Bezugswert bezeichnet spezielle Werte, die bei Angabe von Pegeln für in der Akustik gebräuchliche physikalische Größe verwendet werden. Für jede dieser Größen ist dabei ein eigener Bezugswert festgelegt. Die Pegelangabe 0 dB bedeutet, dass der Größenwert gleich dem Bezugswert ist.
Der bekannteste Bezugswert ist der ausgehend von der Hörschwelle festgelegte Wert von 20 µPa zur Berechnung des Schalldruckpegels.
Wichtige genormte[1] Bezugswerte für die Berechnung in der Akustik sind:
Weitere Informationen
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...
Pegel | Bezugswert |
Schalldruckpegel Lp |
= 20 µPa (in Luft)
= 1 µPa (in anderen Medien)
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Auslenkungspegel Lξ |
(Körperschall) |
Schallschnellepegel Lv |
(Luft- und Körperschall)
(vorwiegend Wasserschall)
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Schallbeschleunigungspegel La |
(Körperschall) |
Schallleistungspegel LW |
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Schallintensitätspegel LI |
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Schallenergiedichtepegel Lw |
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Schallenergiepegel LE |
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