Wohngeld
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Dieser Artikel beschreibt die Sozialleistung, für die Instandhaltungszahlungen bei Wohneigentum siehe Hausgeld (Wohnungseigentum). Siehe auch: Wohnungshilfe.
Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger, die aufgrund eines geringeren Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete („Mietzuschuss“) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“) erhalten. Die gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Wohngeld (WoGG und andere) gelten als besondere Teile des Sozialgesetzbuchs (s. § 68 Nr. 10 Erstes Buch Sozialgesetzbuch [SGB I]).