Jungnationaler Bund
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Der Jungnationale Bund (Junabu) war während der Weimarer Republik ein Verband innerhalb der Bündischen Jugend. Der Bund wurde 1921 als Abspaltung vom rechtskonservativen und monarchistischen Deutschnationalen Jugendbund (DNJ) gegründet. Der Junabu verstand sich als „Erziehungsbund“ zur politischen Erneuerung und lehnte die parlamentarische Demokratie ab. Nachdem sich bereits 1924 ein kleiner Flügel des Junabu als Jungnationaler Bund – Deutsche Jungenschaft abgespalten hatte, vereinigte sich der verbliebene Junabu – Bund deutscher Jugend mit dem Großdeutschen Jugendbund zur Freischar junger Nation, während der Junabu – Deutsche Jungenschaft seit 1933 wieder als Junabu firmierte. Angehörige dieses Bundes leisteten Widerstand gegen den Nationalsozialismus und wurden 1937 in einem aufsehenerregenden Prozess in Essen vor Gericht gestellt.