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Petitionsausschuss (Deutscher Bundestag)
Ausschuss des Deutschen Bundestages Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Petitionsausschuss ist ein Ausschuss des Deutschen Bundestages zur Behandlung der an diesen gerichteten Petitionen.

Rechtsgrundlagen
Das Petitions-Grundrecht ist in Art. 17 Grundgesetz verankert. Der Bundestagsausschuss ist in Art. 45c GG geregelt.
Der Petitionsausschuss hat besondere gesetzliche Befugnisse nach dem Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes, um für seine Tätigkeit relevante Sachverhalte aufklären zu können, zum Beispiel das Recht auf Aktenvorlage, Auskunftserteilung und Zutritt zu Behörden. Dies kann nur verweigert werden, wenn der Vorgang aufgrund eines Gesetzes geheim gehalten werden muss oder sonstige zwingende Geheimhaltungsgründe bestehen. Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Amtshilfe verpflichtet.
Der Petitionsausschuss kann sowohl den Petenten als auch Zeugen und Sachverständige vorladen und anhören.
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Petitionen
Zusammenfassung
Kontext
Man kann bei einem persönlichen Anliegen eine Einzelpetition einreichen. Für allgemeine Anliegen gibt es die öffentliche Petition. Die Einreichung über eine Online-Petition ist seit September 2005 möglich.
Geschichte
Vor der Online-Petition im September 2005 konnten Petitionen ausschließlich schriftlich eingereicht werden. Sie mussten die vollständige Adresse und die Unterschrift des Petenten enthalten und auf Deutsch abgefasst sein. Weitere Vorgaben gab und gibt es nicht.
Nach einem Besuch des Petitionsausschusses in Schottland, bei dem ein Online-Petitions-System vorgeführt wurde, beschloss der Ausschuss, dieses System zunächst als Modellversuch für den Deutschen Bundestag zu übernehmen. Eine Online-Petition wurde probeweise im September 2005 eingeführt. Da Petitionen zuvor namentlich unterzeichnet werden mussten, war es bis dahin nicht möglich, diese online einzureichen oder mitzuunterzeichnen. Das deutsche öffentliche Online-Petitionssystem lief bis Herbst 2008 als Modellversuch, um zu testen, ob das System für Deutschland anwendbar ist, auf einem System des Schottischen Parlaments, weshalb die Internetseiten öffentliche Petition des Deutschen Bundestages vom International Teledemocracy Centre[1] an der Edinburgh Napier University in Edinburgh zur Verfügung gestellt wurden.[2]
Seit 13. Oktober 2008 hat der Bundestag eine eigene Online-Petitions-Webseite auf Basis des SMF. Anders als bei dem alten System muss sich jetzt jeder Nutzer, der Petitionen einreichen, mitzeichnen und Forenbeiträge schreiben möchte, beim neuen System anmelden. Hierbei wird eine Verifizierungsmail generiert, die beantwortet werden muss. Erst dann sind die interaktiven Elemente freigeschaltet. Für den lesenden Zugriff ist keine Anmeldung notwendig.[3] Die öffentlichen Petitionen sind seitdem unter der Website des Deutschen Bundestages erreichbar.[4] Diese können auch in einem Forum diskutiert werden, sofern man als Nutzer angemeldet ist und sich eingeloggt hat.
Dies wurde auch deshalb festgelegt, um einem Missbrauch vor allem bei den Mitzeichnungen vorzubeugen. In dem alten schottischen System war es noch möglich, ohne Anmeldung Petitionen mitzuzeichnen. Dadurch lag die Hemmschwelle für eine Mitzeichnung niedriger. Es war aber auch möglich, dass dieselbe Petition mehrfach von einer Person mitgezeichnet werden konnte. Wegen des großen Andrangs war die Petitions-Webseite wiederholt vorübergehend nicht erreichbar gewesen.
