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Verwaltungsgliederung Italiens
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Italien ist in 20 Regionen, 14 Metropolitanstädte (italienisch città metropolitane), 80 Provinzen, zwei autonome Provinzen, sechs freie Gemeindekonsortien (it. liberi consorzii comunali) und 7903 Gemeinden untergliedert (Stand: Januar 2020). Regionen, Metropolitanstädte, Provinzen, freie Gemeindekonsortien und Gemeinden sind nach Art. 114 der Italienischen Verfassung als Gebietskörperschaften (Ente territoriale) mit politischer Autonomie und Selbstverwaltungsrechten unterschiedlicher Ausprägung ausgestattet.

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Regionen
Zusammenfassung
Kontext
Die zwanzig Regionen Italiens haben jeweils eine eigene Verfassung, die „Statut“ genannt wird. Sie verfügen über direkt gewählte Regierungen und Volksvertretungen. Letztere haben in Italien die allgemeine Gesetzgebungsbefugnis, soweit sie in einzelnen, von der italienischen Verfassung genannten Bereichen nicht dem Staat vorbehalten ist. Fünf der 20 Regionen werden als „autonom“ bezeichnet und haben mehr Rechte als Regionen mit Normalstatut. Dabei handelt es sich um das Aostatal, Friaul-Julisch Venetien, Sardinien, Sizilien und Trentino-Südtirol. Im Fall der Region Trentino-Südtirol wurden fast alle Befugnisse und Kompetenzen der Region an die beiden autonomen Provinzen Trient und Bozen – Südtirol abgegeben. Die Landtage in Trient und Bozen können zu gemeinsamen Sitzungen zusammenkommen und bilden dann die regionale Volksvertretung. Den Vorsitz in der Region übernehmen die beiden Landeshauptleute abwechselnd.
Die Zentralregierung in Rom und das italienische Parlament können den Regionen zusätzliche Aufgaben übertragen. Soweit italienische Ministerien oder sonstige zentrale Behörden in den Regionen Außenstellen unterhalten, bilden die Regionen auch dezentrale Verwaltungsbezirke des Gesamtstaates.
(Stand: 14. Februar 2025; Einwohner Stand 31. Dezember 2024)
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Provinzen
Zusammenfassung
Kontext
Die Provinzen Italiens bilden die mittlere Verwaltungsebene. Bis 2014 hatten die Provinzen als eigenständige Gebietskörperschaften wie Regionen und Gemeinden eine direkt gewählte Volksvertretung, den Provinzrat (consiglio provinciale), sowie einen direkt gewählten Provinzpräsidenten, der zusammen mit von ihm ernannten Beigeordneten die Verwaltung der Provinz leitete. Wegen der geringen Kompetenzen der Provinzen wurden diese direkt gewählten Organe abgeschafft. Es sind nunmehr die Bürgermeister und die Gemeinderäte, die den Präsidenten der Provinz und die Mitglieder der Provinzräte aus ihrer Mitte wählen. Dies gilt nicht für die oben genannten autonomen Provinzen Bozen-Südtirol und Trient, die einen besonderen Status mit umfangreichen Gesetzgebungskompetenzen haben und de facto den italienischen Regionen gleichgestellt sind. In diesen beiden Fällen werden die Landtage (Provinzräte) direkt gewählt, die dann den jeweiligen Landeshauptmann (Provinzpräsidenten) und damit die Landesregierung wählen.
2015 wurden zunächst neun Provinzen von Großstädten mit besonderem Status (città metropolitane) abgelöst, die alle Funktionen einer bisherigen Provinz und zusätzlich einige Gemeindefunktionen übernehmen. Anders als im Falle der deutschen kreisfreien Städte ist es in Italien nicht vorgesehen, dass Gemeinde und Provinz zu einem gemeinsamen Gebilde zusammengeführt und somit „provinzfrei“ werden. Die Gemeinden bleiben in diesem Fall bestehen. Betroffen sind die Städte und Provinzen Turin, Genua, Mailand, Venedig, Bologna, Florenz, Rom, Neapel, Bari und (ab 2016) Reggio Calabria. Auf Sizilien und in Friaul-Julisch Venetien sollen weitere Körperschaften dieser Art entstehen.
Im Zug der oben genannten Reformen wurden die italienischen Provinzen (und die Großstädte mit besonderem Status) im Wesentlichen zu Kommunalverbänden, denen Aufgaben vor allem von Gemeinden, aber auch von Regionen übertragen werden können. Der italienische Gesamtstaat überträgt den genannten Provinzorganen in der Regel keine Aufgaben; er hat in den Provinzen eigene Außenstellen, die zusammen mit den lokalen Selbstverwaltungsorganen der Aufsicht der Präfekten unterstehen.
Bis 1927 untergliederten sich die Provinzen als staatliche Verwaltungsbezirke in circondari (Kreise) und mandamenti (Bezirke). Den circondari und den dort angesiedelten Ämtern stand ein Unterpräfekt vor. Die Auflösung der circondari bildete 1927 den Anlass für die Bildung etlicher neuer Provinzen. In der Republik Italien war ein circondario eine mögliche Unterteilung der Provinz als Selbstverwaltungsorgan. Ein circondario hatte jedoch keine eigenen Organe, sondern nur Außenstellen der Provinzverwaltung.
2012 und 2013 beschlossen die autonomen Regionen Sardinien und Sizilien die Auflösung ihrer Provinzen in der bisherigen Form. Auf Sizilien sind unter bestimmten Voraussetzungen freie Gemeindezusammenschlüsse möglich. In Friaul-Julisch Venetien wurden bis 2018 die Provinzen abgeschafft. In der kleinen Region Aostatal gibt es keine Provinzen. Die entsprechenden Funktionen werden von der Region übernommen. Aus statistischen und verwaltungstechnischen Gründen wird das Aostatal jedoch auch als Provinz betrachtet.
Nachstehende Liste berücksichtigt die genannten Reformen nicht.
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Gemeinden
Die Selbstverwaltungsorgane der rund 7900 Gemeinden sind der Gemeinderat, der Gemeindeausschuss als Kommunalregierung mit dem in der Regel direkt vom Volk gewählten Bürgermeister an der Spitze. Rom hat als Hauptstadt Italiens seit 2010 einen herausragenden Status (Roma Capitale). Großstädte (città metropolitane) können einen besonderen Status und damit einen erweiterten Verantwortungsbereich haben. Größere Städte untergliedern sich in Stadtbezirke, in ländlich geprägten Gemeindegebieten gibt es sogenannte Fraktionen oder Ortsteile. Stadtbezirke und Fraktionen sind keine Gebietskörperschaften.
Gemeinden können sich zur gemeinsamen Erledigung bestimmter Aufgaben zu Gemeindeverbänden zusammenschließen, im Fall der Comunità montana auch über Provinzgrenzen hinweg. In Südtirol gibt es die Bezirksgemeinschaften, im Trentino Talgemeinschaften. Die Gemeindezweckverbände werden oft „Gemeindeunion“ genannt.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Nach Auflösung der Provinzen wurden die Provinzen in Freie Gemeindekonsortien umgewandelt
- Autonome Provinz Bozen – Südtirol
- 2009 wurden mehrere Gemeinden in die Provinz Rimini verlagert.
- Autonome Provinz Trient.
- 2009 wurden Gemeinde neugeordnet.
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