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Bezirksbürgermeister (Nordrhein-Westfalen)

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Bezirksbürgermeister ist in Nordrhein-Westfalen eine in kreisfreien Städten auf Ratsbeschluss für den Vorsitzenden der Bezirksvertretung anstelle der Amtsbezeichnung Bezirksvorsteher gewählte Bezeichnung.

Diese Möglichkeit ist geregelt in § 36 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.[1]

Anwendung

Zusammenfassung
Kontext

Die Bezeichnung erscheint in der Hauptsatzung der jeweiligen Stadt, teilweise mit Nennung des Bezugs „Bezirksvorsteher“. Die einzigen kreisfreien Städte, in denen die Amtsbezeichnung Bezirksbürgermeister aktuell keine Verwendung findet, sind Krefeld und Mönchengladbach (Stand: September 2021).

Weitere Informationen Stadt, Beschluss ...
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Einzelnachweise

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