Unter Kritik stand auch das neue System, weil es relativ schwer bedienbar war. Einzelne Petenten und Unterstützergruppen veröffentlichten daher Anleitungen für Anfänger.[5][6]
Anfangs hatte das System bei zu großem Ansturm, insbesondere in den Abendstunden, häufig Ausfälle.[7] Die 2008 von Susanne Wiest eingereichte Petition mit der Forderung nach einem Bedingungslosen Grundeinkommen führte vor deren Ende zum Zusammenbruch des Servers, weshalb die Petition sogar um eine weitere Woche verlängert wurde.[8] Die Petition wurde schließlich (auch wegen der Unklarheit, wie viele Personen durch die technischen Schwierigkeiten von der Möglichkeit zur Unterstützung ausgeschlossen waren), zur öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des deutschen Bundestages angenommen. Die Anhörung fand am Montag, dem 8. November 2010, statt.[9]
Die technischen Schwierigkeiten wurden bis Ende 2009 behoben. 2009 wurden täglich etwa 70 Petitionen entgegengenommen, insgesamt rund 20.000. Etwa zehn Prozent davon wurden online eingereicht. 2010 wurden rund 25 Prozent der Petitionen online eingereicht. Insgesamt gibt es über 920.000 angemeldete Nutzer (Stand: 13. Dezember 2010).
Einzelpetitionen
Die Einzelpetitionen machen den Großteil der Arbeit des Petitionsausschusses aus: „Neben den Bürgerinnen und Bürgern, die sich über das Internet an den Geschicken der Bundesrepublik beteiligen möchten, widmet sich der Petitionsausschuss ebenso mit großem Engagement den privaten Sorgen und Nöten des einzelnen Bürgers, der sich mit einer Einzelpetition an den Ausschuss wendet. Die falsch berechnete Rente, der nicht finanzierte Rollstuhl, das abgelehnte Besuchervisum, die Bearbeitung von persönlichen Bitten und Beschwerden machte für den Petitionsausschuss auch 2013 wieder den Großteil seiner Arbeit aus.“[10]
In den Einzelpetitionen kann jeder sein (privates) Anliegen via Online-Formular an den Petitionsausschuss des Bundestages schicken. Die Einzelpetition wird anonym behandelt. Die Daten werden dem Ausschuss verschlüsselt übermittelt und sind damit für Dritte nicht einsehbar.
Es gilt ein „elektronischer Ersatz der Unterschrift“, wenn „der Urheber und dessen Postanschrift ersichtlich sind und das im Internet für elektronische Petitionen zur Verfügung gestellte Formular verwendet wird“.[11] Zur abschließenden Bestätigung der Petition muss dann statt der bei der herkömmlichen Petition erforderlichen handschriftlichen Unterschrift am Schluss der Petition der Name des Beschwerdeführers in ein Unterschriftkästchen eingetragen werden.
Bis auf die technische Übermittlung unterscheidet sich das Verfahren für Online-Petitionen des Deutschen Bundestags prinzipiell nicht vom üblichen Petitionsverfahren. Ein im Internet zur Verfügung gestelltes Online-Formular soll das Abfassen und die Übermittlung des Petitionstextes erleichtern.[12]
Über den Stand der eigenen Petition, die man selbst eingereicht hat, wird man über die in den Kontaktdaten angegebenen Mailadresse / bedarfsweise Postanschrift, über den Sachstand und natürlich später auch das Ergebnis informiert.
Öffentliche Petitionen
Bei öffentlichen Petitionen wird das Anliegen und die Begründung im Internet unter Bekanntgabe des Namens des Einreichenden eingestellt. Andere Personen, die die Anliegen für berechtigt halten, können diese Petitionen durch eine „Mitzeichnung“ unterstützen. Außerdem können die Nutzer über die Petitionen in einem Forum diskutieren.
Hierbei wird der Petitionstext zunächst für sechs Wochen (vor dem 1. Juli 2024: vier Wochen) online gestellt und kann in diesem Zeitraum von beliebig vielen anderen Menschen durch Angabe ihres Namens „unterschrieben“ werden, vorausgesetzt, diese sind im System angemeldet. Je mehr Unterstützer eine öffentliche Petition erhält, desto größeres Gewicht soll ihr dadurch im folgenden Verfahren verschafft werden können.
Ab 30.000[13] (vor dem 1. Juli 2024: 50.000) Unterstützern in dieser Zeit („Quorum“) werden in der Regel „ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Der Ausschuss kann jedoch mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird.“[14] Die öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses werden im Parlamentsfernsehen übertragen. Zudem sind die Sendungen ebenfalls im Internet[15] zu sehen und können dort jederzeit als Video-on-Demand auf der Webseite des Bundestages abgerufen werden.
