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Liste der Provinzen Spaniens
Verwaltungseinheit in Spanien Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Spanien ist in 17 Autonome Gemeinschaften und 2 Autonome Städte (Ceuta und Melilla) mit unterschiedlichen Ausmaßen an Eigenständigkeit gegliedert. Unterhalb der Autonomen Gemeinschaften ist der Staatsverband in 50 Provinzen unterteilt. Die heutige Einteilung basiert im Wesentlichen auf der im November 1833 unter Francisco Javier de Burgos durchgeführten Gebietsreform – damals waren es 15 Regionen mit insgesamt 49 Provinzen.

Viele der spanischen Provinzen sind nach der jeweiligen Hauptstadt benannt. Lediglich zwei Städte, Mérida in der Extremadura und Santiago de Compostela in Galicien, sind zwar Hauptstadt einer Autonomen Region, jedoch nicht Hauptstadt einer Provinz.
Sieben Autonome Regionen bestehen aus einer einzigen Provinz: Asturien, Balearen, Kantabrien, La Rioja, Madrid, Murcia und Navarra.
Die Provinzen untergliedern sich ihrerseits in Gemeinden (span. municipios). Siehe hierzu die Liste der Gemeinden in den jeweiligen Provinzen.
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Institutionen und Funktion
Zusammenfassung
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In denjenigen Autonomen Gemeinschaften, die aus mehreren Provinzen bestehen, verfügen die Provinzen jeweils über eine Diputación Provincial als Selbstverwaltungsorgan zwischen Region und Gemeinden (municipios). Eine Ausnahme bilden die Kanarischen Inseln und die Balearischen Inseln. Auf den Kanarischen Inseln hat jede der sieben großen Inseln eine Cabildos dafür gibt es keine Diputaciones. Auf den Baleraen, die eigentlich nur aus einer Provinz bestehen, haben ebenfalls jede der vier Inseln eine consells insulars, welche die Aufgaben der Diputación Provincial übernimmt. Sonderfall ist die Insel Formentera, die nur aus einer Gemeinde besteht, hier ist die Gemeindevertretung gleichzeitig die consells insulars.
Außerdem wird die Einteilung in Provinzen von der spanischen Zentralverwaltung sowie zu statistischen Zwecken verwendet.
Bei den Wahlen zum spanischen Parlament dienen die Provinzen und die beiden zu keiner Provinz gehörenden Autonomen Städte Ceuta und Melilla als Wahlkreise. Dabei wird in jeder Provinz nach Verhältniswahlrecht eine ihrer Einwohneranzahl entsprechende Zahl von Abgeordneten gewählt.
Anders als bei den deutschen Landkreisen sind die Funktionen nicht in einer Verwaltung zusammengefasst, sondern organisatorisch voneinander getrennt: zum einen besteht die Diputación Provincial mit ihrer Verwaltung, zum anderen die Subdelegación del Gobierno (bzw. in den uniprovinzialen Autonomen Gemeinschaften die Delegación del Gobierno) als territoriale Einheit der Staatsverwaltung. Dies ist mit der Lage in Bayern vergleichbar, wo auch zum einen die Bezirke mit der Bezirksverwaltung als Selbstverwaltungskörperschaft und zum anderen die Bezirksregierung als staatliche Mittelbehörde für den dasselbe Gebiet umfassenden gleichnamigen Regierungsbezirk nebeneinander bestehen.
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Provinzen nach Autonomen Gemeinschaften
Zusammenfassung
Kontext
Die 50 Provinzen verteilen sich folgendermaßen auf die Autonomen Gemeinschaften:
Die Plaza de soberanía gehören keine Provinz an.
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Alphabetische Übersichtstabelle
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Geschichte
Zusammenfassung
Kontext
Die heutigen spanischen Provinzen wurden im Jahre 1833 durch die Verwaltungsreform von Javier de Burgos geschaffen. Dabei wurden die größeren historischen Territorialeinheiten aufgelöst und das spanische Territorium nach dem Vorbild der französischen Départements in ungefähr gleich große Provinzen aufgeteilt, die jeweils nach ihrer Hauptstadt benannt wurden. Lediglich die baskischen Provinzen Vizcaya, Guipúzcoa und Álava sowie Navarra behielten ihre traditionelle Steuerautonomie und ihre alten Namen.
Die Einteilung in Provinzen blieb bis zur Verabschiedung der neuen spanischen Verfassung von 1978 die Grundlage der territorialen Gliederung Spaniens. Lediglich während der zweiten spanischen Republik besaßen Katalonien (ab 1931) und das Baskenland (ab 1936) autonome Regionalregierungen.
Durch die Verfassung von 1978 wurde die Bildung von Autonomen Regionen (Comunidades Autónomas) aus einer oder mehreren Provinzen ermöglicht. In den sieben Autonomen Regionen, die nur aus einer Provinz bestehen (Asturien, Balearen, Kantabrien, La Rioja, Madrid, Murcia und Navarra) gingen die Selbstverwaltungsfunktionen der Provinzen auf die neugeschaffenen Regionen über. Die Provinzen Oviedo (Asturien), Palma de Mallorca (Balearen), Santander (Kantabrien) und Logroño (La Rioja) übernahmen auch den Namen der jeweiligen Region anstelle des Namens der Hauptstadt. In den übrigen Regionen bestehen die Provinzen als eigene Ebene der Selbstverwaltung fort. Vor allem in Katalonien wird die Provinzeinteilung jedoch als künstlich betrachtet. Dort sieht seit 2010 ein Regionalgesetz die Ersetzung der bisherigen vier Provinzen durch sieben Vegueríes vor.
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Weblinks
Commons: Provinces of Spain – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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