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Steuer-Identifikationsnummer beim österreichischen Finanzamt Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Abgabenkontonummer ist eine Steuer-Identifikationsnummer (englisch Taxpayer Identification Number, TIN) und wird vom österreichischen Finanzamt beim Anlegen eines neuen Steuerakts vergeben.[1] Sie dient dazu, Steuerpflichtige eindeutig zu identifizieren und die Verwaltung effizient zu gestalten. Die Abgabenkontonummer wird auch als Ordnungsbegriff bezeichnet.[2]
Die Abgabenkontonummer setzt sich zusammen aus der Finanzamtsnummer und Steuernummer.[1][2] Im alltäglichen Sprachgebrauch wird häufig der Begriff Steuernummer als Synonym für die eigentlich gemeinte Abgabenkontonummer verwendet.
Seit dem Jahr 2012 wird beispielsweise auf den vom Finanzamt bereitgestellten Formularen für die Steuererklärungen konsequent die Bezeichnung „Abgabenkontonummer (Finanzamtsnummer - Steuernummer)“ verwendet, zuvor der Begriff „Steuernummer“.[3]
Die Abgabenkontonummer wird auf allen schriftlichen Ausfertigungen des Finanzamts (Bescheide, Vorhalte usw.) angegeben.[1] Auf allen Belegen (Schriftstücken, Zahlungsabschnitten etc.), die an das Finanzamt übermittelt werden, ist die Abgabenkontonummer grundsätzlich anzuführen.[2]
Ein und demselben Steuerpflichtigen können im Allgemeinen nicht nur eine, sondern auch mehrere Abgabenkontonummern zugeordnet sein, wobei jede Abgabenkontonummer dabei für einen bestimmten Zweck gedacht ist. Ausgehend von einer bestimmten Abgabenkontonummer, lässt sich (seitens des Finanzamts) stets jener Steuerpflichtige eindeutig ermitteln, dem diese Abgabenkontonummer zugeordnet ist.
Die Zuweisung einer Abgabenkontonummer erfolgt durch jenes örtliche Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz des Steuerpflichtigen fällt. Wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz wechselt, dann kann sich auch seine Abgabenkontonummer ändern.[4]
Weder Abgabenkontonummer, Finanzamtsnummer noch Steuernummer werden auf amtlichen Identitätsnachweisen angeführt. Es werden auch keine amtlichen Karten ausgestellt, auf denen die genannten Nummern zu finden wären. Auf Steuerbescheiden ist die Abgabenkontonummer beispielsweise stets in der oberen rechten Ecke der ersten Seite angeführt.[4]
Die Abgabenkontonummer besteht aus neun Ziffern. Sie setzt sich zusammen aus der Finanzamtsnummer und der Steuernummer mitsamt der Prüfziffer. Sie ist wie folgt strukturiert:[5]
Dabei ist:
Die Steuernummer ist immer 7-stellig und folgendermaßen strukturiert: NNNNNN-P. Sie besteht aus dem 6-stelligen vorderen Teil NNNNNN mit angehängter Prüfziffer P. Die Prüfziffer P bezieht sich (von der Berechnung her) immer auf die Abgabenkontonummer, obwohl sie von Gebrauch und Schreibweise her als der Steuernummer zugehörig betrachtet wird.
Jede der durch F, A, N und P bzw. , , , , , , , und symbolisierten Ziffern ist eine Ziffer aus dem Dezimalsystem und kann somit Werte aus der Menge annehmen.
Anmerkung: Der Bindestrich „-“ hat hier nichts mit der Schreibweise zu tun, sondern er dient hier lediglich dazu, um die einzelnen Komponenten deutlich sichtbar voneinander abzugrenzen und somit den Aufbau der Abgabenkontonummer anschaulich darzustellen.
