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Amt Torgelow-Ferdinandshof

Amt in Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Das Amt Torgelow-Ferdinandshof in Mecklenburg-Vorpommern wurde am 1. Januar 2005 aus dem ehemaligen Amt Ferdinandshof und der vormals amtsfreien Stadt Torgelow gebildet. Im Amt Torgelow-Ferdinandshof sind sechs Gemeinden und die Stadt Torgelow (Amtssitz) zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen. Das Amt liegt im südlichen Teil des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern und grenzt mit dem Südzipfel an das Bundesland Brandenburg.

Schnelle Fakten Wappen, Deutschlandkarte ...
Vorlage:Infobox Gemeindeverband in Deutschland/Wartung/Wappen

Am 1. Januar 2011 wurde die ehemals eigenständige Gemeinde Wietstock nach Altwigshagen eingemeindet. Zum 25. Mai 2014 wurden die Gemeinde Heinrichsruh und die zuvor zum Amt Am Stettiner Haff gehörige Gemeinde Torgelow-Holländerei nach Torgelow eingemeindet.

Das Amtsgebiet wird vorwiegend von landwirtschaftlichen und handwerklichen Strukturen geprägt, die Nähe zum Stettiner Haff birgt weiteres touristisches Potenzial.

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Die Gemeinden mit ihren Ortsteilen

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Dienstsiegel

Das Amt verfügt über kein amtlich genehmigtes Hoheitszeichen, weder Wappen noch Flagge. Als Dienstsiegel wird das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Vorpommern geführt. Es zeigt einen aufgerichteten Greifen mit aufgeworfenem Schweif und der Umschrift „AMT TORGELOW-FERDINANDSHOF * LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD“.[2]

Belege

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