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Admiralstabsarzt
Offiziersdienstgrad der Generale in der deutschen Marine Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Admiralstabsarzt ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr für Marineuniformträger. Gesetzliche Grundlage ist die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] und das Soldatengesetz.[7]
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Dienstgradabzeichen
Das Dienstgradabzeichen für Admiralstabsärzte entspricht im Wesentlichen dem für Konteradmirale. Zur Unterscheidung der Admiralstabsärzte dienen Laufbahnabzeichen in Form eines Äskulapstabes. Die Schlange windet sich im Laufbahnabzeichen für Ärzte in doppelter Windung, bei Zahnärzten[A 2] in einfacher Windung um den Stab.[4][1]
Sonstiges
Die Dienstgradbezeichnung ranggleicher Luftwaffen- und Heeresuniformträger lautet Generalstabsarzt.[4] Hinsichtlich Befehlsgewalt, Ernennung, Sold, den nach- und übergeordneten Dienstgraden, auch hinsichtlich der Dienststellungen sind Admiralstabsärzte und Generalstabsärzte gleichgestellt. Beide Dienstgrade wurden mit der sechsten Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966 neu geschaffen.[8]
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Weblinks
Wiktionary: Admiralstabsarzt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Anmerkungen
- Links: Dienstgradabzeichen in Form einer Schulterklappe für Marineuniformträger mit Approbationsfach Humanmedizin. Rechts: Ärmelabzeichen auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger mit Approbationsfach Humanmedizin.
- Der Inspizient Zahnmedizin, höchster Fachvorgesetzter aller Zahnärzte, war bisher Generalarzt (bzw. Admiralarzt) und ist zukünftig Oberstarzt (bzw. Flottenarzt). Zukünftig ist der höchste für Zahnärzte erreichbare Dienstgrad daher bis auf weiteres der Oberstarzt (bzw. Flottenarzt). Zahnärzte im Dienstgrad Generalstabsarzt (bzw. Admiralstabsarzt) hat es in der Bundeswehr bisher nicht gegeben und wird es bis auf Weiteres nicht geben. Die ZDv 37/10 „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“, die ZDv 20/7 „Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten“, die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten sowie die Soldatenlaufbahnverordnung stehen einer Ernennung (und der Kennzeichnung ihres Dienstgrades) von Zahnärzten zum Generalstabsarzt (bzw. Admiralstabsarzt) nicht entgegen, jedoch sehen (und sahen) der Stellenplan und der Haushalt keine entsprechende Dienststellung vor.
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Einzelnachweise
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