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Gerichtsbezirk Frohnleiten
ehemaliger Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark, Österreich Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Gerichtsbezirk Frohnleiten war ein dem Bezirksgericht Frohnleiten unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Er lag im Norden des Bezirks Graz-Umgebung.

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Geschichte
Zusammenfassung
Kontext
Der Gerichtsbezirk Frohnleiten wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste 13 „neue Ortsgemeinden“ (in Reihenfolge der Nennung; in Klammer die enthaltenen 35 Gemeinden, „1“= wie die Ortsgem.):[1][2]
- Frohnleiten (1)
- Rothleiten (1, Adriach, Gams, Hofamt, Laufnitzdorf, Laufnitzgraben, Gamsgraben)
- Röthelstein (1)
- Mauritzen (1, Pfannstein, Laas, Wannerdorf)
- Schrems (1, Gschwendt)
- Tyrnau
- Peggau (1, Friesach (Pfarre Feistritz))
- Semriach (1, Markterviertl, Schönegg, Rechberg)
- Feistritz (1, Waldstein, Kleinstübing, Königgraben, Prenning; Stübinggraben, Pfarre Feistritz)
- Uebelbach (1, Kleinthal, Neuhof)
- Stübinggraben, Pfarre Uebelbach (1)
- Windhof (1)
- Tulvitz (Tulvitzdorf, Tulvitzviertel)
Der Gerichtsbezirk Frohnleiten bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Graz Umgebung und Voitsberg den Bezirk Graz-Umgebung.[4]
Nachdem durch eine kaiserliche Entschließung der Gerichtsbezirk Voitsberg per 1. Oktober 1891 vom Bezirk Graz-Umgebung abgetrennt worden war, verblieben nur noch die Gerichtsbezirke Frohnleiten und Graz-Umgebung beim Bezirk Graz-Umgebung.[5]
Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Frohnleiten umbenannt und war nun dem Landgericht Graz nachgeordnet.[6] 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht.[7]
Der Gerichtsbezirk Frohnleiten blieb bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts unverändert. Erst durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke Graz und Graz-Umgebung übernahm der Gerichtsbezirk Frohnleiten zusätzlich die acht Gemeinden Eisbach, Gratkorn, Gratwein, Gschnaidt, Judendorf-Straßengel, Sankt Bartholomä, Sankt Oswald bei Plankenwarth und Stiwoll vom Gerichtsbezirk Graz Umgebung, wodurch sich die Größe des Gerichtsbezirkes von 408,51 km² (1991)[8] auf 566,69 km² vergrößerte.[9]
Mit dem 1. Juli 2013 wurde der Gerichtsbezirk aufgelöst und die Gemeinden wurden dem Gerichtsbezirk Graz-West zugewiesen.[10]
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Gerichtssprengel
Der Gerichtssprengel umfasste mit den 18 Gemeinden Deutschfeistritz, Eisbach, Frohnleiten, Gratkorn, Gratwein, Großstübing, Gschnaidt, Judendorf-Straßengel, Peggau, Röthelstein, Sankt Bartholomä, Sankt Oswald bei Plankenwarth, Schrems bei Frohnleiten, Semriach, Stiwoll, Tulwitz, Tyrnau, Übelbach den nordwestlichen Teil des Bezirks Graz-Umgebung.
Einzelnachweise
Literatur
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