Für die Abgabenkontonummer kommen verschiedene Schreibweisen zum Einsatz: Überall dort, wo es auf möglichst gute Lesbarkeit ankommt, also insbesondere bei papier- bzw. dokumentenbasierten Vorgängen, werden meist Trennzeichen eingefügt, um dem Menschen das möglichst fehler- und ermüdungsfreie Erfassen zu erleichtern. Für die elektronische Datenverarbeitung sollen hingegen bevorzugt alle Trennzeichen weggelassen und die neun Ziffern somit unmittelbar hintereinander geschrieben werden.[4]
Gebräuchlich sind die folgenden Schreibweisen:
Anmerkung: Die Zeichen „-“ (Bindestrich) und „/“ (Schrägstrich) sowie die Leerzeichen sind hier lediglich Trennzeichen zwecks besserer Lesbarkeit und insbesondere keine mathematischen Operatoren.
Während die Finanzamtsnummer FA für ein bestimmtes Finanzamt fix vorgegeben ist (siehe Tabelle) und die Prüfziffer P durch eine Berechnungsvorschrift (siehe unten) festgelegt wird, sind die sechs Ziffern NNNNNN des vorderen Teils der Steuernummer beim Generieren einer (neuen) Abgabenkontonummer (durch das Finanzamt) grundsätzlich frei wählbar.
Daraus ergibt sich, dass pro Finanzamtsnummer maximal 106 = 1.000.000 voneinander verschiedene Abgabenkontonummern bzw. Steuernummern vergeben werden können. Es sind maximal 102 = 100 voneinander verschiedene Finanzamtsnummern möglich, von denen zur Zeit 40 in Gebrauch sind. Insgesamt kann es also 102 + 6 = 108 = 100.000.000 voneinander verschiedene Abgabenkontonummern geben.
Jedem Finanzamt ist eine eindeutige, immer 2-stellige Finanzamtsnummer FA wie folgt zugewiesen.[6][7] Die Finanzamtsnummer ist stets das Präfix einer jeden Abgabenkontonummer.
FA | Finanzamt | Bundesland | IBAN | „fiktive“ Abgabenkontonummer |
---|---|---|---|---|
03 | Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf | Wien | AT87 0100 0000 0550 4037 | 03-999/9032 |
04 | Wien 4/5/10 | Wien | AT92 0100 0000 0550 4044 | 04-999/9048 |
06 | Wien 8/16/17 | Wien | AT26 0100 0000 0550 4068 | 06-999/9068 |
07 | Wien 9/18/19 Klosterneuburg | Wien | AT31 0100 0000 0550 4075 | 07-999/9074 |
08 | Wien 12/13/14 Purkersdorf | Wien | AT36 0100 0000 0550 4082 | 08-999/9080 |
09 | Wien 1/23 | Wien | AT62 0100 0000 0550 4099 | 09-999/9096 |
10 | für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel | n. a. | AT83 0100 0000 0550 4109 | 10-999/9102 |
12 | Wien 2/20/21/22 | Wien | AT93 0100 0000 0550 4123 | 12-999/9124 |
15 | Amstetten Melk Scheibbs | Niederösterreich | AT32 0100 0000 0550 4154 | 15-999/9150 |
16 | Baden Mödling | Niederösterreich | AT37 0100 0000 0550 4161 | 16-999/9166 |
18 | Gänserndorf Mistelbach | Niederösterreich | AT68 0100 0000 0550 4185 | 18-999/9188 |
22 | Hollabrunn Korneuburg Tulln | Niederösterreich | AT28 0100 0000 0550 4226 | 22-999/9222 |
