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A-Turm

Fernmeldeturm des Richtfunks der DDR Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

A-Turm
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A-Turm ist die Bezeichnung für einen Fernmeldeturm, wie er Ende der 1950er Jahre in allen Bezirken der DDR für das Richtfunknetz der SED errichtet wurde. Die Bauweise und die Typen der A-Türme sind unterschiedlich. Die Höhe der rechteckigen A-Türme beträgt maximal 20 Meter plus einem bis zu 10 Meter hohen Antennenträger. Die Höhe der Spannbetontürme beträgt bis zu 60 Meter. Die meisten der rechteckigen Türme waren grün gestrichen. Einige waren auch holzverschalt.

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Erweiterter A-Turm auf dem Totenstein
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Zweck

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Das ZK der SED begann in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre mit dem Aufbau eines eigenständigen und von allen anderen Kommunikationsnetzen unabhängigen Schmalbandrichtfunknetzes (RFN) mit zwei Netzebenen:

  • Netzebene 1
Ausbau der Verbindungen vom ZK in Berlin zu allen Bezirksleitungen der Partei und
  • Netzebene 2
von den letztgenannten zu allen Kreisleitungen

Die Errichtung war eine Folge der Ereignisse des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 in der DDR. In allen Bezirken der DDR, abseits von Ballungsgebieten entstanden die Bezirksrichtfunkzentralen (BzRFuZ), anfangs in alten Baracken, später eben in den Türmen.

Alle BzRFuZ erhielten die Kennung als A1-Objekte mit der zuständigen Bezirkskennzahl, so z. B. für den Totenstein bei Karl-Marx-Stadt die Kennung 14A1. In das Netz klinkte sich Mitte der 1960er Jahre auch die NVA mit einem eigenen Schmalbandrichtfunknetz ein. Beide Netze waren reine Kommunikationsnetze, über die Fernsprech- und Fernschreibverbindungen betrieben wurden. Die Türme dieser Netze waren keine Aufklärungstürme.

Infolge der Aufklärung dieser Netze durch die Fernmeldeaufklärung des Heeres der Bundeswehr in den 1960er Jahren wurde der Betrieb in beiden Netzen technisch stark eingeschränkt. Der Spezialfunkdienst des Ministeriums für Staatssicherheit könnte für seine Aufklärungstätigkeit die gleichen Türme verwendet haben. Das Gelände rund um A-Türme des Schmalbandrichtfunknetzes galt als militärisches Sperrgebiet und war gegen unbefugtes Betreten gekennzeichnet, gesichert und geschützt. Zuwiderhandlungen und bildliche Darstellung (fotografieren) waren unter Strafandrohung gestellt.

Nach der politischen Wende wurden die Bauwerke zunächst durch das Bundesministerium für Post und Telekommunikation übernommen. Teilweise wurden sie von Anbietern der Mobilfunknetze genutzt. Danach erfolgte die Abwicklung oder Umrüstung und Nutzung als Telekommunikationseinrichtung.

Neben A-Türmen gab es auch B-Türme und C-Türme.

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Standorte

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Nachfolgende Auflistung stellt eine Auswahl verschiedener Standorte dar.

Weitere Informationen Standort, Geografische Koordinaten ...
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Karte aller Standorte der A-, B- und C-Türme


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A-Turm (DDR)
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03A5
04A2
04A4
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07A4
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08A2
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10A2
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12A2
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14A4
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09A1
12A1
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03A2
04A1
13A1
02A2
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03A3
03A4
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03B3
02A1
07A3
06C2
08C2
09C2
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10C2
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11C5
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14B5
14B3
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Ähnliche Türme

In anderen osteuropäischen Ländern wurden ebenfalls an diversen Standorten hochhausartige Fernmeldetürme errichtet. Ein Beispiel in Polen ist der Fernsehturm Bytków. In Ungarn befindet sich ein ähnlicher Turm neben dem Sendemast des Senders Széchenyihegy bei Budapest und in Rumänien auf dem Berg Lapoș.

Siehe auch

Commons: A-Turm – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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