Volksgesetzgebung in Berlin
Gesetzgebung im Stadtstaat Berlin / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Volksgesetzgebung im Stadtstaat Berlin umfasst die Instrumente einer direkten Demokratie, mit deren Hilfe die wahlberechtigte Bevölkerung unmittelbar an der Gesetzgebung des Landes mitwirken kann. Sie ergänzt die bestehenden Instrumente der repräsentativen Demokratie (indirekte Demokratie), also die Wahl von Volksvertretern in das Abgeordnetenhaus, die dort über die Gesetzgebung abstimmen.
Die Instrumente Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind hingegen kein Teil der Volksgesetzgebung, da sie nur auf der Ebene der Berliner Bezirke angewandt werden (entspricht der kommunalen Ebene in einem Flächenstaat) und dort keine Gesetzgebungskompetenz liegt.