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Platzhaltername für fiktive oder nicht identifizierte Person Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
John Doe, weibliches Pendant Jane Doe oder Jane Roe, ist ein englischer Platzhaltername für fiktive oder nicht identifizierte Personen. John ist einer der häufigsten englischen Männernamen. „Doe“ bezeichnet eine Hirschkuh, „Roe“ ein Reh. Der Begriff ist vor allem in den Vereinigten Staaten gebräuchlich.
Im gesamten anglo-amerikanischen Rechtsraum bezeichnet John Doe eine fiktive Prozesspartei oder einen sonstigen fiktiven Beteiligten des Prozesses,[1] ebenso den fiktiven Namen einer existenten, aber nicht identifizierten Prozesspartei. Zu diesem Zweck werden auch andere Bezeichnungen verwendet, z. B. Richard Roe, John Stiles, Richard Miles etc. Der bekannteste Fall der Verwendung der weiblichen Form ist wohl das Abtreibungsurteil Roe v. Wade, in dem die Klägerin Norma McCorvey unter dem Pseudonym Jane Roe auftrat. Wenn ein Unternehmen verklagt wird und die beteiligten natürlichen Personen und deren Anzahl unbekannt sind, wird in der Regel neben der Hauptangeklagten zusätzlich „DOES 1 through 50, inclusive“ (Mustermann 1 bis 50, inklusive) angeklagt.
Der Begriff hat darüber hinaus als Bezeichnung für eine fiktive oder nicht identifizierte Person Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden. Insofern bezeichnet er:
Ein anderes Feld, in dem es gilt, Anonymität zu wahren, findet sich in der (US-amerikanischen) Erotikbranche im weitesten Sinne. So stellen sich Männer in Bars, Bordellen, Clubs oder am Telefon oft als John oder John Doe vor, um ihrerseits ein Interesse an einem diskreten Geschäft zu signalisieren.
Der Begriff John Doe wurde spätestens ab dem 17. Jahrhundert von englischen Gerichten zur Bezeichnung fiktiver Parteien im Rahmen der sogenannten action of ejectment verwendet. Es finden sich auch andere Namen, wie z. B. Richard Roe (englisch Roe: Reh), John Stiles, Richard Miles etc. Warum gerade diese Namen verwendet wurden, ist nicht bekannt. Aber es kann davon ausgegangen werden, dass die Häufigkeit des Namens John eine Rolle gespielt hat.
Mit der action of ejectment konnten in England bis zum Common Law Procedure Act 1852 Eigentumsrechte an Grundstücken durchgesetzt werden.
Common law erlaubte eine Klage ursprünglich nur, wenn sie einer bestimmten Klageform, einem writ, zugeordnet werden konnte. Die richtige Klageform für die Durchsetzung des Eigentumsrechts an einem Grundstück war eigentlich der writ of right, der die Frage des Eigentumsrechts ein für alle Mal klärte. Die Klage durch writ of right war jedoch so aufwändig, dass nach einem Ersatz gesucht wurde. Dies war die action of ejectment.
Grundlage der action of ejectment war der writ of trespass de ejectione firmae. Ursprünglich diente die action of ejectment nur dem Schutz von Pächtern (lessees). Ihr Zweck war es, eine Person, die gegenüber dem Pächter kein Recht zum Besitz besaß, von dem Grundstück zu verweisen.
Die Klage musste freilich abgewiesen werden, wenn der Beklagte beweisen konnte, dass er selber Pächter des Grundstücks war und dass sein Verpächter an dem Grundstück ein besseres Recht besaß als der Verpächter des Klägers. So hing der Erfolg der Klage also letztlich von der Frage ab, welcher Verpächter der wahre Eigentümer des Grundstücks war.
Dies machte man sich im 16. und 17. Jahrhundert zunutze, um die Schwierigkeiten des writ of right zu umgehen. Wer die Eigentumsverhältnisse geklärt haben wollte (A), verpachtete das Grundstück an einen Freund (D). Dieser nahm das Grundstück in Besitz und ließ sich von jenem vertreiben – entweder durch denjenigen, der das Eigentum für sich reklamierte (B), oder durch einen anderen Freund des A, den casual ejector oder ouster, der als vermeintlicher Pächter des B eigens dazu beauftragt wurde (R).
Der vermeintliche Pächter des A (D) erhob nun die action of ejectment gegen denjenigen, der ihn vertrieben hatte. War dies der casual ejector (R) gewesen, unterrichtete dieser nun den B und riet ihm, dem Verfahren beizutreten, um sein vermeintliches Eigentum zu verteidigen, wobei die Nachricht oft ironisch mit „your loving friend“ unterzeichnet wurde.
1656 soll Rolle C. J. dazu übergegangen sein, von B zu verlangen, alle Voraussetzungen der Klage, Verpachtung (lease), Inbesitznahme (entry) und Vertreibung (ouster), außer dem Eigentumsrecht des A (title) zuzugestehen, bevor diesem der Beitritt zum Verfahren gestattet wurde. Diese Voraussetzungen wurden in der Folge zur reinen Fiktion. Weder die Verpachtungen, noch Inbesitznahme, noch Vertreibung fanden tatsächlich statt. Der fiktive klagende Pächter wurde als John Doe, der fiktive beklagte Pächter (casual ejector) als Richard Roe bezeichnet.
Die Klage lautete daher „Doe upon a demise [lease] from A v Roe upon a demise from B“, kurz „Doe d. A v. Roe d. B“ (siehe Beispiele).
Aus England und Wales ist die Verwendung fiktiver, also tatsächlich nicht existenter Parteien nach 1852 nicht bekannt. In einigen wenigen Fällen ist der Begriff John Doe verwendet worden, um eine existente, aber nicht identifizierte Partei (vor allem Beklagte) zu bezeichnen (Barnett v French [1981] 1 WLR 848 (DC) m.w.N.).
Im Justizsystem der Vereinigten Staaten ist die Verwendung der Parteibezeichnung John Doe und Richard Roe auch heute noch gebräuchlich.
In zahlreichen US-amerikanischen Krimi- und Krankenhausserien werden unidentifizierte Verdächtige bzw. Mord- oder Unfallopfer mit „Jane Doe“ oder „John Doe“ bezeichnet. Dies entspricht auch der in der Realität bei Polizei und Kliniken üblichen Praxis.
Zur Praxis der Verwendung vom John Doe in DNA-basierten Haftbefehlen hat am 25. Januar 2010 der Supreme Court of California eine Entscheidung in der Rechtssache People of California gegen Robinson, ein Fall, in dem drei Fragen im Zusammenhang mit DNA und Strafverfahren aufgeworfen wurden, gefunden:
(1) Erfüllt das DNA-Profil eines unbekannten Verdächtigen die „Besonderheit“ für einen Haftbefehl? (Ja.) (2) Löst die Ausstellung einer „John Doe“ -Beschwerde und eines Haftbefehls rechtzeitig eine strafrechtliche Handlung aus und erfüllt damit die Verjährungsfrist? (Ja.) (3) Welches Rechtsmittel gibt es gegebenenfalls für die rechtswidrige Sammlung von genetischem Material gemäß dem Gesetz über DNA- und forensische Identifikationsdatenbanken und Datenbanken von 1998 (Pen. Code, Section 295 ff.)? (Verstößt die Sammlung wie in diesem Fall gegen das Gesetz, nicht jedoch gegen die Landes- oder Bundesverfassung, werden die Beweise nicht ausgeschlossen.)[2]
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