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Jagdrevier
Gebiet, in dem die Jagd ausgeübt wird Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Ein Jagdrevier,[1] oftmals kurz Revier oder Jagd genannt, z. T. als Jagdgebiet,[2] oder Jagdbezirk,[3] seltener auch als Jagdbogen[4], Pirschbezirk[5] oder Jagdgrund[6] bezeichnet, ist ein Gebiet, in dem die Jagd ausgeübt wird.

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Deutschland
Zusammenfassung
Kontext

Bundesrecht
Im Bundesjagdgesetz werden Jagdreviere als Jagdbezirk bezeichnet.[7]
Die Jagd wird in Deutschland flächendeckend in Jagdbezirken ausgeübt. Ein Jagdbezirk ist in Deutschland entweder ein Eigenjagdbezirk oder ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk.[8][9] Die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse (Privat-, Kommunal- oder staatliches Eigentum oder anderes) spielen dabei keine Rolle. Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk kann entsprechend der erforderlichen Mindestfläche in mehrere Jagdbezirke unterteilt werden. In jedem Jagdbezirk untersteht die Jagdausübung dem jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Ob diese Jagdbezirke dann von Jagdrechtsinhabern selbst bejagt werden oder sie, wie bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken in den meisten Fällen üblich, an Jagdpächter verpachtet werden, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Rechtsinhaber begründet. Allerdings besteht die Verpflichtung zur Jagdausübung mit Ausnahme von befriedeten Bezirken.
Landesrecht
Bayern

Ein Staatsjagdrevier ist in Bayern ein Eigenjagdrevier des Freistaates Bayern.[10] In Bayern werden einzelne verpachtete Teile eines Jagdreviers als Jagdbogen bezeichnet.[11][12]
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Österreich
In Österreich herrscht weitgehend das Revierjagdrecht.[13]
Schweiz
Grundsätzlich gilt ein jagdliches Rahmenrecht auf Bundesebene.[14] In diesem werden die Kantone zur Umsetzung verpflichtet, sodass es im kantonal geregelten Jagdrecht sowohl das Revierjagdsystem als auch das Lizenzjagdsystem gibt.[15]
Siehe auch
Literatur
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) Ausfertigungsdatum: 29. November 1952 Vollzitat: "Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Mai 2013 (BGBl. I S. 1386) geändert worden ist"
- Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon, Augsburg 2000, ISBN 3-8289-1579-5
- Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) vom 20. Juni 1986 (Stand am 1. Januar 2014)
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Weblinks
Commons: Jagdreviere – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Jagdrevier – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
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