23 | Waldviertel | Niederösterreich | AT33 0100 0000 0550 4233 | 23-999/9238 |
29 | Lilienfeld St. Pölten | Niederösterreich | AT08 0100 0000 0550 4295 | 29-999/9292 |
33 | Neunkirchen Wr. Neustadt | Niederösterreich | AT65 0100 0000 0550 4336 | 33-999/9336 |
38 | Bruck Eisenstadt Oberwart | Burgenland, Niederösterreich | AT14 0100 0000 0550 4381 | 38-999/9384 |
41 | Braunau Ried Schärding | Oberösterreich | AT54 0100 0000 0552 4419 | 41-999/9412 |
46 | Linz | Oberösterreich | AT03 0100 0000 0552 4464 | 46-999/9460 |
51 | Kirchdorf Perg Steyr | Oberösterreich | AT65 0100 0000 0552 4512 | 51-999/9510 |
52 | Freistadt Rohrbach Urfahr | Oberösterreich | AT91 0100 0000 0552 4529 | 52-999/9526 |
53 | Gmunden Vöcklabruck | Oberösterreich | AT96 0100 0000 0552 4536 | 53-999/9532 |
54 | Grieskirchen Wels | Oberösterreich | AT04 0100 0000 0552 4543 | 54-999/9548 |
57 | Klagenfurt | Kärnten | AT92 0100 0000 0556 4572 | 57-999/9574 |
59 | St. Veit Wolfsberg | Kärnten | AT26 0100 0000 0556 4596 | 59-999/9596 |
61 | Spittal Villach | Kärnten | AT52 0100 0000 0556 4613 | 61-999/9618 |
65 | Bruck Leoben Mürzzuschlag | Steiermark | AT73 0100 0000 0553 4650 | 65-999/9650 |
67 | Oststeiermark | Steiermark | AT07 0100 0000 0553 4674 | 67-999/9672 |
68 | Graz-Stadt | Steiermark | AT12 0100 0000 0553 4681 | 68-999/9688 |
69 | Graz-Umgebung | Steiermark | AT38 0100 0000 0553 4698 | 69-999/9694 |
71 | Judenburg Liezen | Steiermark | AT64 0100 0000 0553 4715 | 71-999/9716 |
72 | Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg | Steiermark | AT69 0100 0000 0553 4722 | 72-999/9722 |
81 | Innsbruck | Tirol | AT31 0100 0000 0554 4815 | 81-999/9814 |
82 | Kitzbühel Lienz | Tirol | AT36 0100 0000 0554 4822 | 82-999/9820 |
83 | Kufstein Schwaz | Tirol | AT62 0100 0000 0554 4839 | 83-999/9836 |
84 | Landeck Reutte | Tirol | AT67 0100 0000 0554 4846 | 84-999/9842 |
90 | St. Johann Tamsweg Zell am See | Salzburg | AT90 0100 0000 0555 4908 | 90-999/9906 |
91 | Salzburg-Stadt | Salzburg | AT95 0100 0000 0555 4915 | 91-999/9912 |
93 | Salzburg-Land | Salzburg | AT29 0100 0000 0555 4939 | 93-999/9934 |
97 | Bregenz | Vorarlberg | AT37 0100 0000 0557 4971 | 97-999/9976 |
98 | Feldkirch | Vorarlberg | AT63 0100 0000 0557 4988 | 98-999/9982 |
Anmerkungen:
Bei bestimmten Rechtsvorgängen (z. B. Beschwerdegebühren) ist es grundsätzlich nicht notwendig, die einem zugewiesene Abgabenkontonummer anzugeben. In solchen Fällen, oder falls einem die Abgabenkontonummer vom Finanzamt noch nicht mitgeteilt wurde, ist die hierfür vorgesehene „fiktive“ Abgabenkontonummer des jeweiligen Finanzamts zu verwenden (siehe obenstehende Tabelle des vorigen Abschnitts).[8]
Als Prüfsumme kommt bei der Abgabenkontonummer nur eine einzige dezimale Prüfziffer zur Anwendung.
