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Präsidium des 21. Deutschen Bundestages

Präsidium des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Das Präsidium des 21. Deutschen Bundestages besteht aus der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) sowie den Stellvertretern Andrea Lindholz (CSU), Josephine Ortleb (SPD), Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) und Bodo Ramelow (Die Linke).

Aufgaben

Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages beschreibt die Aufgabe wie folgt: „Der Präsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestages, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause.“ Ist der Präsident verhindert, vertritt ihn einer seiner Stellvertreter aus der zweitstärksten Fraktion. (§ 7 GO-BT).

Protokollarisch bekleidet der Bundestagspräsident Anm. 1 nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Amt im Staat.

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Mitglieder

Zusammenfassung
Kontext

Der Präsident Anm. 1 und die jeweiligen Stellvertreter bilden das Bundestagspräsidium (§ 5 GO-BT). Es wird für die Dauer der Wahlperiode gewählt.

Im Gegensatz zu vorherigen Legislaturperioden kandidierte 2025 niemand aus dem vorherigen Bundestagspräsidium erneut.

Präsidentin des 21. Deutschen Bundestages ist seit dem 25. März 2025 Julia Klöckner. Ihre Stellvertreter sind Andrea Lindholz, Josephine Ortleb, Omid Nouripour und Bodo Ramelow. Der fünfte Stellvertreterposten ist unbesetzt.[1]

Wahl des Präsidenten des Bundestages

Die Wahl des Bundestagspräsidenten Anm. 1 fand am 25. März 2025 in der konstituierenden Sitzung des in der Bundestagswahl 2025 gewählten 21. Deutschen Bundestages statt. Den Wahlvorgang in geheimer Wahl leitete der Alterspräsident, das war gemäß § 1 GO-BT das am längsten dem Bundestag angehörende Mitglied (Gregor Gysi, Die Linke).[2]

Das Vorschlagsrecht steht traditionell der stärksten Fraktion zu.[3] Für die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag schlug Friedrich Merz die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner vor.[4]

Der Bundestag wählte sie mit 382 Stimmen zur Bundestagspräsidentin. Die dafür nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GO-BT erforderliche Mehrheit der 630 Mitglieder des 21. Deutschen Bundestages belief sich auf mindestens 316 Stimmen. Klöckner erklärte, die Wahl anzunehmen.[1]

Weitere Informationen Kandidat, Fraktion ...

Wahl der Stellvertreter („Vizepräsidenten“)

Sodann leitete die Präsidentin Julia Klöckner die weitere Sitzung und die Wahl ihrer Stellvertreter.[2] Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GO-BT ist jede Fraktion des Deutschen Bundestages durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten; gewählt ist gemäß Abs. 2, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. In der Sitzung am 25. März 2025 wurde die Zahl der Stellvertreter auf fünf festgelegt.[5]

Für die Wahl am 25. März 2025 nominierte die Unionsfraktion Andrea Lindholz, die AfD-Fraktion Gerold Otten, die SPD-Fraktion Josephine Ortleb, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Omid Nouripour und die Fraktion Die Linke Bodo Ramelow für das Amt eines Stellvertreters.[6][7] Bei der Wahl mit verdeckten Stimmkarten, zu der im Gegensatz zur Wahl der Präsidentin nicht namentlich aufgerufen wurde, erreichten die Abgeordneten Andrea Lindholz mit 425 „Ja“-Stimmen, Josephine Ortleb (434 × „Ja“), Omid Nouripour (432 × „Ja“) und Bodo Ramelow (318 × „Ja“) jeweils die erforderliche Mehrheit der 630 Mitglieder des Bundestages. Die vier Gewählten nahmen die Wahl an. Der Abgeordnete Gerold Otten erreichte im ersten Wahlgang 185, im zweiten Wahlgang 190 „Ja“-Stimmen. Er verfehlte mit 184 „Ja“-Stimmen im 3. Wahlgang auch die in diesem nach § 2 Abs. 2 Satz 3 GO-BT erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen.[1] Weitere Wahlgänge gab es an diesem Tag nicht.[5]

Bei einer weiteren Wahl am 26. Juni 2025[8] erhielt der von der AfD-Fraktion am 23. Mai 2025 nominierte Michael Kaufmann[9] mit 156 „Ja“-Stimmen nicht die notwendige Mehrheit.[10]

Weitere Informationen Kandidat, Fraktion ...
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Anmerkungen

Anm. 1 
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verwendet den Begriff „Präsident“, unabhängig vom tatsächlichen Geschlecht des Amtsinhabers (§ 5 GO-BT).
Anm. 2 
Die 630 Mandate wurden im Ergebnis der Bundestagswahl 2025 wie folgt zugeteilt: 164 Sitze für die CDU, 152 für die AfD, 120 für die SPD, 85 für Bündnis 90/Die Grünen, 64 für Die Linke, 44 für die CSU sowie einen Sitz für den SSW. Die Parteien CDU und CSU bildeten eine gemeinsame Fraktion. Bei den Abstimmungen waren nicht alle Abgeordneten anwesend.
Anm. 3 
Der 21. Deutsche Bundestag hat 630 Mitglieder. Bei der ersten Sitzung am 25. März 2025 waren sechs Mitglieder entschuldigt abwesend (2 × AfD, 2 × CDU/CSU, 1 × SPD, 1 × Die Linke).[5]
Anm. 4 
Von den 630 Mitgliedern des Bundestages gaben 588 ihr Votum ab. 34 Abgeordnete fehlten bei der Sitzung am 26. Juni 2025 entschuldigt (18 × AfD, 9 × CDU/CSU, 2 × SPD, 4 × Die Linke, 1 × fraktionslos)[10]

Einzelnachweise

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