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Seilbahn

seilgestütztes Verkehrsmittel für Personen- oder Gütertransport Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Seilbahn
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Seilbahnen sind zum Verkehrs-Sektor „Bahnen“ gehörende Verkehrsmittel für den Personen- oder Gütertransport; sie werden nach folgenden Kriterien bzw. Zwecken unterschieden:

  • Luftseilbahnen, bei denen Kabinen, Sessel oder Transportbehälter an einem umlaufenden Förderseil selbst hängend oder bei denen Kabinen oder Lastgehänge auf einem fixierten Tragseil mithilfe von Hohlkehlrollen fahrend von einem Zugseil bewegt werden;
  • Standseilbahnen mit auf Schienen fahrenden Fahrzeuge, die von einem Drahtseil gezogen werden;
  • Seilbahnen, bei denen Personen auf Sportgeräten von einem solchen Seil gezogen werden, z. B. Schlepplifte für Skifahrer.
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Seilbahn auf der Krim
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Portland Aerial Tram

Seilbahnen, die auf Berge hinauf führen, gehören wie Zahnradbahnen zu den Bergbahnen.

Im Sprachgebrauch wird Seilbahn als generischer historischer Begriff eher für Luftseilbahn verwendet, woraus sich der Gebrauch ergeben hat, Standseilbahn immer mit der Vorsilbe Stand- zu kennzeichnen; ist eine Seilbahn in mehrere technisch voneinander getrennte, aber betrieblich der Gesamtanlage (z. B. durch gemeinsame Stationsgebäude) zuordenbare Abschnitte unterteilt, bezeichnet man diese als Sektionen.

Personen-Seilbahnen können sowohl touristische Ziele wie z. B. Berggipfel anfahren als auch im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingesetzt werden, bislang vor allem in (Süd)amerika –[1] Mitte Dezember öffnete in Paris mit der Câble 1 (C1) „Europas längste städtische Seilbahn“ als Verbindung der südöstlichen Pariser Vororten mit einer U-Bahnlinie der Métro Paris.[2]

Mit dem Seilbahnwesen im Allgemeinen befasst sich die Internationale Organisation für das Seilbahnwesen.

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Fremdsprachige Bezeichnungen

Der Begriff cable car bezeichnet im Britischen Englisch generell Luftseilbahnen, aber im Amerikanischen Englisch Kabelstraßenbahnen, dort werden Luftseilbahnen gondola (für „Gondelbahn“) oder aerial tram (für „Pendelbahn“) differenziert bezeichnet. Eine Standseilbahn heißt im gesamten englischen Sprachraum funicular railway oder gekürzt funicular.

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Klassifizierungen nach CEN

Seilbahnen werden nach CEN nach verschiedenen Kriterien klassifiziert:[3]

  • nach der Art des Tragmittels (Schiene, Seil, Schnee, Luftkissen)
  • der Zahl der Seile mit unterschiedlichen Funktionen (Förderseil, Tragseil, Zugseil, Datenseil, Blitzschutzseil)
  • der Betriebsart (Pendelbetrieb, Umlaufbetrieb)
  • der Art der Fahrzeuge (Wagen, Kabine, Sessel, Kabinengruppe, Schleppbügel, Schleppteller, Loren, Kübel usw.)
  • der Art der Verbindung zwischen Fahrzeug und Seil (fest oder betrieblich lösbar/kuppelbar)
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Bauarten

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Luftseilbahnen

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Luftseilbahn

Luftseilbahnen sind Bahnen, bei denen die Fahrzeuge an Trag- oder Förderseilen hängend ohne Bodenkontakt verkehren. Der vorgesehene Abstand der Seile zum Boden wird durch Seilbahnstützen gewährleistet. Sie sind die zahlenmäßig bei weitem häufigste Konstruktionsart der Seilbahnen. Der Begriff umfasst Pendelbahnen, Gondelbahnen, Sessellifte, Sesselbahnen, Kombibahnen sowie Materialseilbahnen.

Schienenseilbahnen

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Standseilbahn

Diese Seilbahnen fahren auf Schienen auf einem eigenen Gleiskörper am Boden oder auf aufgeschütteten oder aufgeständerten Trassen.

