Top-Fragen
Zeitleiste
Chat
Kontext

Führerschein (EU-Recht)

Fahrerlaubnis im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Führerschein (EU-Recht)
Remove ads

Der Führerschein nach EU-Recht ist ein nationaler Führerschein gemäß dem in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (dritte Führerschein-Richtlinie) wiedergegebenen Muster. Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten EU-Führerscheine werden gegenseitig anerkannt (Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (dritte Führerscheinrichtlinie)).

Thumb
EU-Führerschein, Seite 1 (Muster). Links oben im blauen Rechteck das Unterscheidungszeichen A für den ausstellenden Mitgliedstaat Österreich.

Die Schweiz hat ihr Kategoriensystem überwiegend an das der EU angeglichen.

Remove ads

Ausweisformat und Ausgestaltung des EU-Führerscheins

Zusammenfassung
Kontext

Die verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb der EU wurden zum 19. Januar 2013 nach der dritten Führerschein-Richtlinie durch den einheitlichen Führerschein im Scheckkartenformat abgelöst. Seit diesem Datum darf nur noch dieser bei der Neuausstellung ausgegeben werden. Alte Führerscheine haben Übergangsfristen; die Mitgliedstaaten des Europäischen Union EU müssen allerdings sicherstellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen der dritten Führerschein-Richtlinie erfüllen.[1] Je nach Ausstellungsjahr gilt eine bestimmte Umtauschfrist für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.[2]

Das Kartenformat folgt den Vorgaben von biometrischen Identitätsdokumenten, deshalb enthält der Führerschein ein entsprechendes Lichtbild der Person. Das Foto muss den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Format 35 mm × 45 mm;
  • Kopf in keine Richtung geneigt;
  • Gesicht gleichmäßig ausgeleuchtet;
  • Gesichtsausdruck neutral;
  • Augen blicken direkt in Richtung Kamera;
  • Hintergrund einfarbig;
  • Bild nicht älter als sechs Monate.

Die EU-Führerscheine enthalten folgende Daten (Anhang I der 3. EU-Führerscheinrichtlinie):[1]

Vorderseite

  • 1. Name des Inhabers
  • 2. Vorname des Inhabers
  • 3. Geburtsdatum und Geburtsort (Zum Beispiel TT.MM.JJJJ Paris)
  • 4a. Ausstellungsdatum des Führerscheins
  • 4b. Ablaufdatum des Führerscheins, bei unbefristeten Führerscheinen —
  • 4c. Ausstellende Behörde (Bsp. Landratsamt bei deutschen EU-Führerscheinen, Bezirkshauptmannschaft bei österreichischen Führerscheinen)
  • 4d. Nummer für Verwaltungszwecke (nicht bei allen EU-Führerscheinen)
  • 5. Führerscheinnummer
  • 6. Bild des Inhabers
  • 7. Unterschrift des Inhabers
  • 8. Wohnort (nicht bei allen EU-Führerscheinen)
  • 9. Fahrerlaubnisklassen (Bsp. AM/A1/A2/A/B/L), nationale Klassen werden in einer anderen Schriftart gedruckt als die harmonisierten Klassen.

Rückseite

Thumb
  • 10. Erteilungsdatum für jede Klasse (TT.MM.JJ)
  • 11. Ablaufdatum der jeweiligen Klasse (TT.MM.JJ)
  • 12. Beschränkungen/Zusatzangaben (Zum Beispiel 01.06 für Brille oder Kontaktlinsen, siehe auch Schlüsselzahlen)
  • 13. Angaben für Verwaltungszwecke des aufnehmenden Mitgliedstaates (Wird in Deutschland z. B. für das durchgestrichene rote D benutzt, um die Aberkennung der Fahrerlaubnis für Deutschland nach §§ 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 5, 47 Abs. 2 S. 3 FeV oder §§ 69 Abs. 1 S. 1, 69b Abs. 2 S. 2 StGB auf ausländischen Führerscheinen (auch EU-Führerscheinen) zu vermerken).[3][4][5]
  • 14. Angaben für Verwaltungszwecke/Verkehrssicherheit (Zum Beispiel in Deutschland für das Prüfungsdatum der Fahrerlaubnisklasse, damit der Fahrprüfer das Prüfungsdatum eintragen und den Führerschein direkt aushändigen kann. Unter 10. ist dann nur oder ) angegeben)[6][7]

