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Emmanuel Ludwig von Fellenberg

9.1.1811 Bern, 22.6.1878 Bern, ref., von Bern. Sohn des Emmanuel Rudolf, Ratsherrn. ∞ 1) 1839 Cecile Wild-de Larray, 2) 1856 Wilhelmine Wild-de Larray, T Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Emmanuel Ludwig von Fellenberg (* 9. Januar 1811 in Bern; † 22. Juni 1878 ebenda) war ein Schweizer evangelischer Geistlicher.

Leben

Zusammenfassung
Kontext

Familie

Emmanuel Ludwig von Fellenberg entstammte einer ursprünglich aus Suhr im Aargau stammenden Berner Patrizierfamilie und war der Sohn des Ratsherrn Emmanuel Rudolf von Fellenberg (1780–1850), Appellationsrichter und Kleinrat[1]. Er hatte zwei Brüder:

Er war seit dem 18. September 1839[4] in erster Ehe mit Cecile (* 12. Februar 1815 in Bern; † 30. September 1854 ebenda) und in zweiter Ehe seit 1856 mit Wilhelmine (* 10. Januar 1822 in Bern; † 1900), die beide Töchter des Berner Salzverwalters David Bernhard Wild-de Larray (1764–1833) waren, verheiratet; seine Schwägerin Caroline Emilie Sophia Wild-de Larray (1823–1880) war mit dem Pfarrer Eduard von Wattenwyl verheiratet.

Ausbildung

Er besuchte die von Philipp Emanuel von Fellenberg gegründete Erziehungsanstalt Hofwil, die mit ihrem Philanthropin eine gymnasiale und professionelle Ausbildung anbot; seinen Konfirmationsunterricht erhielt er in Genf.

Er immatrikulierte sich an der Akademie Bern zu einem Theologiestudium. 1835 erfolgte seine Aufnahme in den Kirchendienst, und er setzte sein Theologiestudium an der Universität Bonn fort.

Werdegang

Seit 1837 war Emmanuel Ludwig von Fellenberg Zuchthausprediger.

Er veröffentlichte, gemeinsam mit Eduard von Wattenwyl, 1847 eine erfolgreiche Schrift gegen die Berufung des liberalen Dozenten Eduard Zeller an die Theologische Fakultät der Universität Bern, die von der Evangelischen Gesellschaft herausgegeben wurde. In dieser Schrift bezichtigte er Eduard Zeller und die Regierung des Antichristentums, und mehrere unüberlegte Ausdrücke konnten als versteckte Angriffe auf die Regierung missdeutet werden. Zum Verhängnis wurde ihm aber der Schlusssatz, die christliche Untertanenpflicht könne nicht hindern, uns entschieden aufzulehnen gegen die Anmassung der Regierung, das Heiligthum anzutasten und den Glauben der Kirche für künftige Generationen durch Vergiftung des Lehrstandes zu untergraben.

1848 wurde er wegen seiner renitenten Haltung im Zellerhandel[5] zu 20 Tagen Gefängnis und 80 Franken Busse verurteilt und seines Amtes enthoben.

Geistliches Wirken

Emmanuel Ludwig von Fellenberg war als Mitarbeiter in zahlreichen gemeinnützigen Werken tätig und ein Mitglied des Münsterkirchgemeinderats und der bernischen Kantonssynode.

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Mitgliedschaften

  • Emmanuel Ludwig von Fellenberg war Mitglied des Komitees der Evangelischen Gesellschaft und ab 1868 deren Präsident.

Schriften (Auswahl)

Literatur

Einzelnachweise

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