Arnshain

Stadtteil von Kirtorf Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Arnshain ist ein Stadtteil von Kirtorf im Norden des mittelhessischen Vogelsbergkreises.

Schnelle Fakten Stadt Kirtorf ...
Arnshain
Stadt Kirtorf
Koordinaten: 50° 48′ N,  9′ O
Höhe: 367 (351–376) m ü. NHN
Fläche: 13,15 km²[1]
Einwohner: 330[2]
Bevölkerungsdichte: 25 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. August 1972
Postleitzahl: 36320
Vorwahl: 06692
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Geographie

Arnshain liegt nordöstlich von Kirtorf. Durch den Ort führt die Landesstraße 3070.

Ortsgeschichte

Zusammenfassung
Kontext
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Ev. Kirche in Arnshain

Mittelalter

Erstmals erwähnt wird die Rodesiedlung im Jahre 1248 in einem zeitgenössischen Kopiar als Arnoldeshagen.[3] 1279 heißt es in einer Urkunde „in Arnoldeshan“.[4] Eine weitere Urkunde von 1346 nennt „Arnolshain“.[5] Die historische Namensforschung leitet den Ortsnamen nicht vom Mainzer Bischof Arnold von Seelenlosen ab. Richtig verweist der Ortsname auf die „Siedlung eines Arnolds“. Durch Verkürzung des Personensnamens[6] wird in einem Salbuch von 1574 daraus „Arnßhan“.[7] Im Spätmittelalter gehört Arnshain zu einem Kondominium der Landgrafschaft Hessen und der Schenck zu Schweinsberg, dem Eußergericht:

„Eußer Gericht (L. Bez. Kirtorf) Landstrich; enthält die Orte Arnshain, Bernsburg, Erbenhausen, Lehrbach, Obergleen und Wahlen, welche nun zum Bez. Kirtorf gehören. Die Gerichtsbarkeit erster Instanz stehet dem Staate und den Freiherrn von Schenk, Ganerben zu Schweinsberg, gemeinschaftlich zu. Die streitige Gerichtsbarkeit wird zu Homberg auf bestimmte Amtstage von dem Landrichter und dem von Schenkischen Amtsverweser gemeinschaftlich, hingegen die polizeilichen und andere Administrativ-Geschäfte ausschließend von dem Landrath ausgeübt. – Das Nassauische Haus hatte einen Antheil an dem Eußer Gericht erworben, und belehnte nachmals die Schenke von Schweinsberg damit. Die oben genannten Orte gehörten zum Amte Kirtorf. Anderwärts wie in Alsfeld, Romrod etc. wurde das Gericht aus Schöffen der Stadt und der Dörfer zusammengesetzt; da aber Kirtorf ausschließend den Grafen von Ziegenhain gehörte und nachher an die Landgrafen kam, an den obigen Orten aber die Schenke Antheil hatten, so konnte hier ein Gericht in der Art nicht gebildet werden, daher man das Gericht in Kirtorf (inneres Gericht) von dem der Dörfer (äußeres Gericht) unterschied. Auf diese Weise ist die Benennung Eußer Gericht entstanden, welcher Sprachgebrauch sich jedoch in neuern Zeiten ziemlich verloren hatte, und nun durch die letzte Organisation sich ganz verlieren muß.“[8]

Die erste Kirche wurde vermutlich 1210 erbaut.

Neuzeit

Im Jahre 1621, also im Dreißigjährigen Krieg brannte das Dorf völlig ab. Zum Ende des 19. Jahrhunderts waren über 300 Einwohner ausgewandert, hauptsächlich in die USA.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Arnshain:

„Arnshain (L. Bez. Kirtorf) evangel. Filialdorf; liegt an der Andreft, 114 St. von Kirtorf, an einer Höhe 1451 Hess. (1116 Par.) Fuß über der Meeresfläche, und gehört zum Euser Patrimonialgericht der Freiherrn von Schenk zu Schweinsberg. Der Ort besteht aus 83 Häusern mit 546 Einw., die außer 2 Kath. evangelisch sind, und hat ein Grenznebenzollamt II. Classe. Hierher gehört der Dammeshof mit einer Mühle. In diesem Dorfe stehet die Gerichtsbarkeit erster Instanz dem Staate und der Familie von Schenk gemeinschaftlich zu. In der Nähe lag der Ort Biesenrode. – Im Jahr 1297 kommt Arnshain unter dem Namen Arnoldeshan vor.“[9]

Gebietsreform

Am 1. August 1972 wurde Arnshain im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch Landesgesetz in die Stadt Kirtorf eingegliedert.[10][11]

Territorialgeschichte und Verwaltung

Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Arnshain lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][12][13]

Gerichtszugehörigkeit seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Arnshain das Eußergericht zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Arnshain zuständig war. Die Freiherrn Schenck zu Schweinsberg verzichteten am 13. März 1822 auf ihre Polizei- und andere administrative Rechte zugunsten der Landesbehörden. Im Landgericht Homberg wurden die Rechtsprechung weiter gemeinschaftlich ausgeübt.[19][20] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[21]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[22] Gleichzeitig wurde Arnshain dem Bereich des Amtsgerichts Alsfeld zugeordnet.

In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung

 1791:353 Einwohner[23]
 1800:441 Einwohner[24]
 1806:451 Einwohner, 77 Häuser[15]
 1829:546 Einwohner, 83 Häuser[9]
 1867:459 Einwohner, 77 Häuser[25]
Arnshain: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2015
Jahr  Einwohner
1791
 
353
1800
 
441
1806
 
451
1829
 
459
1834
 
524
1840
 
558
1846
 
540
1852
 
516
1858
 
518
1864
 
476
1871
 
411
1875
 
393
1885
 
398
1895
 
404
1905
 
432
1910
 
445
1925
 
408
1939
 
430
1946
 
635
1950
 
617
1956
 
495
1961
 
455
1967
 
412
1970
 
415
1980
 
?
1990
 
?
2000
 
?
2011
 
339
2015
 
330
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]; Stadt Kirdorf: Stadtteile im Webarchiv; Zensus 2011[26]

Religionszugehörigkeit

 1829:544 evangelische, 2 römisch-katholische Einwohner[9]
 1961:422 evangelische (= 92,75 %), 32 katholische (= 7,03 %) Einwohner[1]

Politik

Ortsvorsteher ist Ralf Mest (Stand Juli 2021).[27]

Einzelnachweise

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