Es gibt drei Situationen, in denen die Prüfziffer zu berechnen ist:
Der Zweck der Prüfziffer ist es, der Abgabenkontonummer absichtlich Redundanz hinzuzufügen, um fehlerhafte Abgabenkontonummern mit einer möglichst hohen Wahrscheinlichkeit als fehlerhaft erkennen zu können. Durch die Prüfziffer kann man erreichen, dass Eingabefehler zu formalen Fehlern führen, die dann sicher erkennbar sind. (Die Betonung liegt hier auf „kann“, das heißt, es kann gelingen, muss aber nicht immer gelingen.)
Letztlich will man erreichen, dass man fehlerhafte Abgabenkontonummern ausscheiden kann und dann nur mehr mit korrekten Abgabenkontonummern arbeitet, um die Verwaltung effizient zu gestalten.
Die Prüfziffer der Abgabenkontonummer lässt sich – in Anlehnung an den Luhn-Algorithmus – wie folgt berechnen:[5]
(80 - S) % 10
Die Formel zur Berechnung der Prüfziffer ist also eine diskrete, 8-stellige, surjektive Funktion mit den acht Variablen :
Hierbei gilt:
Dabei ist die „mathematische“ (und nicht die „symmetrische“) Variante der Modulo-Funktion. Für die Programmierung empfiehlt es sich hier, die Modulo-Funktion stets mit nicht-negativen Zahlen aufzurufen, da man sich dann nicht mehr darum kümmern muss, ob die verwendete Programmiersprache die „mathematische“ oder die „symmetrische“ Variante implementiert, weil dann beide Varianten dieselben (und hier passenden) Ergebnisse liefern. Bei der obigen Berechnung der Prüfziffer wird dies durch das Hinzuaddieren von zu erreicht, was zum Programmcode (80 - S) % 10
führt.
Details zur Quersummenberechnung der mit 2 multiplizierten Ziffer:
Ziffer | Quersumme | |
---|---|---|
0 | 0 | 0 |
1 | 2 | 2 |
2 | 4 | 4 |
3 | 6 | 6 |
4 | 8 | 8 |
5 | 10 | 1 |
6 | 12 | 3 |
7 | 14 | 5 |
8 | 16 | 7 |
9 | 18 | 9 |
Ein zugehöriges Rechenbeispiel findet sich unten.
Hieraus ist erkennbar, dass die Funktion bzw. bijektiv ist. Daher existiert auch ihre Umkehrfunktion , mit deren Hilfe sich bei einem gegebenen Wert für die zugehörige Ziffer eindeutig bestimmen lässt. Die Umkehrfunktion lautet wie folgt:
Das heißt, dass sich die Ziffer als Funktion von , also der Quersumme der mit 2 multiplizierten Ziffer, darstellen lässt.
Beispiel: Wenn ist, dann muss sein; siehe Tabelle bzw. Umkehrfunktion:
Diese eindeutige Umkehrbarkeit ist wichtig, damit beispielsweise die Rekonstruktion einer unbekannten Ziffer einer Abgabenkontonummer in allen Fällen funktioniert.
Eine gegebene Abgabenkontonummer ist sinnvollerweise zuallererst daraufhin zu prüfen, ob ihr Aufbau den grundlegenden Anforderungen an die Struktur genügt.
Eine gegebene Abgabenkontonummer kann auf formale Gültigkeit geprüft werden (Datenvalidierung, Plausibilitätskontrolle), indem deren gegebene Prüfziffer mit der zu dieser Abgabenkontonummer neu berechneten Prüfziffer verglichen wird. Das Berechnungsverfahren ist für und dasselbe.
Zwei zugehörige Rechenbeispiele finden sich unten.
Zur Prüfung, ob eine gegebene Abgabenkontonummer gültig sein kann, kann die in ihr enthaltene Finanzamtsnummer FA mit einer Liste von gültigen Finanzamtsnummern abgeglichen werden (siehe z. B. obige Tabelle oder untenstehende Weblinks).
