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Verwaltungsgliederung Israels

administrative Aufteilung des Staatsgebietes des Staates Israel in sechs Bezirke und vier Unterbezirke Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Verwaltungsgliederung Israels
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Die Verwaltungsgliederung Israels ist die administrative Aufteilung des Staatsgebietes des Staates Israel in sechs Bezirke und 13 Unterbezirke.

ThumbSyrien (von der UN überwachtes demilitarisiertes Puffergebiet)ZentralbezirkSüdbezirkde-facto Israel (von Israel als zum Bezirk Jerusalem gehörig gezählt; von der Palästinensischen Autonomiebehörde als Teil des Westjordanlandes beansprucht)de-facto Israel (Zentralbezirk; von der Palästinensischen Autonomiebehörde als Teil des Westjordanlandes beansprucht)de-facto unter Kontrolle Israels (von Israel als Judäa und Samaria bezeichnet; teils unter Verwaltung der Palästinensischen Autonomiebehörde und von dieser als Westjordanland bezeichnet und vollständig beansprucht)Gazastreifen (offiziell unter Verwaltung der Palästinensischen Autonomiebehörde, von Israel de-facto abhängig, offiziell aber nicht als Teil Israels betrachtet)Golanhöhen (de-facto Israel, von Israel als Teil des Nordbezirks angesehen; von Syrien beansprucht)Nordbezirk (demilitarisierter Teil des Nordbezirks)
Karte der Bezirke im Staat Israel

Bezirke

Das Staatsgebiet Israels ist in sechs Bezirke, hebräisch mechozot (מחוזות; Singular machoz), eingeteilt.

Zusätzlich wird in den offiziellen Statistiken das Gebiet Judäa und Samaria (אזור יהודה והשומרון, Ezor Jehudah veSchomron) geführt. Dieses umfasst die jüdischen Siedlungen und die jüdische Bevölkerung in den besetzten Gebieten des Westjordanlandes ohne die annektierten Gebiete in und um Ostjerusalem. Judäa und Samaria gehören nicht zum Staatsgebiet Israels und werden durch das israelische Militär verwaltet.

Die Bezirke sind:[1]

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Unterbezirke

Vier Bezirke sind in insgesamt 13 Unterbezirke, hebräisch nafot (נפות; Singular. nafa) unterteilt.

Der Nordbezirk:

* Tzefat bzw. Safed
* Kinneret
* Jizre’el
* Akko
* Golan

Der Bezirk Haifa:

* Haifa
* Chadera

Der Zentralbezirk:

* haScharon
* Petach Tikwa
* Ramla
* Rechowot

Der Südbezirk:

* Aschkelon
* Beʾer Scheva

Kommunalverwaltung

Zusammenfassung
Kontext

Die Kommunalverwaltung gibt es in drei unterschiedlichen Typen: Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung und Regionalverwaltung.

Gliederung

Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung – plural: hebräisch עִירִיּוֹת ʿIrijjot (Plene: עירייות)[2] / singular: hebräisch עִירִיָּה ʿIrijjah (Plene: עירייה)[3] – ist die Verwaltungsform der größten Kommunen in Israel. Der Status einer Stadtverwaltung wird vom israelischen Innenminister an sich bewerbende Ortschaften vergeben, die normalerweise mehr als 20.000 Einwohner haben. Vereinzelt sind auch Ausnahmen möglich. 2008 gab es 71 Stadtverwaltungen.

Tabelle der Stadtverwaltungen

Die Tabelle enthält alle Stadtverwaltungen mit Namen in deutscher Transkription und in Hebräisch. Angegeben ist neben dem zugehörigen Bezirk die Fläche in Quadratkilometern und seit wann sie den Status einer Stadtverwaltung besitzt. Die Angaben zur Einwohnerzahl sind die Ergebnisse der Volkszählungen (VZ) vom 8. November 1948,[4] 22. Mai 1961, 19. Mai 1972, 4. Juni 1983,[5] 4. November 1995[6] vom 28. Dezember 2008 und eine Fortschreibung des Israelischen Zentralbüros für Statistik zum 31. Dezember 1955.

