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Lutz Meyer-Goßner
deutscher Jurist, Richter am Bundesgerichtshof Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Lutz Meyer-Goßner (* 10. Juli 1936 in Nienburg (Weser)) ist ein deutscher Richter und Kommentator. Er war von 1983 bis 2001 Richter am Bundesgerichtshof.
Leben
Zusammenfassung
Kontext
Seine Eltern waren der Pastor Arnold Meyer und dessen Ehefrau Liselotte geb. Goßner. Er führt seit 1961 den Nachnamen Meyer-Goßner.
Nach dem Abitur am Ernestinum Celle 1955 studierte er bis 1959 Rechtswissenschaften in Tübingen und München. 1955 wurde er Mitglied der Studentenverbindung Alte Turnerschaft Eberhardina-Markomannia Tübingen.[1] 1962 wurde er in München zum Doktor der Rechte promoviert. 1964 legte er das zweite juristische Staatsexamen ab.
1964 trat er als Gerichtsassessor in den Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Nach seiner Ernennung zum Amtsgerichtsrat im Jahre 1967 wirkte er zunächst am Amtsgericht München. Zugleich mit der Ernennung zum Landgerichtsrat übernahm Meyer-Goßner die Funktion eines hauptamtlichen Arbeitsgemeinschaftsleiters in der Referendarausbildung. Während dieser Tätigkeit wurde er 1972 befördert und zum Ersten Staatsanwalt ernannt. Seit 1975 wirkte Meyer-Goßner als Vorsitzender Richter am Landgericht München I, wo er den Vorsitz von kleinen und großen Strafkammern innehatte.
Seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof im Jahre 1983 gehörte Meyer-Goßner dessen 4. Strafsenat an, seit 1992 als dessen stellvertretender Vorsitzender und seit Dezember 1994 als Vorsitzender. Er schied am 31. Juli 2001 als Vorsitzender aus und trat in den Ruhestand.[2]
Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit war Meyer-Goßner vor allem als Kommentator der Strafprozessordnung hervorgetreten. In der Nachfolge von Otto Schwarz, Theodor Kleinknecht und Karlheinz Meyer bearbeitete er von der 40. Auflage 1990 bis zur 60. Auflage 2017[3] den im Beck-Verlag erscheinenden Kurzkommentar, der die Praxis des deutschen Strafprozesses wesentlich bestimmt. Seine Nachfolger als Autoren des Kurzkommentars sind Bertram Schmitt und Marcus Köhler. Meyer-Goßner hat ferner eine Honorarprofessur an der Universität Marburg inne.
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Einzelnachweise
Weblinks
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