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Liste der Staatsoberhäupter Deutschlands
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Die Liste der Staatsoberhäupter Deutschlands führt die Oberhäupter des deutschen Nationalstaats seit der Reichsgründung 1871 auf.
Im Deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1918 hatten die Könige von Preußen zugleich das Amt des Deutschen Kaisers in Personalunion inne.
In der Weimarer Republik und den Anfängen des Dritten Reiches hatte der Reichspräsident das Amt des Staatsoberhaupts inne. Nach dem Tod des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg 1934 wurden die Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten vereinigt. Der Titel Reichspräsident wurde bis zum Tode Adolf Hitlers durch „Führer“ ersetzt. Durch testamentarische Verfügung Hitlers wurde für den Fall seines Todes bestimmt, dass das Amt des „Führers und Reichskanzlers“ wieder in die zwei ursprünglichen Ämter geteilt wurde. Auf dieser Grundlage wurde Karl Dönitz nach dem Selbstmord Hitlers kurzzeitig Reichspräsident.
Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden 1949 in Deutschland zwei deutsche Staaten: in den westalliierten Besatzungszonen die Bundesrepublik Deutschland, in der sowjetischen Besatzungszone die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Wilhelm Pieck war seit der Gründung der DDR 1949 bis zu seinem Tod 1960 der erste und einzige Präsident der DDR. Seit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 ist der Bundespräsident das gemeinsame Staatsoberhaupt aller Deutschen.
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Deutsches Reich
Zusammenfassung
Kontext
Von 1871 bis 1918 war das Deutsche Reich ein Bundesstaat unter einem Monarchen: Die Könige von Preußen waren in Personalunion zugleich Deutsche Kaiser. Das war der Titel für das „Bundespräsidium“.
Von 1918 bis 1945 war das Deutsche Reich eine Republik mit einem zunächst gemischt präsidial-parlamentarischen Regierungssystem und dem Reichspräsidenten als Staatsoberhaupt. Ab 1933 wurde die demokratische Weimarer Verfassung beginnend durch das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 ausgehöhlt und auch die bundesstaatliche Form wich einem zunehmenden Zentralismus. Nach dem Tod von Reichspräsident Hindenburg wurden per Reichsgesetz vom 1. August 1934 die Befugnisse des Reichskanzlers mit denen des Reichspräsidenten vereinigt und dessen Titel bis zum Tode Adolf Hitlers durch „Führer“ ersetzt.
Mit der Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945 verlor das Amt des Staatsoberhauptes die Befehlsgewalt über die Streitkräfte. Seit dem 23. Mai, mit der Verhaftung der Regierung Dönitz, wurde das Amt faktisch nicht mehr ausgeübt. Am 5. Juni wurde in der Berliner Erklärung von den vier Besatzungsmächten der Alliierte Kontrollrat als oberste Regierungsgewalt für das okkupierte Territorium Deutschlands eingerichtet. Erst mit diesem Datum wurde das Amt des Staatsoberhaupts kraft des Besatzungsrechts der Alliierten rechtlich aufgehoben. Die staatsrechtliche Kontinuität und völkerrechtliche Identität des Deutschen Reiches wurde ab 1949 von der Bundesrepublik Deutschland übernommen (BVerfG 1972), siehe hierzu Artikel Rechtslage Deutschlands nach 1945.
Sofern allerdings der Rechtsstandpunkt zutreffen sollte, dass Adolf Hitler das Amt des Staatsoberhaupts wegen der noch geltenden Reichsverfassung nicht testamentarisch auf Karl Dönitz übertragen konnte, ist das Amt des Staatsoberhaupts mit dem Suizid des letzten verfassungsmäßigen Amtsinhabers bereits am 30. April 1945 vakant geworden.
Deutsches Kaiserreich
Deutscher Kaiser
Weimarer Republik
Reichspräsident
Zeit des Nationalsozialismus (Drittes Reich)
Reichspräsident
Führer und Reichskanzler
Reichspräsident
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Deutsche Demokratische Republik
Präsident der DDR
Vorsitzender des Staatsrats
Präsidentin der Volkskammer
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Bundesrepublik Deutschland
Zusammenfassung
Kontext
Erstes Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland war Karl Arnold als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und erster Bundesratspräsident.[2]
Bundespräsident
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