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Kanton Dahn
Verwaltungseinheit Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Kanton Dahn war eine Verwaltungseinheit, die um 1800 in der Napoleonischen Zeit errichtet wurde und zunächst dem Département Bas-Rhin unterstand. Er umfasste seinerzeit zunächst die Gemeinden Bärenbach, Bobenthal, Bruchweiler, Bundenthal, Busenberg, Dahn, Erfweiler, Erlenbach, Fischbach, Hauenstein, Hinterweidenthal, Niederschlettenbach, Niedersteinbach, Rumbach und Schindhard.

1815 gehörte er vorübergehend zu Österreich und wechselte bereits ein Jahr später in das Königreich Bayern. 1818 wurde er zusammen mit den Kantonen Pirmasens und Waldfischbach in das neu geschaffene Landkommissariat Pirmasens eingegliedert.
Im Jahr 1817 erhielt er zusätzlich die Gemeinden Finsternheim, Hirschthal, Ludwigswinkel, Nothweiler, Obersteinbach, Petersbächel, Rumbach und Schönau aus dem Kanton Pirmasens.[1]
Am 5. Juli 1825 wurden die Gemeinden Niedersteinbach und Obersteinbach an Frankreich abgetreten. 1852 wurde der Kanton in eine Distriktsgemeinde umgewandelt.[2] Wie andere Kantone beziehungsweise später Disktriktsgemeinden diente er lediglich als Gerichts- und Finanzbezirk.[3]
Die Justizinstitutionen waren die in Dahn ansässigen, nacheinander existierenden Friedensgericht, Landgericht und zuletzt Amtsgericht. Der Bereich „Finanzen“ wurde vom ebenfalls in Dahn ansässigen Rentamt, später Finanzamt, verwaltet. Sowohl Amtsgericht als auch Finanzamt wurden in den 1960er Jahren und damit die alten Strukturen des einstigen Kantons aufgelöst; seither sind für beide Bereiche die entsprechenden Behörden in Pirmasens zuständig.[4]
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Einzelnachweise
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