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Amtschef
Funktionsbezeichnung in der deutschen Ministerialverwaltung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Amtschef ist eine Funktion in der deutschen Ministerialverwaltung und der Bundeswehr. Der Begriff ist rechtlich nicht definiert.
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Ministerialverwaltung
Die Organigramme der Bundesministerien und der meisten Landesministerien enthalten den Begriff nicht. Ein einheitlicher Sprachgebrauch in der Ministerialverwaltung ist nicht belegbar. In den Ministerien der Länder Baden-Württemberg[1] und Bayern[2] handelt es sich traditionell um eine Funktionsbezeichnung für den Ministerialdirektor als höchstem, dem Minister direkt unterstellten Beamten, der auch den Minister vertritt. Im sächsischen Justizministerium[3] wurde der Begriff als Funktionsbezeichnung für einen von zwei Staatssekretären ohne erkennbares Unterscheidungskriterium verwendet.
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Bundeswehr
In der Bundeswehr ist Amtschef die Bezeichnung einer Dienststellung und eines Dienstpostens für die Leiter militärischer Ämter. Folgende Dienststellen der Bundeswehr werden beispielsweise von Amtschef geleitet:
- Amt für Heeresentwicklung
- Luftfahrtamt der Bundeswehr
- Planungsamt der Bundeswehr
- Streitkräfteamt
- Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr
Ehemalige von Amtschefs geleitete Bundeswehrämter (Auswahl):
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Siehe auch
Einzelnachweise
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