Rein formale Fehler bei einer Abgabenkontonummer können mithilfe der Prüfziffer stets mit einer 100%igen Wahrscheinlichkeit erkannt werden. Das heißt, wenn eine Abgabenkontonummer den vorgegebenen formalen Kriterien (Aufbau/Struktur, hier insbesondere Prüfziffer) nicht entspricht, dann ist dies zu 100 % erkennbar.
Im Unterschied dazu steht die Erkennung von zufälligen Eingabefehlern, also z. B. Tipp-, Übertragungs-, Einscanfehler u. dgl. Hier sind insbesondere das Drücken der falschen Taste beim Eintippen auf einer Tastatur, das Vertauschen von (benachbarten) Ziffern (z. B. 69 anstelle von 96; Zahlendreher), das Verwechseln von Ziffern aufgrund schlechter Lesbarkeit (z. B. 8 anstelle von 3) oder schlechter Verständlichkeit beim Telefonieren (z. B. 3 anstelle von 2) oder Ähnliches gemeint.
Die Wahrscheinlichkeit, dass vorhandene Eingabefehler auch tatsächlich erkennbar sind, liegt hier bei 90 %. Statistisch wirken sich zufällige Eingabefehler nämlich so aus, dass in 90 % aller möglichen Fälle () eine Abgabenkontonummer entsteht, die – wegen ihrer Prüfziffer – formal nicht mehr gültig ist und sodann sicher (zu 100 %) als ungültig erkannt werden kann.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Fehlererkennung versagt, also dass vorhandene Eingabefehler fälschlicherweise nicht erkannt werden, liegt hier bei 10 %. Statistisch wirken sich zufällige Eingabefehler nämlich so aus, dass in 10 % aller möglichen Fälle () eine Abgabenkontonummer entsteht, die trotz des Eingabefehlers und trotz ihrer Prüfziffer formal gültig ist und daher eben nicht als ungültig erkannt werden kann.
Diese beiden Wahrscheinlichkeiten liegen daran, dass als Prüfsumme hier nur eine einzige dezimale Prüfziffer zur Anwendung kommt, die aus zehn möglichen Ziffernwerten nur einen bestimmten Wert für eine konkrete Abgabenkontonummer annehmen kann.
Wenn ein formaler Fehler (anhand der Prüfziffer) erkannt wurde, dann ist 100%ig klar, dass die Abgabenkontonummer formal ungültig ist, sie also Fehler enthält. Es lässt sich allerdings nicht eruieren, wo (bei welcher bzw. welchen der neun Ziffern) der Fehler liegt. Auch lässt sich die genaue Anzahl der Fehler nicht bestimmen; es ist dann lediglich klar, dass mindestens eine der neun Ziffern falsch sein muss. Eine automatische Korrektur des Eingabefehlers ist nicht möglich. Es gibt hier also keine Fehlertoleranz, sondern lediglich eine einfache Fehlererkennung.
Näheres zur Erkennung spezieller Eingabefehler ist im gleichnamigen Abschnitt weiter unten zu finden.
Um einen besseren Eindruck davon zu bekommen, welche Eingabefehler unter welchen Umständen mit welchen Wahrscheinlichkeiten als Eingabefehler erkannt oder eben nicht als solche erkannt werden können, sollen die folgenden Spezialfälle genauer betrachtet werden, von denen man annehmen kann, dass sie in der alltäglichen Praxis häufig vorkommen.
Falls bei einer gegebenen Abgabenkontonummer genau eine einzige Ziffer falsch ist (und alle übrigen acht Ziffern korrekt sind), dann kann dies immer mit einer Wahrscheinlichkeit von 100 % erkannt werden. Wenn man sich also nur bei einer einzigen der insgesamt neun Ziffern vertippt, dann kann dies ausnahmslos immer erkannt werden.
