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Niedersächsische Landkreisordnung
ehemaliges Gesetz in Niedersachsen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) regelte, wie die kommunalen Körperschaften zur Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Aufgaben und Funktionen verfasst waren. Damit hatte sie für die Kreise die gleiche Funktion wie sie die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) für die Gemeinden hatte.
Am 1. November 2011 traten die NLO und die NGO außer Kraft und wurden durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) abgelöst.
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Struktur
- Erster Teil
Grundlagen der Kreisverfassung §§ 1 bis 9
- Zweiter Teil
Name, Sitz, Wappen und Flaggen §§ 10 bis 12
- Dritter Teil
Kreisgebiet §§ 13 bis 16
- Vierter Teil
Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner §§ 17 bis 24
- Fünfter Teil
Innere Kreisverfassung §§ 26 bis 62
Erster Abschnitt Kreistag §§ 26 bis 48
Zweiter Abschnitt Kreisausschuss §§ 49 bis 54
Dritter Abschnitt Landrätin oder Landrat §§ 55 bis 60
Vierter Abschnitt Beschäftigte des Landkreises §§ 61 und 62
- Sechster Teil
Kreiswirtschaft §§ 65 bis 68
- Siebenter Teil
Aufsicht §§ 69 bis 78
- Achter Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen §§ 79 bis 81
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Organe der Landkreise
Diese sind der Kreistag, der Kreisausschuss und Landrätin oder Landrat.
Siehe auch
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