  • Standseilbahnen werden durch ein oder mehrere Seile, mit denen sie fest verbunden sind, bewegt[4]; sie fahren meist mit zwei Wagen (Kabinen, Fahrbetriebsmitteln) gegenläufig im Pendelverkehr (mit einer Abt’schen Weiche als Ausweiche). Zu dieser Gruppe zählen auch:
  • Kabelbahnen haben im Gegensatz zu Standseilbahnen kuppelbare Fahrzeuge. Dazu zählen insbesondere
  • Außerdem werden die früher gebräuchlichen schiefen Ebenen (mit Seilen als Zughilfe für Adhäsionsbahnen) dazugezählt.

Schlepplifte

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Schlepplift mit Kurzbügel

Schlepplifte und Schlittenseilbahnen zur Beförderung von am Boden fahrenden Wintersportlern werden ebenfalls zu den Seilbahnen gezählt.

Sonderkonstruktionen

Anlagenbestand weltweit

Die 61. Internationale Tagung der Technischen Aufsichtsbehörden (ITTAB) veröffentlichte für das Jahr 2011 folgende weltweiten Anlagen- und Beförderungsfallzahlen:[5]

Weitere Informationen Art der Seilbahn, Anzahl ...
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Eigenschaften

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Fahrgeschwindigkeit

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Seilbahn auf der EXPO 2000 in Hannover

Die aufgrund technischer Gegebenheiten und gesetzlicher Vorschriften erreichbaren Maximalgeschwindigkeiten betragen

  • bei Standseilbahnen 14 m/s (rund 50 km/h),[6]
  • bei Pendelbahnen bis zu 12,5 m/s (rund 45 km/h),[7]
  • bei Gondelbahnen 6 m/s (rund 22 km/h),[8]
  • bei Sesselbahnen 6 m/s (18 km/h),[8]
  • bei Schleppliften mit hoher Seilführung 4 m/s und bei niederer Seilführung 1,8 m/s.[9]

Kuppelbare Fahrbetriebsmittel werden innerhalb der Station beschleunigt und abgebremst, was sich auf die nötige Baulänge der Stationen, aber auch auf die erreichbare Endgeschwindigkeit auswirkt. Um Energie zu sparen, können Seilbahnen mit geringeren Geschwindigkeiten gefahren werden. Die Maximalgeschwindigkeit kommt bevorzugt zum Einsatz, um großen Andrang und hohe Fahrgastzahlen bedienen zu können.

Energiebedarf

Von 100 % elektrischer Leistungsaufnahme einer Umlaufbahn (Lenzerheide Bergbahnen (Schweiz), mit 65 % Auslastung bei voller Geschwindigkeit) waren im Schnitt 40 % für die Transportleistung, 40 % für Seilreibung und Rollenreibung, 11 % für Antriebsverluste (bei Motor, Getriebe und Umrichter), 5 % für die Bahninfrastruktur (Bewegung der Kabinen in der Station) und 4 % für Windverluste nötig.[10]

Sicherheit

Wie alle exponierten Bauwerke laufen die Fahrzeuge, Stützen, Masten und Seile von Luftseilbahnen und die Fahrzeuge, Schienen und Ständerkonstruktionen von Standseilbahnen Gefahr, von Blitzen getroffen zu werden. Da die Seile über gummigefütterte Rollen geführt werden und dort kein Erdschluss zustande kommt, helfen spezielle Blitzschutzmaßnahmen, Personen- und Materialschäden zu vermeiden. Geschlossene Fahrzeuge sind dabei wie Faradaysche Käfige sicher für die Beförderten, Erdschluss bei Schleppliftbenutzern kann tödlich verlaufen (mehr dazu bei Blitzschutz bei Seilbahnen).

Zur Erkennung technischer Mängel werden alle Seilbahnanlagen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einer technischen Erstabnahme bei Fertigstellung und im Betrieb wiederkehrend überprüft.[11] Zur regelmäßigen Überprüfung der Drahtseile kommen dabei Verfahren der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung wie die magnetinduktive Methode zur Anwendung.