Wenn man nämlich aus der Abgabenkontonummer eine x-beliebige Ziffer aus den insgesamt acht Ziffern herausgreift und alle übrigen sieben Ziffern der Abgabenkontonummer (sowie deren konkrete Prüfziffer ) als fix annimmt (von den ursprünglich acht Variablen bleibt nur mehr eine einzige Variable als Variable übrig, und die restlichen ursprünglichen Variablen werden zu Konstanten), dann wird aus der (im allgemeinen Fall ja) 8-stelligen, surjektiven Funktion, gemäß der die Prüfziffer berechnet wird,
stets eine neue, nun einstellige Funktion , die für stets bijektiv ist. Aufgrund der Bijektivität von folgt, dass sich jeder fehlerhafte Wert der Ziffer im Zuge der Validierung in einem solchen Prüfziffernwert niederschlägt, der sicher von der gegebenen Prüfziffer abweicht. Ein alleiniger Tippfehler kann also immer erkannt werden.
Zum Vergleich der allgemeine Fall: Falls es in einer Abgabenkontonummer falsche Ziffern geben sollte, dann ergibt sich mit im Allgemeinen keine Bijektivität der dann -stelligen Funktion mehr. Die Wahrscheinlichkeit, dass vorhandene Eingabefehler auch tatsächlich erkannt werden, liegt dann nur mehr bei 90 %. Wollte man diese Wahrscheinlichkeit steigern, dann müsste man eine mehrstellige Prüfsumme einführen oder die Basis (= 10 im Dezimalsystem) der Prüfziffer erweitern, also z. B. auf eine hexadezimale Prüfziffer umsteigen.
Falls eine Vertauschung zweier unmittelbar benachbarter Ziffern und vorliegt, dann kann dies genau dann nicht erkannt werden, wenn gilt:
Die erste der beiden Bedingungen ergibt sich aus der Überlegung, dass zwei Ziffern nur dann (in potenziell Ergebnis-relevanter Art und Weise) vertauscht werden können, wenn sie verschieden voneinander sind; eine Vertauschung der beiden Ziffern bei z. B. der Zahl 44 ändert nichts. Die zweite Bedingung ergibt sich aus der Überlegung, dass die Fehlererkennung auf Basis der Prüfziffer versagt, wenn sich der Prüfziffernwert der nicht vertauschten von der vertauschten Variante nicht unterscheidet.
Diese beiden Bedingungen sind genau dann erfüllt, wenn oder gilt.
Das bedeutet:
Befindet sich nur ein einziger Zahlendreher in einer gegebenen Abgabenkontonummer, dann kann er mit einer Wahrscheinlichkeit von 98 % erkannt werden.
Wollte man einen einzigen Zahlendreher in einer gegebenen Abgabenkontonummer mit 100%iger Wahrscheinlichkeit erkennen können, so müsste man auf all jene Abgabenkontonummern verzichten, die die Ziffernfolge 09 oder 90 enthalten; d. h., derartige Abgabenkontonummern dürften vom Finanzamt nie vergeben werden. Konkret müsste das Finanzamt hierfür auf 12.372.894 der 108 = 100.000.000 möglichen Abgabenkontonummern, also auf knapp 12,4 % des Wertevorrats, verzichten.[9] Beispielsweise anhand der „fiktiven“ Abgabenkontonummern der Finanzämter (siehe Tabelle) ist zu erkennen, dass das Finanzamt diese zusätzliche Schutzmöglichkeit im Allgemeinen nicht nutzt.
Eventuell kann es helfen, „09-Zahlendreher“ tendenziell zu vermeiden, wenn man beim Eintippen von Abgabenkontonummern, sofern vorhanden, bevorzugt den (üblicherweise abgesetzten) Ziffernblock der Tastatur nutzt, anstatt die gewöhnlichen Ziffern-Tasten zu verwenden. Beim Ziffernblock liegen die Tasten für 0 und 9 nämlich weit auseinander, während sie bei den gewöhnlichen Ziffern-Tasten der Tastatur unmittelbar nebeneinander liegen und somit eher für versehentliches Vertauschen anfällig sein können. Dass die 0-Taste beim Ziffernblock meist deutlich breiter ausgeführt ist als alle übrigen Ziffern-Tasten, kann – wegen der hieraus resultierenden taktilen Rückmeldung – für zusätzliche, sozusagen „intuitive“ Sicherheit beim Eintippen sorgen.
