Versammlungsstättenverordnung
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Als Versammlungsstättenverordnung (VStättV(O)) bezeichnen viele deutsche Länder die jeweilige landesspezifische Rechtsverordnung, die sich auf den Bau und den Betrieb von sogenannten Versammlungsstätten bezieht. Die von der deutschen Bauministerkonferenz (ARGEBAU) erstellte Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV)[1] soll als Grundlage einer bundesweiten Vereinheitlichung dieser Länderregelungen dienen, ist aber rechtlich weder für den Bürger noch für die Landesregierungen verbindlich. Aufgrund der neuen MVStättVO vom Juli 2014 wurden Freiluftversammlungsstätten aus dem Geltungsbereich gerückt. In der Praxis kommen für diese Arten immer häufiger Richtlinien, Orientierungsrahmen oder Merkblätter der Länder zum Tragen, welche inhaltlich oft ähnliche oder höhere und detailliertere Forderungen stellen.