Als Folge der Brandkatastrophe der Gletscherbahn Kaprun 2 im Jahre 2000 mit 155 Todesopfern wurden die gesetzlichen Vorschriften und Leitfäden bezüglich des Brandschutzes in Seilbahnen überarbeitet und die Anforderungen verschärft.[12]

Ausgearbeitete Bergungskonzepte (etwa Abseilen der Fahrgäste, Bergung mit Bergefahrzeugen oder per Hubschrauber bei Luftseilbahnen, Notstiegen bei Standseilbahnen) oder in jüngerer Zeit alternativ Räumungskonzepte (Fahrt aller Fahrbetriebsmittel in die nächste Station auch bei Ausfall des Hauptantriebs) sind die Voraussetzungen zur Erlangung einer Seilbahn-Betriebsbewilligung.[13][14]

Dazu siehe auch:

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Station der im Jahre 2002 im Originalzustand wiederhergestellten Standseilbahn in Évian-les-Bains (Frankreich)

Barrierefreiheit

Luftseilbahnen mit geschlossenen Fahrbetriebsmitteln (Gondeln) können, falls dies für den Einsatzzweck gefordert ist, ab einer gewissen Größe der Gondeln (ab ca. 8er-/10er Gondel) weitgehend barrierefrei gestaltet werden, bei kleineren Fahrzeugen kann es zu Einschränkungen bei der Türbreite und dem Platzangebot für Rollstühle oder Kinderwägen kommen. Bei Standseilbahnen können sich Einschränkungen aufgrund der meist der Streckenneigung angepassten Bahnsteige ergeben. In der Schweiz müssen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Seilbahnen ab neun Plätzen pro Transporteinheit (mit Ausnahme der Skilifte und Sesselbahnen) behindertengerecht sein.[15]

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Vorschriften

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Seilbahngesetze

Die Europäische Union hat die Vorschriften für Seilbahnen in der EU-Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 20. März 2000 für Seilbahnen für den Personenverkehr[16] harmonisiert und den Regelungsinhalt der Landesgesetze in den Mitgliedsstaaten für industriell hergestellte und auf dem Markt gehandelte Komponenten von Seilbahnanlagen (Sicherheitsbauteile und Teilsystemen) reguliert[17]. Die Verordnung (EU) 2016/424 über Seilbahnen aktualisiert und ersetzt die ursprüngliche Richtlinie. Neuere Seilbahntypen werden von der Verordnung erfasst.

Bau und Betrieb einer Seilbahn müssen behördlich nach den jeweiligen nationalen Gesetzen und Verordnungen genehmigt werden. Dies sind beispielsweise

  • in Deutschland die Landesseilbahngesetze mit einer Reihe von Verordnungen und den Vorschriften für den Bau und Betrieb von Seilbahnen (BOSeil);
  • in Österreich das Seilbahngesetz 2003,[4] 2007 wesentlich erweitert;[18] vor dem Gesetz von 2003 waren die gesetzlichen Bestimmungen im Eisenbahngesetz 1957[19] geregelt.
  • in der nicht zur Europäischen Union gehörenden Schweiz das Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über Seilbahnen zur Personenbeförderung (Seilbahngesetz, SebG),[20] das zum Geltungsbereich und technischen Rahmenbedingungen ausdrücklich mit der EG-Richtlinie 2000/9/EG harmonisiert ist.[21]

Seilbahnen, die ihren Betrieb behördlich als öffentlichen Verkehr konzessioniert oder bewilligt bekommen haben, unterliegen im Regelfall sowohl einer gesetzlichen Betriebspflicht (Aufrechterhaltung des genehmigten fahrplanmäßigen Betriebes) als auch einem Beförderungszwang bzw. Kontrahierungszwang und sind verpflichtet, Fahrgäste mitzunehmen,[22] solange sich diese an die Beförderungsbedingungen halten und den Anweisungen des Personals zum ordnungsgemäßen Betrieb Folge leisten.[4]

Nicht den Seilbahngesetzen unterliegende Anlagen

Nicht zu den in den vorgenannten Seilbahngesetzen geregelten Seilbahnen gehören folgende Anlagen, die Seile als Förder- oder Kraftübertragungsmittel einsetzen:

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Bedeutende Konstrukteure und Seilbahnpioniere

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(in alphabetischer Reihenfolge)