Liegt eine Abgabenkontonummer vor, die an einer einzigen Stelle, egal an welcher, eine Ziffer aufweist, die nicht zweifelsfrei oder gar nicht lesbar geworden ist, so lässt sich diese eine unbekannte Ziffer eindeutig rekonstruieren. Die Voraussetzungen dafür sind, dass einerseits alle übrigen acht Ziffern zweifelsfrei lesbar sind und dass andererseits die ursprüngliche Abgabenkontonummer formal gültig war.
Achtung: Eine Rekonstruktion erfolgt immer auf eigenes Risiko! Bei einer solchen Rekonstruktion geht die (bei einer vollständig intakten Abgabenkontonummer wegen der Prüfziffer) normalerweise ja vorhandene Eigenschaft verloren, dass Eingabefehler erkannt werden können. Wenn also im Zuge der Rekonstruktion (zufällige) Eingabefehler gemacht werden, dann werden diese nicht erkannt, und die rekonstruierte Ziffer wird im Allgemeinen (genauer: mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 %) falsch sein. Eine solche Rekonstruktion sollte also, wenn überhaupt, nur mit Bedacht und besonderer Aufmerksamkeit durchgeführt werden. Rein mathematisch betrachtet, sind die hier beschriebenen Rekonstruktionen jedoch einwandfrei. Jedenfalls sollte man zuvor versuchen, die vollständige Abgabenkontonummer (bzw. die unbekannte Ziffer) auf anderen Wegen zu beschaffen. Zum Abschluss einer Rekonstruktion empfiehlt es sich, die vervollständigte Abgabenkontonummer einer Validierung zu unterziehen, um zumindest etwaige formale Fehler erkennen bzw. ausschließen zu können.
Die Berechnung der unbekannten Ziffer hängt davon ab, an welcher Stelle in der Abgabenkontonummer die Ziffer steht. Die Berechnung kann folgendermaßen erfolgen:
Struktur | unbekannte Ziffer an der Stelle von | Berechnung |
---|---|---|
xA-NNN/NNNP |
| |
Fx-NNN/NNNP |
| |
FA-xNN/NNNP |
| |
FA-NxN/NNNP |
| |
FA-NNx/NNNP |
| |
FA-NNN/xNNP |
| |
FA-NNN/NxNP |
| |
FA-NNN/NNxP |
| |
FA-NNN/NNNx | [Anm. 1] |
|
Hierbei gilt:
Zwei zugehörige Rechenbeispiele finden sich unten.
Die Berechnung der unbekannten Ziffer kann auch auf iterativem Weg erfolgen. Dabei kann man wie folgt vorgehen:
Ein zugehöriges Rechenbeispiel findet sich unten.
Anmerkung: Falls bei einer gegebenen Abgabenkontonummer Ziffern unbekannt sein sollten, die Prüfziffer selbst jedoch bekannt ist, dann lässt sich die Abgabenkontonummer bei rein von der Prüfziffer her nicht mehr eindeutig rekonstruieren. Unter Umständen kann bei durch das Hinzuziehen anderer Kriterien doch noch Eindeutigkeit erreicht werden; im Allgemeinen wird dies jedoch nicht gelingen. So können beispielsweise potenzielle Abgabenkontonummer-Kandidaten ausgeschlossen werden, wenn deren (errechnete) Finanzamtsnummer FA nicht in der Liste der tatsächlich verwendeten Finanzamtsnummern (siehe Tabelle) aufscheint. Jedenfalls lassen sich durch geeignete Verallgemeinerung des eben skizzierten iterativen Verfahrens, also durch Durchprobieren aller möglichen Variationen, all jene potenziellen Kandidaten eruieren, die eine formal gültige Abgabenkontonummer ergeben würden. In der Praxis ist dies allerdings nicht empfehlenswert.