Zudem sind die EU-Führerscheine vorbereitet, um einen Mikrochip oder ähnlich aufzunehmen. Der EU-Führerschein entspricht grundlegend dem Anhang 6 der Wiener Straßenverkehrskonvention (1968).

Remove ads

Führerscheinklassen

Zusammenfassung
Kontext

Die Führerscheinklassen und EU-Fahrzeugklassen wurden in der Europäischen Union vereinheitlicht. Eine weitere Differenzierung der Tabelle erfolgt durch Schlüsselzahlen.

Weitere Informationen Klasse, Symbol ...

* Als Kraftrad gilt jedes zweirädrige Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2002/24/EG. Als dreirädriges Kraftfahrzeug gilt jedes mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeug im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2002/24/EG.

Remove ads

Überblick der Führerscheine der verschiedenen Mitgliedstaaten

Zusammenfassung
Kontext

Die Tabelle ist nicht vollständig, somit ist nur eine Auswahl enthalten.

Weitere Informationen Mitgliedstaat, Vorderseite ...

EWR-Staaten-Führerscheine, welche der EU-Führerscheinrichtlinie entsprechen:

Weitere Informationen EWR-Staat, Vorderseite ...

EFTA-Staaten-Führerscheine, welche der EU-Führerscheinrichtlinie entsprechen:

Weitere Informationen EFTA-Staat, Vorder- und Rückseite ...
Remove ads

Regelungen in verschiedenen Ländern

Fahrerlaubnisklassen, die nur auf nationaler Ebene ausgestellt werden und gültig sind (landwirtschaftliche Fahrzeuge, Mofas etc.), sind in den folgenden Artikeln über besondere nationale Regelungen zu finden:

Krafträder Klasse A1 mit dem Auto-Führerschein Klasse B

Zusammenfassung
Kontext

Gem. Art. 6 Nr. 3 der Richtlinie 2006/126/EG (dritten EU-Führerscheinrichtlinie) können die Mitgliedstaaten für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
a) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW fallen unter den Führerschein der Klasse B, sofern der Inhaber dieses Führerscheins mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat;
b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B.

Da die nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist.

Die Regelung wurde von Land zu Land unterschiedlich umgesetzt. Sie gilt ebenfalls für Touristen, sofern diese die entsprechenden Auflagen erfüllen:

  • Italien: Keine Beschränkung.[14][15][16]
  • Lettland: Keine Beschränkung.
  • Portugal: Mindestalter 25 Jahre.[17]
  • Tschechien: Nur Krafträder mit Automatikgetriebe.[18]
  • Slowakei: Nach 2 Jahren und nur Krafträder mit Automatikgetriebe.
  • Belgien: Nach 2 Jahren. Bei Führerscheinen ab 1. Mai 2011 sind zusätzlich 4 Übungsstunden erforderlich.
  • Spanien, Polen: Nach 3 Jahren.
  • Frankreich: Nach 2 Jahren und 7 Übungsstunden Oder: Wenn ein Versicherungsnachweis geführt werden kann, dass innerhalb von 5 Jahren vor dem Jahr 2011 ein entsprechendes Fahrzeug geführt wurde[19].
  • Österreich: Nach 5 Jahren, 6 Übungsstunden in der Fahrschule oder beim Automobilclub und Eintragung von Schlüsselzahl 111 („Code 111“) im Führerschein.
  • Malta: 10 Übungsstunden.
  • Griechenland: Nach 6 Jahren, Mindestalter 27 Jahre, 5 Übungsstunden und Eintragung von Schlüsselzahl 121.
  • Deutschland: Nach 5 Jahren, Mindestalter 25 Jahre, 13½ Übungsstunden und Eintragung von Schlüsselzahl 196.
  • Ungarn: Nach 5 Übungsstunden (3 Theorie, 2 Praxis), theoretischer und vereinfachter praktischer Prüfung.