Hersteller (Auswahl)

Die Doppelmayr/Garaventa-Gruppe und die Leitner-Gruppe dominieren rund 90 % des Weltmarkts.[27]

Weitere Hersteller sind oder waren:

Außer in den Alpenländern existieren noch Seilbahnhersteller in der Türkei (beispielsweise STM), Japan (beispielsweise Anzen Sakudo, Nippon Cable, Taihei), Indien (beispielsweise Dadomar Ropeways, Conveyor&Ropeway Services), China (beispielsweise ENFI, Beijing Goodyou Ropeway Engineering), den Vereinigten Staaten u. a. m.[34][35] sowie Hersteller, die auf den Bau von Seilbahnkabinen, Schleppliften, Sesselliften oder Materialseilbahnen spezialisiert sind. Auch komplette Seilbahnen sind dabei nicht von Produktpiraterie verschont.[36]

Seilbahnen als Kulturgüter

Das Schweizer Bundesamt für Kultur publizierte 2011 das Schweizer Seilbahninventar mit näheren Angaben über Schweizer Seilbahnen von besonderer kulturhistorischer oder technischer Bedeutung.[37] Das Inventar enthält 67 Objekte von nationaler und 44 Objekte von regionaler Bedeutung sowie 18 besonders innovative neuere Seilbahnanlagen. Insgesamt sind in der Schweiz rund 3.000 Seilbahnen zugelassen.[38]

In Deutschland steht z. B. die Predigtstuhlbahn in Bad Reichenhall unter Denkmalschutz. Die 1928 errichtete Bahn ist die weltweit älteste original erhaltene Seilschwebebahn.

Mitunter werden Gondeln abgebrochener Seilbahnen an Interessenten verkauft, für Tourismuswerbung oft im Freien aufgestellt, kleine auch auf Messen, als Gartenhütte oder Unterstand am Berg, als Fotomotiv, Spielgerät[39] oder Dekoration genutzt.

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Literatur

  • Edmund Heusinger von Waldegg: Handbuch für specielle Eisenbahn-Technik. Band 5: Bau und Betrieb der Secundär- und Tertiärbahnen einschliesslich der schwebenden Draht- und Seilbahnen. Verlag Wilhelm Engelmann, Leipzig 1878
  • Eugen Czitary: Seilschwebebahnen. Springer-Verlag, Wien 1951
  • Carl Dolezalek: Seilbahnen. In: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, herausgegeben von Victor von Röll, Band 9. Berlin und Wien 1921, S. 2–25. (archive.org)
  • Artur Doppelmayr: Denkanstösse zur Funktionserfüllung von Einseilumlaufbahnen – Projektierung, Konstruktion und Betrieb im Sicherheitsregelkreissystem, basierend auf der Analyse von Vorfällen. Wolfurt 1997, online (doc, 3,55 MB)
  • Elmar Dorigatti: Die Welt der Seilbahnen. Hightech, Rekorde, Faszination. Wien 2020, ISBN 978-3-85256-791-4
  • Seilschwebebahn. In: Franz Maria Feldhaus: Lexikon der Erfindungen und Entdeckungen auf den Gebieten der Naturwissenschaften und Technik in chronologischer Übersicht mit Personen- und Sachregister. Winter, Heidelberg 1904, S. 1023–1025, Faksimile (pdf, 14 MB)
  • Reinhart Kuntner, Leopold Flasch: Seilbahnrecht. ÖGB-Verlag, Wien 2011, ISBN 978-3-7035-1448-7
  • Stephan Liedl: Vorlesungsskript Seilbahntechnik. Lehrstuhl Fördertechnik Materialfluss Logistik der TU München, 1999
  • H. Dieter Schmoll, Markus Kalchgruber: Weltseilbahngeschichte. Steidl, Eugendorf (bei Salzburg) 2000, ISBN 3-9501344-0-9
  • Peter Sedivy: Vorlesungsunterlagen Seilbahnbau. Universität Innsbruck, 2012, (pdf) (Memento vom 24. Dezember 2013 im Internet Archive)
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Commons: Seilbahn – Sammlung von Bildern
Wiktionary: Seilbahn – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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Einzelnachweise

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