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Liste der Baudenkmäler in Wolfratshausen

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Liste der Baudenkmäler in Wolfratshausen
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Stadt Wolfratshausen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

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Der Untermarkt in Wolfratshausen
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Ensembles

Zusammenfassung
Kontext

Ensemble Wohnsiedlung Alpenstraße/Schießstättstraße

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Schießstättstraße 34–36
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Alpenstraße 10

Das Ensemble umfasst die 1936–38 für Angestellte der Sprengstoffwerke Geretsried/Gartenberg errichtete Wohnsiedlung. Sie erstreckt sich südöstlich des Ortskerns von Wolfratshausen entlang der Schießstättstraße und der parallel geführten Alpenstraße.

Dabei wurden zwei Grundtypen von zweigeschossigen Wohnhäusern verwendet: Die einzeilige Bebauung an der Nordseite der Schießstättstraße und im westlichen Abschnitt der Alpenstraße besteht aus aneinandergereihten giebelständigen Doppelhäusern, der östliche Teil der Alpenstraße in größeren Abständen mit langgestreckten, traufständigen Satteldachbauten (mit jeweils bis zu vier Wohneinheiten) bebaut. Innerhalb der Giebelhauszeilen wird einer monotonen Reihung gleichartiger Baukörper durch leichtes Einschwingen der Baulinie an der Schießstättstraße sowie durch versetzte Anordnung der „Kopfbauten“ (Schießstättstraße 18–28, Alpenstraße 16/18) entgegengewirkt, während die Folge der Traufseitbauten an der Alpenstraße durch erdgeschossige Nebengebäude bzw. verbindende hölzerne Schupfen rhythmisiert ist.

In gestalterischer Hinsicht ist die Adaption regionaler historischer Bauformen im Sinne eines „alpenländischen Heimatstils“ charakteristisch. Zu den einheitlichen Flachsatteldächern mit weitem Dachüberstand treten einzeln Fassadenmotive wie asymmetrisch gesetzte Erker, barockisierende Tür- und Fensterdetails oder Imitationen von Giebelbundwerk. Zum ursprünglichen Siedlungskonzept gehören auch die Vorgärten sowie die rückwärtigen, parzellenweise getrennten Nutzgärten. Der von den Häuserreihen Schießstättstraße 14–56 und Alpenstraße 1, 3/3a, 5, 7/7a, 9 eingefasste Gartenbereich wird durch ein Wegkreuz erschlossen, die Querachse ist straßenseitig durch einen geschweiften Torbogen (zwischen Schießstättstraße 36 und 38) akzentuiert.

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Durchlass-Tor

Innerhalb des nationalsozialistischen Wohnungs- und Siedlungsbaus entspricht das Raumangebot der hier errichteten Werkswohnhäuser einem gehobenen Standard. Die gestalterische Orientierung an traditionellen landschaftstypischen Formen, die nicht zuletzt den in der Rüstungsindustrie tätigen ursprünglichen Bewohnern eine ländlich-kleinstädtische „Heimatlichkeit“ suggerieren sollte, lässt den ideologischen Hintergrund solcher Architekturen erkennen.

Nicht zum Ensemble gehören die Häuser Alpenstraße 11–29 (ungerade Nummern) bzw. Schießstättstraße 58–70 (gerade Nummern), die nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind, aber die Parzellenstruktur des ursprünglichen Siedlungskonzeptes fortschreiben.

Aktennummer: E-1-73-147-2

Commons: Wohnsiedlung Alpenstraße/Schießstättstraße – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Ensemble Altstadt Wolfratshausen

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Der Obermarkt in Wolfratshausen

Das Ensemble erstreckt sich auf den historischen, langgezogenen Straßenmarkt zwischen linkem Loisachufer und bewaldetem Steiluferhang. Die Gestalt der Marktsiedlung wird bestimmt durch diese topografische Situation. Der 1280 erstmals erwähnte Marktort entfaltete sich südlich der Burg der Grafen von Wolfratshausen, eines mächtigen mittelalterlichen Adelsgeschlechts, dessen Herrschaftsmittelpunkt die ehemalige Burg war.

Durch Herzog Rudolf von Bayern erhielt der Ort 1312 Marktfreiheit. Von der mittelalterlichen Bebauung ist infolge der Zerstörungen im Dreißigjährigen Krieg mit Ausnahme der barockisierten Stadtpfarrkirche nichts erhalten; auch Oberes und Unteres Tor sowie die südliche und nördliche Befestigung des Marktes sind abgegangen. Die älteren erhaltenen Häuser stammen meist aus dem 17./18. Jahrhundert und sind dem Tölzer Bürgerhaus ähnliche Giebelhäuser mit flachen Satteldächern. Die jüngeren Gebäude wurden meist Mitte des 19. Jahrhunderts errichtet und sind häufig Traufseitbauten.

Die Marktstraße gliedert sich in Obermarkt, Marienplatz und Untermarkt, ersterer südlich, letzterer nördlich des Marienplatzes, der sich als kleiner Rechteckplatz ostwärts von der Hauptachse absetzt und weitgehend durch die Stadtpfarrkirche überbaut ist. Er bildet den Mittelpunkt der Stadt. Der Obermarkt ist an der Einmündung der Johannisgasse gelenkartig versetzt; im nördlichen Teil zeichnet er sich durch größere Geschäfts- und Gasthäuser aus. Am Untermarkt bilden die Häuser Nr. 25, 27, 29, 31 eine gestaffelte Reihe von Giebelhäusern mit flachen Satteldächern. Zahlreiche Häuser besitzen moderne Bemalung.

Beherrscht wird das Ensemble von der spätgotischen, um 1680 barockisierten Stadtpfarrkirche. Der westlich vom Ensemblebereich befindliche, bewaldete Steiluferhang mit seiner Kalvarienberganlage und den beiden Kapellen bestimmt wesentlich das Bild des Ensembles.

Aktennummer: E-1-73-147-1

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Baudenkmäler nach Ortsteilen

Wolfratshausen

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Nantwein

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Weidach

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Ehemalige Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang – also z. B. als Teil eines Baudenkmals – weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Literatur

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