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Reichsforstamt
Oberste Reichsbehörde 1934-1945 Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Reichsforstamt war die oberste Reichsbehörde für Forst- und Jagdwesen, Holzwirtschaft, Naturschutz und Naturdenkmalpflege im NS-Staat. Es wurde mit dem „Gesetz zur Überleitung des Forst- und Jagdwesen auf das Reich“ errichtet, das am 3. Juli 1934 einstimmig von der Reichsregierung verabschiedet wurde.[1] Der Wald sollte in seiner Bedeutung für Volk und Landeskultur erhalten und die Forstwirtschaft mit ihren Aufgaben der Arbeits- und Rohstoffversorgung für das deutsche Volk gefördert werden. Zu diesem Zweck sollte eine reichseinheitliche Behörde geschaffen werden, die auch der Gleichschaltung der vormaligen Landesbehörden dienen sollte.
An der Spitze der Behörde stand der Reichsforstmeister im Range eines Reichsministers. 1935 wurde das Reichsforstamt mit dem preußischen Landesforstamt vereinigt.
Neben dem Forstwesen wurde 1934 auch das Jagdwesen aus dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgegliedert und dem Reichsforstamt unterstellt. Für das Jagdwesen war zunächst die Abteilung IV zuständig. In Jagdsachen führte der Reichsforstmeister die Bezeichnung Reichsjägermeister.
Dem Reichsforstamt waren die Landesforstämter und die Forstämter des Reiches sowie die Landesforstverwaltungen und Forstämter der Länder nachgeordnet.
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Gliederung
Zusammenfassung
Kontext
Das Reichsforstamt gliederte sich bis 1936 in vier Abteilungen plus Stab:
- Zentral- und Personalabteilung (I) – Leitung: Oberlandforstmeister Adolf Kamlah (1899–1962)
- Forstverwaltung und Forstwirtschaftsbetrieb (II) – Leitung (1935–1941): Ministerialdirektor Otto Erb (* 23. Januar 1880 in Pirmasens, † 22. Dezember 1961 in Frankenthal)[2]
- Forst- und Holzwirtschaftspolitik (III) – Leitung: Ministerialdirektor Willi Parchmann
- Jagdabteilung (Reichsjagdamt) (IV) – Leitung: Oberstjägermeister Ulrich Scherping
Das Reichsforstamt übernahm im Frühjahr 1941 die Privatforstverwaltung vom Reichsnährstand und wurde auf neun (ab 1942: acht) Abteilungen erweitert, die im Wesentlichen bis 1945 bestehen blieben:
- Zentralabteilung (Z) (angegliedert das Referat Reichsverteidigung und Wehrwirtschaft) – Leitung: Ministerialdirigent und SS-Standartenführer Reinhold Maul[3]
- Personalabteilung (P) – Leitung: Erich Chrobog (Vater von Jürgen Chrobog)
- Abteilung Forstpolitik und Forstwissenschaft (F) (angegliedert die Kolonialgruppe K, die 1941 noch eine eigene Abteilung bildete) – Leitung: Willi Parchmann
- Abteilung Forstverwaltung und Forstwirtschaftsbetrieb (B)
- Abteilung Privatwald (W)
- Abteilung Holzwirtschaft (H)
- Reichsjagdamt (J) – Leitung: Ulrich Scherping
- Abteilung Naturschutz (N) Lutz Heck
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Leitung
Reichsforstmeister (im Range eines Reichsministers) und Preußischer Landesforstmeister
Generalforstmeister und Staatssekretär (ständiger Vertreter des Reichsforstmeisters)
Stellvertreter des Generalforstmeisters (immer dienstältester Abteilungsleiter)
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Siehe auch
Veröffentlichungen des Reichsforstamtes
- Reichsministerialblatt der Forstverwaltung. Hrsg. vom Reichsforstamt und Preußischen Landesforstamt.
Einzelnachweise
Literatur
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