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Hermann Freiherr von Ziller

preußischer Kommunaljurist, Regierungspräsident des Regierungsbezirkes Lüneburg (1914–1917) sowie Oberpräsident der Provinz Pommern (1917–1918) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Hermann Freiherr von Ziller
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Max Hermann Freiherr von Ziller (* 15. Juni 1867; † 14. März 1929) war ein deutscher Jurist und Ministerialbeamter.

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Stadtfriedhof Göttingen, Grab der Freiherrn von Ziller[1]; Inschrift für Hermann Freiherr von Ziller rechts außen

Leben und Wirken

Hermann Ziller war der Sohn des Landrats Rudolf Ziller in Meiningen und besuchte dort das Gymnasium Bernhardinum,[2] um anschließend an der Universität Jena ein Jurastudium mit Promotion zu absolvieren.[3] Dann war er 1890 Referendar, 1894 Regierungsassessor und ab 1900 Hilfsarbeiter im Reichsamt des Innern, um 1902–1903 Landrat im Kreis Zabrze in Oberschlesien zu werden.[4]

1902 wurde die väterliche Familie Ziller in Sachsen-Meiningen in den Adelsstand und 1905 in den Freiherrenstand erhoben.[5] Nach Tätigkeiten im Preußischen Innenministerium (zuletzt im Rang eines Geheimen Oberregierungsrats) war von Ziller 1914–1917 Regierungspräsident des Regierungsbezirkes Lüneburg in Lüneburg[4] und 1917/1918 Oberpräsident der preußischen Provinz Pommern in Stettin.[4] 1918 wurde von Ziller im Rang eines Wirklichen Geheimrats in den Ruhestand versetzt.[4]

Hermann Freiherr von Ziller war verheiratet mit Elisabeth, geb. Hochgesand[6] († 1974); beide hatten drei früh verstorbene Söhne.[1] Das Paar übersiedelte nach der Pensionierung nach Göttingen, wo Elisabeth von Ziller Geschichte bei Karl Brandi studierte.[7]

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Siehe auch

Literatur

  • Klaus Schwabe (Hrsg.): Die preußischen Oberpräsidenten 1815–1945 (= Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit. Bd. 15 = Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte. 1981). Boldt, Boppard am Rhein 1985, ISBN 3-7646-1857-4.

Einzelnachweise

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