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Ulrike Lehmann-Wandschneider
deutsche Juristin und Richterin Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Ulrike Lehmann-Wandschneider (geboren 1980) ist eine deutsche Juristin und Richterin. Seit Mai 2020 ist sie Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern.
Ausbildung
Ulrike Lehmann-Wandschneider studierte Rechtswissenschaft an der Universität Rostock. Nach dem Studium arbeitete sie im Justitiariat und Personaldezernat der Universität Rostock, anschließend war sie Stipendiatin der Friedrich-Ebert-Stiftung.[1] 2008 promovierte die Juristin an der Humboldt-Universität zu Berlin zum Thema Das Sonderbefristungsrecht an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Ab Dezember 2007 absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat.[1]
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Beruflicher Werdegang
Ulrike Lehmann-Wandschneider ist Richterin am Arbeitsgericht Rostock, 2021 als Vorsitzende der 2. Kammer.[2]
Im März 2017 wurde sie vom Landtag zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts gewählt.[3] Im November 2019 schlugen Fraktionen der SPD, CDU und der Partei Die Linke die Juristin in einem gemeinsamen Wahlvorschlag für das Amt der Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts vor.[4] Im Mai 2020 wurde sie mit 47 von 68 möglichen Stimmen zur Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts gewählt.[5][6][7]
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Ämter und Mitgliedschaften
- Ab 2013 Mitglied im Landesvorstand der SPD Mecklenburg-Vorpommern[8]
- Ab 25. April 2015 stellvertretende Vorsitzende im Landesvorstand der SPD Mecklenburg-Vorpommern, Amt im Januar 2017 niedergelegt[9][10]
- 12. Februar 2017 auf Nominierung der SPD Mitglied der 16. Bundesversammlung[11][12]
Publikationen (Auswahl)
- Das Sonderbefristungsrecht an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Peter Lang Verlag, 2009, ISBN 9783631592472
Einzelnachweise
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