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Liste der Naturdenkmale in Cottbus

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Liste der Naturdenkmale in Cottbus
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Die Liste der Naturdenkmäler in Cottbus führt die Naturdenkmäler der kreisfreien Stadt Cottbus im Land Brandenburg auf.

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Naturdenkmal-Schild (mit der „Kurt-Kretschmann-Eule“) an einem Baum am Ostrower Platz in Cottbus

Im Stadtgebiet von Cottbus gibt es an 66 Standorten ausgewiesene Naturdenkmäler (Stand: 2015[1]). Dabei handelt es sich überwiegend um Einzelbäume, Alleen und Baumreihen. Die meisten Objekte wurden im März 1982 auf Grundlage des Naturschutzgesetzes der DDR durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung unter Naturdenkmalschutz gestellt.[1] Die amtliche Liste der Naturdenkmale liegt beim Umweltamt der Stadtverwaltung Cottbus vor.[1]

Geregelt ist der Naturdenkmal-Schutzstatus im Bundesnaturschutzgesetz 28 BNatSchG) und im Brandenburgischen Naturschutzgesetz 23 BbgNatSchG). Auf dieser Grundlage kann die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Cottbus Rechtsverordnungen zur Festsetzung konkreter Naturdenkmäler erlassen. – Nicht mit dem Naturdenkmalstatus zu verwechseln ist der Schutz von Bäumen durch eine kommunale Baumschutzsatzung. Eine solche Satzung, die generell für alle Bäume bestimmter Arten und Mindeststammumfänge im baurechtlichen Innenbereich gilt, gibt es auch in Cottbus (Satzung zum Schutz von Bäumen der Stadt Cottbus).[2]

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Historischer Hintergrund

Zusammenfassung
Kontext

Beginn der planmäßigen Anlage städtischen Grüns 1872 in Cottbus

Durch die Entwicklung der Stadt Cottbus im 19. Jahrhundert zum wirtschaftlichen, militärischen und administrativen Zentrum der Niederlausitz stieg die Bevölkerung stetig.[3]

Die verschiedenen Bevölkerungsgruppen „suchten erholsamen Ausgleich in der spärlich bemessenen Freizeit … Die Stadt mühte sich, kam mit ihren Aktivitäten aber nicht schnell genug nach. So nahmen die Bürger das Zepter in die Hand: Dem Gründungsaufruf vom 6. Mai 1872“ des Cottbuser Verschönerungsvereins „schlossen sich 45 Persönlichkeiten an, unter ihnen der damalige Oberbürgermeister Leopold und Generalmajor von Puttlitz. … Fast alle lieb gewonnenen Oasen in unserer Stadt gehen auf das Wirken des Verschönerungsvereins und seiner Nachfolger zurück. … 1925 enden die Aufzeichnungen. Während der Nazizeit war der Verein nicht aktiv, genauere Angaben fehlen.“[4]

„In den Jahren seines Wirkens sammelte“ der Verein „Mittel und Gelder für die Verschönerung der Stadt und beteiligte sich an zahlreichen auch städtischen Maßnahmen der Gestaltung der Anlagen. … Aber auch Baum- und Strauchpflanzungen in zahlreichen Cottbuser Straßen unterstützten die Mitglieder.“

Wesentliche Anteile hatte der Verschönerungsverein unter anderem an der Gestaltung der folgenden Anlagen:[5]

  • Kaiser-Wilhelm-Platz (heute Brandenburger Platz)
  • Luckauer Wall (die Puschkinpromenade befindet sich auf dem ehemaligen Luckauer Wall)
  • Spremberger Wall
  • Dreieck Dresdener/Bautzener Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße/Sielower Straße-Anfang
  • Berliner Platz
  • Karlstraße bis Nordfriedhof
  • Kastanien in der Ludwig-Leichhardt-Allee bis zur Bahnstrecke
  • Spreedamm bis Markgrafenmühle
  • Klosterplatz

„In der Amtszeit von Oberbürgermeister Werner wurden … angelegt:

  • 1895–1899 der Goethepark
  • 1901 der Eliaspark
  • 1902 der Bonnaskenplatz und die Anlage am Schloss angelegt
  • 1903–1904 der Neustädter Platz (Ostteil vom Brandenburger Platz)
  • 1905 wurden Arbeiten an der Puschkinpromenade durchgeführt
  • 1907 entstanden die Pflanzungen am Mühlgraben (Ostrower Damm)
  • 1908 die Anlage am heutigen Staatstheater einschließlich der Baumpflanzungen[Anm. 1]
  • 1909–1912 entstand die Märkische Waldwiese im Waldpark (Volkspark – Madlower Schluchten)

Die in den genannten Jahren durchgeführten Pflanzungen beinhalten eine Fülle der heutigen als Naturdenkmale unter Schutz stehenden Bäume, sie sind somit wertvolle Aussagen über ihr Alter und ihre Geschichte.“[6]

Ursprung der Bäume als Naturdenkmal

Am 4. August 1954 verabschiedete die Volkskammer das Naturschutzgesetz der DDR.

