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Amt Erbach

Amt der Grafschaft Erbach Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Das Amt Erbach war ein Amt der Grafschaft Erbach und im Großherzogtum Hessen.

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Das sogenannte „Tempelhaus“.

Funktion

In der Frühen Neuzeit waren Ämter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt. Dem Amt stand ein Amtmann vor, der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde.

Geschichte

Zusammenfassung
Kontext

Die Zent Erbach war im ausgehenden Mittelalter von der Zent Michelstadt abgetrennt worden und umfasste Erbach, Dorf-Erbach, Ernsbach, Erbuch, Erlenbach, Lauerbach, Schönnen, Ebersberg, Haisterbach, Günterfürst, Elsbach und Roßbach.[1]

Bei der Teilung der Grafschaft 1718 gelangte das Amt Erbach in den Besitz Familienzweigs der Grafen von Erbach-Erbach. Im Amt Erbach galt Erbacher Recht und – subsidiär – das Gemeine Recht, wenn das Erbacher Recht für einen Sachverhalt keine Regelung bot.[2] Dieses Partikularrecht wurde erst zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst

Mit der Rheinbundakte wurde 1806 die Grafschaft Erbach Teil des Großherzogtums Hessen und hier der Provinz Starkenburg. Der Graf von Erbach-Erbach übte jedoch weiterhin in dem von ihm zuvor regierten Gebiet Hoheitsrechte aus, das staatliche Gewaltmonopol war hier geteilt.

Ab 1821 kam es zu einer Justiz- und Verwaltungsreform, mit der auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung auf unterer Ebene umgesetzt wurde. Die Ämter wurden aufgelöst, ihre Aufgaben hinsichtlich der Verwaltung neu gebildeten Landratsbezirken, die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten übertragen.[3] In den „Souveränitätslanden“, in denen die Rechte der Standesherren dominierten, war das nicht ohne weiteres möglich. Hier schufen erst Vereinbarungen zwischen den adeligen Inhabern dieser Rechte und dem Staat die Grundlage für die Reform. Im Odenwald dominierten diesbezüglich die Grafen von Erbach. Ein entsprechendes Abkommen kam 1822 zustande. Der Kompromiss beinhaltete, dass die Standesherren ihre Rechte weiter ausübten, die Struktur, in der das geschah, aber der staatlichen angeglichen wurde. Daraufhin wurden der Großherzoglich Hessische Gräflich Erbach Erbach und Gräflich Erbach Fürstenauische Landraths-Bezirk Erbach und die Landgerichte Beerfelden und Michelstadt eingerichtet.[4]

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Umfang

Zu dem Amt Erbach gehörten zuletzt die Ortschaften[5]

Amtssitz

Amtssitz war zuletzt das Tempelhaus in Erbach.

Amtmänner

  • Johann Daniel Hohl[6]
  • Johann Wilhelm Wannemacher[7]

Einzelnachweise

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