Weitere Informationen Name, hebräisch ...
Ehemalige Stadtverwaltung

Ir haKarmel entstand 2003 durch Zusammenlegung von Daliyat al-Karmil und Isfiya, die bei Auflösung der Stadt 2008 wieder selbständige Gemeindeverwaltungen wurden.

Weitere Informationen Name, hebräisch ...

Gemeindeverwaltung

Eine Gemeindeverwaltung, hebräisch מועצה מקומית Mo'atzah Mekomit, englisch local council, daher auch Lokalverband, ist eine Verwaltungseinheit für die kleineren urbanen Siedlungen und die größeren landwirtschaftlichen Ortschaften. Eine Gemeindeverwaltung hat zwischen 2000 und 20.000 Einwohnern und liegt damit in der Verwaltungsgliederung Israels zwischen Städten und ländlichen Regionalverbänden. Im Jahr 2007 bestanden in Israel insgesamt 141 Gemeindeverwaltungen.

Regionalverwaltung

Regionalverwaltungen, hebräisch מועצה אזורית Mo'atza Azorit, sind die dritte Art der Kommunalverwaltung in Israel. Dabei handelt es sich häufig um eine Verwaltung auf zwei Ebenen.

Die Regionalverwaltung ist für mehrere kleinere Siedlungen in ländlichen Gegenden zuständig, die häufig einen eigenen Gemeindeausschuss besitzen. Die Siedlungen sind für gewöhnlich über eine größere Fläche verteilt, aber in geografischer Nähe zueinander. Die einzelnen Siedlungen innerhalb eines Regionalverbandes haben weniger als 2000 Einwohner.

Der Gemeindeausschuss einer Siedlung entsendet in die Regionalverwaltung Abgeordnete, die in Proportion zur Einwohnerzahl direkt berufen oder durch Wahl bestimmt werden. Viele Kibbuzim und Moschawim sind Teil einer Regionalverwaltung. 2003 gab es 53 Regionalverbände in Israel.

Aufgaben der Kommunalverwaltung

Den kommunalen Behörden obliegt die Einrichtung von Schulen, Kindergärten, Kulturzentren Krankenhäusern, des Straßennetzes, öffentlicher Parkanlagen, der Wasserversorgung, der Müllabfuhr und der sozialen Wohlfahrt. Auch fördert die Kommunalverwaltung Sport und Kultur.

Die Rechtsgrundlage für die Arbeit der Kommunalbehörden bilden Gemeindeverordnungen, die die Landesgesetze ergänzen und vom Innenministerium genehmigt wurden. Einige Kommunalverwaltungen unterhalten besondere Gerichte, in denen über Verstöße gegen lokale Gemeindeverordnungen verhandelt wird.

Die Finanzierung der Kommunalverwaltung erfolgt durch Gemeindesteuern und -abgaben, durch Zahlungen für ihre Dienstleistungen und Konzessionen sowie durch staatliche Zuschüsse. Jede Kommunalverwaltung wird von einem Kontrolleur überprüft, der jährlich einen Bericht erstellt.

Die juristische Grundlage, die Munizipale Korporationsverordnung von 1934, stammt noch aus der britischen Mandatszeit. Der Staat Israel hat 1964 die Munizipale Korporationsverordnung bestätigt und geringfügig angepasst. Die Kommunalbehörden sind als rechtliche Körperschaften organisiert. Sie haben für ihren Bereich eigene Kompetenzen in der Gesetzgebung, der Besteuerung, der Finanzverwaltung und in der Kooperation mit anderen Körperschaften.

Die Kommunalbehörden werden von Kommunalräten geleitet, deren Mitglieder alle fünf Jahre auf der Basis der proportionalen Repräsentation ihrer Parteien gewählt werden. Die Anzahl der Sitze in den Räten wird durch die Größe der Bevölkerung bestimmt; sie liegt zwischen neun und 31 Mitgliedern bei Stadträten und fünf bis 21 bei Gemeinderäten. Die Bürgermeister und die Vorsitzenden der Gemeinde- und Regionalräte werden direkt von der Bevölkerung gewählt.[7]

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Einzelnachweise

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