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Schultheiss von Bern

bis 1798 Oberhaupt der Reichsstadt, später der Stadt und Republik Bern, von 1803 bis 1831 der neuen Republik Bern, von 1831 bis 1846 Präsident des bernischen Regierungsrates Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Schultheiss von Bern
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Der Schultheiss von Bern war bis 1798 das Oberhaupt der Reichsstadt Bern, später der Stadt und Republik Bern, von 1803 bis 1831 der neuen Republik Bern und schliesslich von 1831 bis 1846 der Präsident des bernischen Regierungsrates.

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Niklaus Friedrich von Steiger, letzter Schultheiss der alten Stadt und Republik Bern.

Geschichte

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Kleines Bronzesiegel (von Johann Kaspar Mörikofer) und Siegelbeutel des Niklaus Friedrich von Steiger.

Die Stadt hatte in ihren Anfängen Stadtrecht nach dem Vorbild der Stadt Freiburg im Breisgau. Der Stadtherr setzte als Stellvertreter einen Schultheissen (scultetus, causidicus) ein. Eine Urkunde von 1223 nennt mit Rodolfus de Crohtal […] causidicus erstmals einen bernischen Schultheissen.[1] Nach dem Tod Berchtolds V. im Jahr 1218 fiel die Stadt Bern, weil auf Königsland errichtet, dem König anheim. Von nun an setzte der römisch-deutsche König den Schultheissen oder Reichsvogt ein, später möglicherweise auch Peter von Savoyen, der Schirmherr (defensor) Berns. Mit der 1218 datierten, möglicherweise aber erst später ausgefertigten Goldenen Handfeste erhielt der bernische Rat das Recht, den Schultheissen aus seiner Mitte zu wählen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Bern im 13. Jahrhundert um dieses Recht zu ringen hatte.[2] Noch 1244 und 1255 werden Reichsvögte und Reichsdelegierte in den Quellen erwähnt. Eine Wahl des Schultheissen durch den Rat (mit Bestätigung durch den König) dürfte sich erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts durchgesetzt haben.

1293 bestätigte König Adolf in Zürich die Goldene Handfeste, gewährte den Bernern das Recht, während einer Reichsvakanz selber einen Schultheissen zu wählen[3] und sah ihnen in einer zweiten Urkunde alles nach, was sie sich während der letzten Reichsvakanz (Juli 1291 bis Mai 1293) an Rechten angeeignet hatten.[4] Damit lag die Wahl des Schultheissen endgültig in der Hand der Stadt. Mit der Verfassungsänderung von 1294 wurde ein Grosser Rat geschaffen. Um 1300 sind die Berner so selbstbewusst, dass sie sich nicht mehr als Königs-, sondern als Reichsstadt sehen, indem sie zwischen dem Reich und der Person des jeweiligen Herrschers (König, Kaiser) klar unterscheiden.[5] Bis 1533 wurde der Schultheiss jährlich neu gewählt, von 1533 bis 1585 für jeweils zwei Jahre und von 1585 bis 1798 bis auf Widerruf alternierend mit dem Altschultheissen.

Nach der Helvetik oblag die Wahl des Schultheissen bis 1831 wiederum dem Grossen Rat. Von 1831 bis 1846 war der Schultheiss Vorsitzender des Regierungsrates. Seit 1846 heissen die Vorsitzenden des Regierungsrates Präsident oder Präsidentin.[6]

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Schultheissen von Bern

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Bis 1293

Die Präposition «von» kann blosse Herkunftsbezeichnung sein und sagt daher nichts eindeutiges über die ständische Stellung einer Person aus. 1783 wird allen Burgern der Stadt Bern Adelsqualität zugestanden und erlaubt, den Adelspartikel «von» zu führen. Der Begriff Patrizier wird in der bernischen Verwaltung erst ab 1651 verwendet.

Zum Stand siehe: Patriziat (Bern).

Weitere Informationen Wappen, Reichsvogt und -delegierte ...
Weitere Informationen Wappen, Stand ...

1293 bis 1798

Weitere Informationen Bild/Wappen, Stand ...

1803 bis 1831

Weitere Informationen Bild, Stand ...

Mit der Trennung von Stadt und Kanton Bern nach der Helvetik existierte in den Jahren 1803 bis 1831 neben dem Schultheiss der Republik Bern der Stadtschultheiss (Präsident des Stadtrates, siehe Liste der Stadtpräsidenten von Bern).

1831 bis 1846

Weitere Informationen Bild, Heimatort ...


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Literatur

  • Karl Geiser: Die Verfassung des alten Bern. In: Festschrift zur VII. Säkularfeier der Gründung Berns, 1191–1891. Schmid, Francke und Co., Bern 1891, S. 1–143, hier: Beilage I: Die Schultheissen von Bern, S. 135–139. online
  • Roland Gerber: Münzer contra Bubenberg, Verwandtschaften und Faktionen im Berner Rat zu Beginn des 14. Jahrhunderts. In: Berner Zeitschrift für Geschichte. 68. Jahrgang, Nr. 4, 2006, ISSN 0005-9420, S. 179–234 (bezg.ch [PDF; 779 kB; abgerufen am 13. Januar 2020]).
  • Max Jufer: Die Freiherren von Langenstein-Grünenberg. In: Jahrbuch des Oberaargaus. Band 37. Merkur Druck AG, Langenthal 1994 (digibern.ch [PDF; 3,6 MB] Text-Version).
  • Max Jufer: Wie der Oberaargau vor 600 Jahren bernisch wurde, Zur Erinnerung an den 27. und 28. August 1406. In: Jahrbuch des Oberaargaus. Band 49. Merkur Druck AG, Langenthal 2006, S. 36–62 (digibern.ch [PDF; 1,5 MB; abgerufen am 22. November 2010]).
  • August Plüss: Die Freiherren von Grünenberg in Kleinburgund. In: Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern. Band XVI, Nr. 1. Stämpfli, Bern 1900 (Online Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde eingereicht der hohen philosophischen Fakultät der Universität Bern).
  • Ernst Schweikert: Die deutschen, edelfreien Geschlechter des Berner Oberlandes bis zur Mitte des XIV. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur Entwicklungsgeschichte der Stände im Mittelalter. P. Hauptmann’sche Buchdruckerei, Bonn 1911 (Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde, Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn).
  • Alfred Zesiger: Die bernischen Schultheissen. In: Blätter für bernische Geschichte, Kunst und Altertumskunde. Band 4. Bern 1908, S. 235–258, doi:10.5169/seals-177908.

Einzelnachweise

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