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Landgericht Wiesbaden

Landgericht in Hessen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Das Landgericht Wiesbaden ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von neun Landgerichten in Hessen. Es hat seinen Sitz in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden.

Instanzenzug

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Lage des Landgerichtsbezirks Wiesbaden in Hessen (rot hervorgehoben)

Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Bad Schwalbach, Rüdesheim am Rhein, Idstein und Wiesbaden. Dem Landgericht Wiesbaden ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main übergeordnet.

Geschichte

Das Hof- und Appellationsgericht Wiesbaden war von 1822 bis 1832 und von 1849 bis 1866 neben dem Hof- und Appellationsgericht Dillenburg das zweite Gericht der zweiten Instanz im Herzogtum Nassau mit Sitz in Wiesbaden. Nach der Annexion des Herzogtums Nassau durch Preußen 1866 wurde die Rechtsprechung des Amtes Wiesbaden in erster Instanz in das königlich preußische Amtsgericht Wiesbaden übernommen. Das Hof- und Appellationsgericht Wiesbaden wurde in das königlich preußische Kreisgericht Wiesbaden umgewandelt. Aus diesem entstand das Landgericht Wiesbaden, das im Zuge der Reichsjustizgesetze von 1877 zum 1. Oktober 1879 ins Leben gerufen wurde. 16 Amtsgerichte waren der Behörde untergeordnet:

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Gebäude

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Das bis 2009 genutzte Gerichtsgebäude
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Das neue Wiesbadener Justizzentrum

Zunächst war das Landgericht in Gebäuden in der Friedrichstraße und in der Marktstraße untergebracht. Am 3. April 1897 wurde das neue Gebäude, gebaut im Stil der Frührenaissance, an der Albrechtstraße und der heutigen Gerichtsstraße eingeweiht.[1]

Ende 2009 zog das Landgericht in das neu gebaute Justizzentrum in der Mainzer Straße 124 um.[2]

Richter

Präsidenten

Weitere Richter

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Siehe auch

Einzelnachweise

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