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Landgericht Stargard

preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Stettin mit Sitz in Stargard Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Landgericht Stargard
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Das Landgericht Stargard war ein preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin mit Sitz in Stargard.

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Landgerichtsgebäude im Jahr 1904

Geschichte

Zusammenfassung
Kontext

Das königlich preußische Landgericht Stargard wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von fünf Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Vorher bestanden in der Provinz Pommern die drei Appellationsgerichte Cöslin Greifswald und Stettin. Der Sitz des Gerichtes war Stargard. Das Landgericht war für die Kreise Dramburg, Greifenberg, Naugard, Pyritz, Regenwalde und Saatzig zuständig.[1]

Ihm waren folgende 14 Amtsgerichte zugeordnet:[2]

Weitere Informationen Amtsgericht, Sitz ...

Der Landgerichtsbezirk hatte im Jahre 1888 283.413 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, ein Direktor und sechs Richter tätig.[3] Im Rahmen der reichsweiten Sparmaßnahmen während der Weltwirtschaftskrise wurde das Amtsgericht Jakobshagen zum 30. September 1932 aufgehoben.[4]

Im Jahre 1945 wurde Stargard unter polnische Verwaltung gestellt, und das Landgericht Stargard musste seine Arbeit einstellen.

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Gerichtsgebäude

Das Landgerichtsgebäude wurde 1945 zerstört und nicht wieder aufgebaut.[5]

Richter

Einzelnachweise

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