In Deutschland dürfen seit 2020 Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse B nach Durchlaufen einer Zusatzausbildung von vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 1,5 Stunden (gesamt 13,5 Stunden) auch Leichtkrafträder der Klasse A1 führen (EU-Fahrzeugklasse L3e-A1).[20] Das Mindestalter beträgt jedoch 25 Jahre (§ 6b Abs. 2 FeV) und es ist ein 5-jähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich (§ 6b Abs. 1 S. 2 FeV). Nach absolvierter Zusatzausbildung wird die Berechtigung durch die zusätzliche Schlüsselzahl „196“ im Führerschein unter der Klasse B vermerkt. Außerhalb Deutschlands gilt die Erweiterung nicht, da es sich um eine nationale Schlüsselzahl handelt (§ 6b Abs. 1 S. 4 FeV). Ein Aufstieg in die Klassen A2 und A, wie beim A1-Führerschein, ist nicht vorgesehen.[21]

Viele „alte“ Auto-Führerscheine fast aller Länder erlauben auch, die Klasse A1 zu fahren, zum Beispiel die der BRD vor dem 1. April 1980. Hierbei handelt es sich dann jedoch um die reguläre Klasse A1 und ist somit auch international gültig. Der Umfang alter Führerscheine aller Mitgliedsländer ist im Beschluss (EU) 2016/1945 der Kommission über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen[22] aufgelistet.

Remove ads

Internationaler Führerschein

Zusammenfassung
Kontext

Der Internationale Führerschein (auch: zwischenstaatlicher Führerschein (österreichische Variante)) ist ein zeitlich befristetes (1 Jahr nach dem Pariser oder Genfer Abkommen bzw. 3 Jahre nach dem Wiener Abkommen) und weltweit gültiges Zusatzdokument zum nationalen Führerschein, es wird jedoch nur noch selten benötigt. Das Dokument enthält alle Daten des nationalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen und ist je nach Ausfertigung nur in Kombination mit diesem gültig (Internationaler Führerschein nach dem Wiener Abkommen von 1968).

Der internationale Führerschein aus dem Pariser Abkommen (1926) und dem Genfer Abkommen (1949) sind für sich alleine gültig.[23][24]

Innerhalb der Europäischen Union sowie in den EFTA-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz ist der nationale Führerschein weiterhin ausreichend. Ebenso ist das Lenken eines Fahrzeugs in den gerne aufgesuchten Touristenzielen Kanada, Südafrika, Neuseeland und Australien mit dem nationalen Dokument möglich, das Mitführen eines Internationalen Führerscheins ist nicht zwingend erforderlich. In Australien und Neuseeland wird ein englischsprachiger Führerschein verlangt, eine Übersetzung des nationalen Führerscheins reicht jedoch aus.

In manchen Bundesstaaten der USA wird der Internationale Führerschein seit Anfang 2009 benötigt; hier wird das Mitführen des „Internationalen Führerscheins gemäß Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968“ empfohlen, obwohl er in den USA nicht offiziell anerkannt ist. Die Schweiz stellt jedoch keinen anderen Internationalen Führerschein aus.

Österreich stellt den „Internationalen Führerschein gemäß Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949“ aus, den die USA offiziell anerkennen. Deutschland stellt hingegen noch den Internationalen Führerschein nach dem Pariser Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 aus, der zum Beispiel in Argentinien anerkannt wird. Die Schweiz stellt laut ASTRA nur den Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 aus.[24]

Außerhalb der EU ist das Mitführen eines internationalen Führerscheins grundsätzlich empfehlenswert.

Weitere Informationen Staat, nur nationaler Führerschein ausreichend ...

Quelle:[149]

Remove ads

Einzelnachweise

Loading related searches...

Wikiwand - on

Seamless Wikipedia browsing. On steroids.

Remove ads