Bevor eine eingereichte Petition als öffentliche Petition im Internet zur Diskussion und zur Mitzeichnung eingestellt wird, muss sie den Kriterien hierfür entsprechen.[16] Diese Überprüfung nimmt recht unterschiedlich Zeit in Anspruch und kann u. U. mehrere Monate betragen. Wird eine Petition, die als öffentliche Petition eingereicht worden ist, nicht veröffentlicht, weil sie den Kriterien hierfür nicht entsprochen hat, wird sie dennoch auf jeden Fall vom Petitionsausschuss behandelt; dann aber als Einzelpetition. Laut Aussage des Petitionsausschusses werden alle Petitionen vom Petitionsausschuss beraten und mit einer Empfehlung verabschiedet, über die der Deutsche Bundestag beschließt.[17][18]
Der Beschluss des Petitionsausschusses wird bei den öffentlichen E-Petitionen ins Internet gestellt. Die Anzahl der Unterzeichner wirkt sich nicht auf die parlamentarische Prüfung der Petition aus.[19] Von den eingereichten Online-Petitionen werden etwa 5 % veröffentlicht. Nur veröffentlichte Petitionen können auch unterzeichnet werden.[20]
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Mitglieder
Zusammenfassung
Kontext
21. Deutscher Bundestag
Sprecher
Das Vorschlagsrecht für die Sprecherposition fiel der AfD zu. Der vorgeschlagene Kandidat Manfred Schiller erhielt in der konstituierenden Sitzung unter der Leitung der Parlamentspräsidentin Julia Klöckner am 21. Mai 2025 in der geheimen Wahl jedoch nicht die erforderliche Mehrheit. Deshalb wurde der dienstälteste Abgeordnete des Ausschusses Andreas Mattfeldt mit der kommissarischen Leitung beauftragt.[21]
Mitglieder
Im Petitionsausschuss sind 26 ordentliche Mitglieder vertreten, darunter neun Abgeordnete der Unionsfraktion, sechs der AfD-Fraktion, fünf der SPD-Fraktion und drei Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Linksfraktion.[21]
Stand: 22. Mai 2025
20. Deutscher Bundestag
Stand: 12. September 2024
19. Deutscher Bundestag
- CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Marc Biadacz, Hermann Färber, Marc Henrichmann, Jens Lehmann, Bernhard Loos, Saskia Ludwig, Andreas Mattfeldt, Josef Oster, Gero Storjohann (Sprecher), Marian Wendt (Ausschussvorsitzender)
- SPD-Bundestagsfraktion: Bela Bach, Timon Gremmels, Ralf Kapschack, Udo Schiefner, Stefan Schwartze (Obmann), Martina Stamm-Fibich (stellvertretende Ausschussvorsitzende)
- AfD-Bundestagsfraktion: Martin Hohmann, Johannes Huber (Obmann), Detlev Spangenberg
- FDP-Bundestagsfraktion: Sandra Bubendorfer-Licht, Reginald Hanke, Manfred Todtenhausen (Obmann)
- Linksfraktion: Kerstin Kassner (Obfrau), Sören Pellmann, Kersten Steinke
- Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer (Obfrau), Wolfgang Wetzel
18. Deutscher Bundestag
- CDU/CSU-Fraktion: Julia Obermeier, Günter Baumann (Obmann), Hermann Färber, Kordula Kovac, Paul Lehrieder, Antje Lezius, Andreas Mattfeldt, Rita Stockhofe, Gero Storjohann, Michael Vietz, Christel Voßbeck-Kayser, Sabine Weiss
- SPD-Fraktion: Heidtrud Henn, Markus Paschke, Simone Raatz, Annette Sawade, Udo Schiefner, Ursula Schulte, Stefan Schwartze (Obmann), Martina Stamm-Fibich
- Die-Linke-Fraktion: Kerstin Kassner (Obfrau), Kersten Steinke, Birgit Wöllert
- Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: Luise Amtsberg, Peter Meiwald, Corinna Rüffer (Obfrau)
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Vorsitzende des Petitionsausschusses
- 1949–1959: Luise Albertz (SPD)
- 1959–1965: Helene Wessel (SPD)
- 1965–1972: Maria Jacobi (CDU)
- 1972–1987: Lieselotte Berger (CDU)
- 1987–1994: Gero Pfennig (CDU)
- 1994–1998: Christa Nickels (Grüne)
- 1998–2002: Heidemarie Lüth (PDS)
- 2002–2004: Marita Sehn (FDP)
- 2004–2005: Karlheinz Guttmacher (FDP)
- 2005–2017: Kersten Steinke (Linke)
- 2017–2018: Thomas Oppermann (SPD)
- 2018–2018: Heike Brehmer (CDU)
- 2018–2021: Marian Wendt (CDU)
- 2021: Yvonne Magwas (CDU)[22]
- 2021–2025: Martina Stamm-Fibich (SPD)[23]
- seit 2025: Andreas Mattfeldt (CDU, kommissarisch)
stv. Ausschussvorsitzende
- 1949: Karl Kahn (CSU)
- 1949–1953: Hans Tichi (WAV)
- 1953–1957: Karl Kahn (CSU)
- 1957–1963: Friedrich Funk (CDU)
- 1963–1965: Josef Spies (CSU)
- 1965–1969: Helene Wessel (SPD)
- 1969–1972: Walter Fritsch (SPD)
- 1972–1976: Karl-Heinz Hansen (SPD)
- 1976–1983: Richard Müller (SPD)
- 1983–1987: Alfred Meininghaus (SPD)
- 1987–1990: Eugen von der Wiesche (SPD)
- 1990–1994: Bernd Reuter (SPD)
- 1994–2002: Jutta Müller (SPD)
- 2002–2005: Klaus Hagemann (SPD)
- 2005–2018: Gero Storjohann (CDU)
- 2018–2021: Martina Stamm-Fibich (SPD)
- 2021–2025: N. N.: Bernhard Loos (CDU)
- seit 2025: N. N.
