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Service public (Schweiz)
politisch definierte Infrastruktur-Grundversorgung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Mit Service public (französisch; deutsch «öffentlicher Dienst», hier eher: «öffentliche Dienstleistungen» und «öffentliche Infrastruktur») wird in der Schweiz die Gesamtheit aller Dienstleistungen bezeichnet, die der Bund, die Kantone und die Gemeinden der Allgemeinheit gegenüber zu erbringen haben.
Allgemeines
Die Aufgabe des Service public besteht darin, die Grundversorgung der Bevölkerung mit standardmässiger Infrastruktur sicherzustellen. Das deutsche Verwaltungsrecht verwendet hierfür die Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand.
Der Bundesrat definiert den Begriff wie folgt:
«Service public umfasst eine politisch definierte Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und Infrastrukturdienstleistungen, welche für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes nach gleichen Grundsätzen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen sollen.»
– Bundesrat: Bericht des Bundesrates «Grundversorgung in der Infrastruktur (Service public)»
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Aufgabenteilung
Beim Service public kommt es zu einer typisch schweizerischen Aufgabenteilung. Auf Bundesebene umfasst er die allgemeine Bundesverwaltung, Post, Telekommunikation, elektronische Medien (Fernsehen und Radio), den öffentlichen Verkehr und teilweise den Strassenbau.
Kantone und Gemeinden dagegen sind zum Beispiel für das Gesundheitswesen, die Bildung, Abfallentsorgung, teilweise den Strassenbau und andere als Grundversorgung definierte Aufgaben zuständig (Wasser, Elektrizität etc.).
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Grundversorgung und Privatisierung
Dies bedeutet allerdings nicht, dass die gesamte politisch definierte Grundversorgung an Gütern und Dienstleistungen durch staatliche Unternehmen erbracht werden muss. Zudem wurde in den letzten fünfzehn Jahren ein Teil der ehemaligen öffentlichen Unternehmen teilweise oder ganz privatisiert.
Typische Beispiele dafür sind die ehemaligen Rüstungsbetriebe (jetzt RUAG), die Schweizerischen Bundesbahnen SBB, etliche Spitäler, die Krankenkasse ÖKK, die Swisscom (ehemals Teil der staatlichen PTT) und zahlreiche regionale Verkehrsbetriebe (so z. B. die Verkehrsbetriebe Luzern).
Heute werden viele Aufgaben des Service public öffentlich und international ausgeschrieben. Die bisherige Betreibergesellschaft steht in Konkurrenz zu neuen Anbietern. Typisches Beispiel sind regionale oder lokale Buslinien.
Diskussion über den Service public
Zusammenfassung
Kontext
Der Service public ist ein kontrovers geführtes Dauerthema der schweizerischen Politik. Während viele neoliberal gesinnte Politiker der öffentlichen Hand möglichst wenig überlassen wollen und der Auffassung sind, private Unternehmen könnten die Dienstleistungen auch bzw. besser erbringen, und mehr Wettbewerb verlangen, sehen die Gewerkschaften und die Linksparteien dies ganz anders.
Um 2006 wurde vor allem über die gänzliche Privatisierung der Swisscom, an der der Staat die Mehrheit hielt, gestritten. Diese ist inzwischen eine Aktiengesellschaft, die aber noch immer zu 51 % vom Bund gehalten wird, wird aber nicht mehr so stark als Teil des Service Public wahrgenommen. Swisscom investierte 2016 rund CHF 1,8 Mrd. in ihre IT und Infrastruktur. Insgesamt hat Swisscom bis Ende Juni 2016 über 3,3 Millionen Wohnungen und Geschäfte mit Ultrabreitband erschlossen – davon über 2,2 Millionen mit Glasfasertechnik. Als neuste Glasfaserinfrastruktur bezeichnet Swisscom glasfaserbasierte Technologien wie Fibre to the Curb (bis zum Verteilerkasten, FTTC), Fibre to the Building (bis zum Hausverteiler, FTTB) und Fibre to the Home (bis in die Wohnung, FTTH). Um den Rückbau der alten Infrastruktur voranzutreiben,[1] beschloss Swisscom das Festnetz ausschliesslich mittels Internetprotokoll (IP) zu betreiben. Damit sollten ISDN und analoge Telefonie ab Anfang 2018 vollständig auf IP-Infrastruktur umgestellt werden.[2] Der Prozess wurde bis 2020 abgeschlossen.[3]
Diskutiert wurde um 2006 auch über eine Privatisierung der Schweizerischen Post (damals zu 100 Prozent im Besitz des Bundes). Aufgrund der Postgesetzgebung, die Ende 2012 in Kraft trat (Postgesetz (PG), Postorganisationsgesetz (POG), Postverordnung (VPG) am 1. Oktober 2012, Postorganisationsverordnung (VPOG) am 1. Dezember 2012), wurde die Schweizerische Post am 26. Juni 2013 rückwirkend auf den 1. Januar 2013 in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umgewandelt.[4] Gleichzeitig wurde Postfinance in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft ausgegliedert und der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt. Eigentümer der Schweizerischen Post AG bleibt zu 100 Prozent der Bund – neu in der Rolle als Aktionär. Die PostFinance AG ihrerseits bleibt im vollständigen Besitz der Schweizerischen Post AG.[5]
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Einzelnachweise
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