In der Naturschutzpraxis der 1950er und 1960er Jahre standen folgende Aufgaben im Vordergrund:

  • wiederholte Bearbeitung der Naturdenkmallisten der Kreise, Erfassung bestehender Naturdenkmale und Mitwirkung an der Sicherung neuer;
  • Kennzeichnung der Naturschutzobjekte mit der „Naturschutz-Eule“

Daran erinnert sich Ulrich Winzer, der erste Naturschutzbeauftragter der Stadt Cottbus, von 1956 bis 1963, in seinen Tagebuchaufzeichnungen … dass zu seinen Aufgaben gehörte: „… besonders markante Bäume mit dem Anbringen von Naturschutzschildern unter Schutz zu stellen.“[7]

Am 1. Februar 1961 bestätigte der damalige Rat der Stadt die erste Liste der Naturdenkmäler.

Im März 1982 verabschiedeten die Stadtverordneten von Cottbus durch ihren Beschluss die Liste der Naturdenkmale im Stadtgebiet Cottbus – Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen. Voraus ging ein Vorschlag beim Kulturbund von 1978 und umfangreiche Kartierarbeiten, insbesondere durch den Revierförster Manfred Rescher,[Anm. 2] den Landschaftsarchitekten Helmut Rippl und Dr. Elze.

1994 beauftragte das Umweltamt der Stadtverwaltung Cottbus Karl-Heinz-Reiche eine Bestandsaufnahme der als Naturdenkmal geschützten Bäume vorzunehmen. 1995 veröffentlichte er die Bestandsaufnahme und Beschreibung der Bäume im Gutachten Naturdenkmäler in Cottbus – Einzelbäume, Baumgruppen, Reihen, Alleen. Er schreibt: „Die … erneut durchgeführte Bestandsaufnahme zeigte, dass … 12 Jahre nicht spurlos vorübergehen. … Ungünstige Standortbedingungen (in einigen Fällen hat sich bei Gruppen, Reihen, Alleen die Anzahl der Bäume verringert), Teilversiegelung des Bodens, aber auch anthropogene Einflüsse, wie Veränderung der Wasserführung oder Baumaßnahmen haben oft zur Beschleunigung des Schadensverlaufes beigetragen. Durch Veränderung des städtebaulichen Raumes oder des Landschaftsraumes hat sich teilweise das Umfeld der Naturdenkmäler gewandelt. … Ihre Bedeutung begründet sich in der Originalität und der Retrospektive, Zeitzeuge einer wechselvollen Geschichte, benachbarte Bebauung ist verschwunden, neue hinzugekommen. Manche Bäume sind ‚in die Stadt gewandert‘.“ (Stadterweiterung-eingemeindet)[6]

Aktualisiert mit den Zu- und Abgängen, sowie genauer Standortbestimmung, bildet dieses Gutachten die Basis für den Wikipedia-Eintrag. (Stand 2015)

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Liste der Naturdenkmäler

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Zukünftige Naturdenkmäler

Am 27. August 2013 wurde eine ca. 150-jährige Stieleiche im rückwärtigen Bereich der Bahnhofstraße 70 einstweilig als Naturdenkmal festgesetzt. Sie befindet sich in der Gemarkung Altstadt, Flur 18 auf dem Flurstück 154.[35] Im März 2015 wurde der Baum als „Stieleiche Wernerstraße Nr. 7“ zum Naturdenkmal erklärt.[36]

Siehe auch

Commons: Naturdenkmäler in Cottbus – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Baum des Jahrtausends – Ginkgo Biloba. In: baum-des-jahres.de. Dr. Silvius Wodarz Stiftung und Verein e. V. Baum des Jahres, archiviert vom Original; abgerufen am 18. November 2021.
  • Chris Gurk, Christian Hepp: Wintergrüne Eiche. In: Baumkunde.de, Wintergrüne Eiche. Abgerufen am 3. September 2014.
  • Weide, Foto vom 19. September 2006 Schmellwitzer Straße von Schulstraße bis Querstraße-(2007). In: cottbus.de, Grün- und Verkehrsflächen. Stadtverwaltung Cottbus, 2007, abgerufen am 3. September 2014.
  • Naturschutzgeschichte Ostdeutschlands – Lutz Reichhoff: Naturschutzgeschichte Ostdeutschlands – Erinnerungen zur Stellung des Naturschutzes und zum Verhältnis von Naturschutz und Landschaftspflege. In: hs-nb.de/iugr. Hochschule Neubrandenburg, Brodaer Straße 2, 17033 Neubrandenburg, abgerufen am 29. Januar 2015. – wurde im Rahmen des von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Projekts „Zeitzeugen als Quelle für Forschung und Bildung – Das Beispiel Naturschutz in der DDR“ erarbeitet.
  • Baumkunde. In: Baumkunde.de, Wintergrüne Eiche. Chris Gurk, Christian Hepp, abgerufen am 3. September 2014.
  • Baumportal. In: Baumportal.de. Jost Benning, abgerufen am 3. September 2014.
  • Internationale Ulmenprogamme. In: galk.de. GALK e. V.-Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz, 2009, archiviert vom Original am 6. Januar 2013; abgerufen am 3. September 2014.
  • Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt-Schutz der biologischen Vielfalt ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In: mluk.brandenburg.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), MB 3 Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Kooperation, 15. April 2014, abgerufen am 18. November 2021.
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Einzelnachweise

Anmerkungen

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