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Statistik
Zusammenfassung
Kontext
Gesamtzahl der Petitionen im Überblick
Der Deutsche Bundestag listet die eingegangenen Petitionen seit 1980 auf.[24] Die geringste Zahl der Petitionen in diesem Zeitraum war 1980 mit 10.735, die höchste Zahl 1992 mit 23.960 Eingaben.
Petitionen mit mindestens 50.000 Unterstützenden
Die folgenden elektronischen Petitionen, an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages adressiert, unterzeichneten 50.000 und mehr Unterstützer.
Tabelle: Petitionen mit mindestens 50.000 Unterstützenden
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Weblinks
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- Tätigkeitsberichte des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
Die Tätigkeitsberichte für die Jahre bis einschließlich 2008 wurden als Bundestagsdrucksache (BT-Drs.) veröffentlicht. Für die Jahre seit einschließlich 2009 wurde und wird eine eigene Broschüre herausgegeben, die im Titel das Ausgabejahr bezeichnet, inhaltlich jedoch das jeweilige Vorjahr betrifft.
- Jahresbericht des Petitionsausschusses 2023, BT-Drs. 20/11600 (PDF; 2,4 MB)
- Der Jahresbericht des Petitionsausschusses. Ausgabe 2023 (PDF; 2,2 MB)
- Der Jahresbericht des Petitionsausschusses. Ausgabe 2022 (PDF; 3,4 MB)
- Der Jahresbericht des Petitionsausschusses. Ausgabe 2021 (PDF; 19,0 MB)
- Der Jahresbericht des Petitionsausschusses. Ausgabe 2020 (PDF; 6,6 MB)
- Der Jahresbericht des Petitionsausschusses. Ausgabe 2019 (PDF; 4,9 MB)
- Der Jahresbericht des Petitionsausschusses. Ausgabe 2018 (PDF; 6,1 MB)
- Der Jahresbericht des Petitionsausschusses. Ausgabe 2017 (PDF; 13 MB)
- Bericht des Petitionsausschusses 2008 (BT-Drs. 16/13200) (PDF; 2,2 MB) 17. Juni 2009
- Bericht des Petitionsausschusses 2007 (BT-Drs. 16/9500) (PDF; 2,0 MB)
- Bericht des Petitionsausschusses 2006 (BT-Drs. 16/6270) (PDF; 1,2 MB)
- Bericht des Petitionsausschusses 2005 (BT-Drs. 16/2500) (PDF; 1,5 MB)
- Bericht des Petitionsausschusses 2004 (BT-Drs. 15/5570) (PDF; 997 kB)
- Bericht des Petitionsausschusses 2003 (BT-Drs. 15/3150) (PDF; 1,0 MB)
- Bericht des Petitionsausschusses 2002 (BT-Drs. 15/920) (PDF; 838 kB)
- Bericht des Petitionsausschusses 2001 (BT-Drs. 14/9146) (PDF; 3,3 MB)
- Bericht des Petitionsausschusses 2000 (BT-Drs. 14/5882) (PDF; 2,0 MB)
- Bericht des Petitionsausschusses 1999 (BT-Drs. 14/3456) (PDF; 1,5 MB).
Untersuchungen und Publikationen des Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (im Auftrag des Petitionsausschusses)
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Einzelnachweise
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