Es soll die Abgabenkontonummer für das Finanzamt Nr. 98 (Feldkirch) generiert werden, wobei die ersten sechs Ziffern der Steuernummer 123456 lauten sollen.
Gegeben ist also:
Gesucht ist die Prüfziffer :
(80 - S) % 10
= (80 - 40) % 10 = 40 % 10 = 0Die Abgabenkontonummer lautet daher: 98-123/4560
Es soll die Abgabenkontonummer 90-123/4567 auf formale Gültigkeit geprüft werden.
Gegeben ist also:
Zu berechnen ist die Prüfziffer , die dann mit zu vergleichen ist:
(80 - S) % 10
= (80 - 33) % 10 = 47 % 10 = 7Die gegebene Abgabenkontonummer 90-123/4567 ist formal gültig, da hier ist.
Es soll die Steuernummer 987/6543, die dem Finanzamt „Wien 02/20/21/22“ (FA = 12) zugeordnet sein soll, auf formale Gültigkeit geprüft werden. (Es ist somit die Abgabenkontonummer 12-987/6543 auf formale Gültigkeit zu prüfen.)
Gegeben ist also:
Zu berechnen ist die Prüfziffer , die dann mit zu vergleichen ist:
(80 - S) % 10
= (80 - 44) % 10 = 36 % 10 = 6Die gegebene Abgabenkontonummer 12-987/6543 ist formal nicht gültig, da hier ist.
Es soll die Abgabenkontonummer 46-376/5x21 rekonstruiert werden, deren vorvorletzte Stelle x unkenntlich geworden ist.
Gegeben ist also:
Gesucht ist .
Die Berechnung kann wie folgt durchgeführt werden:
Die vollständige Abgabenkontonummer lautet somit 46-376/5321. Eine abschließend durchgeführte Validierung bestätigt die Richtigkeit des Ergebnisses.
Es soll die Abgabenkontonummer 03-826/15x4 rekonstruiert werden, deren vorletzte Stelle x unkenntlich geworden ist.
Gegeben ist also:
Gesucht ist .
Die Berechnung kann wie folgt durchgeführt werden:
Die vollständige Abgabenkontonummer lautet somit 03-826/1574. Eine abschließend durchgeführte Validierung bestätigt die Richtigkeit des Ergebnisses.
Es soll die Abgabenkontonummer 54-2x7/9451 rekonstruiert werden, deren vierte (von links beginnend gezählt) Stelle x unkenntlich geworden ist.
Gegeben ist also:
Gesucht ist .
Die iterative Berechnung kann wie folgt durchgeführt werden:
Laufnummer | gewählter Wert für | temporäre Abgabenkontonummer | errechnete Prüfziffer | Validierungsergebnis (ist gleich ?) |
---|---|---|---|---|
1 | 0 | 54-207/9451 | 4 | nein |
2 | 1 | 54-217/9451 | 2 | nein |
3 | 2 | 54-227/9451 | 0 | nein |
4 | 3 | 54-237/9451 | 8 | nein |
5 | 4 | 54-247/9451 | 6 | nein |
6 | 5 | 54-257/9451 | 3 | nein |
7 | 6 | 54-267/9451 | 1 | ja |
In diesem Beispiel hat man im siebenten Iterationsschritt jene Ziffer gefunden, die eine erfolgreiche Validierung der temporären Abgabenkontonummer ergibt. Die gefundene Ziffer vervollständigt also die gegebene Abgabenkontonummer. Die vollständige Abgabenkontonummer lautet somit 54-267/9451. Eine abschließend durchgeführte Validierung bestätigt die Richtigkeit des Ergebnisses.