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Liste der Baudenkmäler in Hengersberg

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Liste der Baudenkmäler in Hengersberg
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in dem niederbayerischen Markt Hengersberg zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

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Blick auf Hengersberg
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Ensembles

Ensemble Marktplatz

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Das Ensemble umfasst den kleinen, etwa rechteckigen Marktplatz mit seiner Umbauung.

Die Siedlung gehörte seit dem 8./9. Jahrhundert zu dem großen Besitz des nahe gelegenen Klosters Niederaltaich, dem Heinrich II. 1009 das Recht verlieh, in Hengersberg Markt zu halten und Zoll zu erheben. Damit ist Hengersberg der älteste Markt Altbayerns. Auch die Grafen Bogen besaßen in dem Ort Rechte, die nach dem Aussterben des Hauses an die Wittelsbacher übergingen. Die doppelte Abhängigkeit scheint der Entwicklung nicht förderlich gewesen zu sein; um 1800 bestanden nur 140 Anwesen.

Die vier Seiten des Marktplatzes an dessen Ecken jeweils Straßen einmünden, fassen das ehemalige Pfleggericht, einige große Gasthöfe und einige Handwerkerhäuser ein. Es handelt sich um verputzte, oft breitgelagerte zwei- und dreigeschossige Bauten des 18. und frühen 19. Jahrhundert und einige Neubauten. Die Vielfalt der Dachformen – mittelsteile und steile Giebel- und Traufdächer, Mansard- und Krüppelwalmdächer – ist charakteristisch für das Platzbild, zu welchem bis in das frühe 19. Jahrhundert ein freistehendes kleines Rathaus in der Platzmitte gehörte.

Aktennummer: E-2-71-125-1

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Baudenkmäler nach Ortsteilen

Zusammenfassung
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Hengersberg

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Altenufer

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Boxbach

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Edermaning

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Eusching

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Grubmühle

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Holzberg

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Siedersberg

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Unterfrohnstetten

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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Literatur

Commons: Baudenkmäler in Hengersberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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