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Politik in Hamburg

politische Institutionen und Kultur in der Hansestadt Hamburg Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Politik in Hamburg
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Politik in Hamburg hat eine Besonderheit darin, dass es sich beim Stadtstaat Freie und Hansestadt Hamburg sowohl um eine Gemeinde als auch um einen Gliedstaat handelt. Hamburger Politik dreht sich dementsprechend von Details der Kommunalpolitik bis hin zum bundespolitischen Einfluss des Landes durch den Bundesrat.

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Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft im Hamburger Rathaus
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Sitzungssaal des Senates: Die Ratsstube im Senatsgehege des Rathauses
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Sitz des Hamburgischen Verfassungsgerichts und Hanseatischen Oberlandesgerichts
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Politisches System Hamburgs

Zusammenfassung
Kontext

Rechtliche Grundlagen des politischen Systems sind das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg.

Die Freie und Hansestadt Hamburg besitzt als Gliedstaat (Land) der Bundesrepublik Deutschland eigene Staatlichkeit. Sie ist Republik, Demokratie, Sozialstaat und Rechtsstaat. Zugleich ist sie eine einzige Gemeinde (Einheitsgemeinde), eine Trennung zwischen staatlichen und gemeindlichen Aufgaben findet gemäß nach Artikel 4 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg nicht statt.

Im Sprachgebrauch der Flächenländer entsprechen:

Weitere Informationen Hamburg, Flächenland ...

Legislative

Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) wird ausgeübt durch die Volksvertretung oder unmittelbar durch das Volk.

Hamburgische Bürgerschaft

Die Hamburgische Bürgerschaft hat als Landesparlament die Funktionen insbesondere

  • der Gesetzgebung,
  • der Wahl des Ersten Bürgermeisters,
  • der Kontrolle des Senats.

Wahl

Als Volksvertretung wird die Bürgerschaft auf die Dauer von regelmäßig fünf Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Mit Änderung des Hamburger Wahlrechts werden die Abgeordneten seit der Wahl 2008 in den 17 Bürgerschaftswahlkreisen mit der Möglichkeit von Anhäufung oder Verteilung mehrerer Stimmen zum Teil direkt gewählt. Das auf Grund eines Volksentscheides stark personalisierte Verhältniswahlrecht wurde anschließend nochmals erweitert (Wahl 2011). Gleiches gilt für die bislang zeitgleich durchgeführten Wahlen zu den Bezirksversammlungen, die ab 2014 parallel zur Europawahl stattfinden.

Volksgesetzgebung

Nach der hamburgischen Verfassung ist auch eine Gesetzgebung unmittelbar durch das Volk möglich (siehe Hauptartikel Volksgesetzgebung (Hamburg)).

Exekutive

Senat der Freien und Hansestadt Hamburg

Die ausführende Gewalt (Exekutive) liegt grundsätzlich beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg als Landesregierung, der die Verwaltung führt und beaufsichtigt und den Stadtstaat nach außen vertritt und repräsentiert. Der Senat wird geleitet vom Ersten Bürgermeister als Präsidenten des Senats. Jeder Senator ist regelmäßig Ressortleiter (Präses) eines Ministeriums (Behörde). Der Senat kann Senatssyndici zur Unterstützung ernennen, die ihn beraten und vertreten. Diese Staatsräte (politische Beamte) sind zugleich die höchsten Beamten ihres jeweiligen Ressorts (Senatsbehörden und Ämter).

Bis zur Verfassungsänderung von 2020 durch die Rot-grüne Regierungskoalition auf Grundlage des Antrags „Für ein moderneres Verständnis von Bürgerbeteiligung an Entscheidungen der Exekutive – Weiterentwicklung von Artikel 56 HV“[1] waren seit Jahrhunderten jedem Senator in seiner Behörde Deputationen beigegeben, die als besondere Mitwirkungsgremien des Volkes aus darin ehrenamtlich tätigen Bürgern (Deputierten) bestehen. Mit der Abschaffung dieser traditionellen Bürgerbeteiligung scheint sich das modernere Verständnis von Bürgerbeteiligung an Entscheidungen der Exekutive allerdings zunächst erschöpft zu haben.

Judikative

Hamburgisches Verfassungsgericht

Die rechtsprechende Gewalt (Judikative) wird durch das Hamburgische Verfassungsgericht und 17 weitere Gerichte des Landes ausgeübt. Die Berufsrichter der Fachgerichte werden gemäß Art. 63 der Verfassung auf Vorschlag eines Richterwahlausschusses vom Senat ernannt.

Bezirksebene

Die Bezirke in Hamburg verfügen für dezentrale Verwaltungsaufgaben jeweils über Bezirksämter, an deren Spitze der Bezirksamtsleiter steht. Beschlüsse auf Bezirksebene werden durch die dort gewählten Parlamente, die Bezirksversammlungen, gefällt. Diese haben rechtlich allerdings die Stellung von Verwaltungsausschüssen mit eingeschränkten Kompetenzen. Sofern dortige Entscheidungen der Politik des Senats zuwiderlaufen oder gesamtstädtische Bedeutung haben, kann der Senat die Entscheidung an sich ziehen (Evokationsrecht).

Vertretung und Politik außerhalb Hamburgs

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Hamburgische Landesvertretung in Berlin

Hamburg ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit drei Stimmen im Bundesrat vertreten und unterhält die Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund in Berlin, mit dem Bevollmächtigten beim Bund an deren Spitze. Im Deutschen Bundestag sind Hamburger Abgeordnete über sechs Direktmandate in den Bundestagswahlkreisen Hamburg-Altona, Hamburg-Bergedorf – Harburg, Hamburg-Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Hamburg-Wandsbek sowie über die jeweiligen Landeslisten der Parteien vertreten.

Bei der Europäischen Union ist Hamburg im Europäischen Ausschuss der Regionen vertreten und unterhält in Brüssel das Hanse-Office.

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Übersicht über die Legislaturperioden

Zusammenfassung
Kontext

Vor 1945

Siehe Artikel zur Geschichte Hamburgs und zur Geschichte der Bürgerschaft. Des Weiteren Hamburger Senat 1861–1919; Hamburger Senat 1919–1933; Hamburger Senat im Nationalsozialismus.

1945 bis 2011

Hamburg wurde von 1946 bis 1953 sowie von 1957 bis 2001 von SPD-geführten Senaten regiert. Zwischenzeitlich gab es von 1953 bis 1957 eine bürgerliche Koalition aus CDU, FDP und Deutscher Partei unter dem CDU-Politiker Kurt Sieveking. Nachdem 1993 das Hamburgische Verfassungsgericht die Bürgerschaftswahl von 1991 aufgrund undemokratischer Kandidatenaufstellungen der CDU Hamburgs für ungültig erklärte, konnte erstmals eine Wählervereinigung (STATT Partei – Die Unabhängigen) mit dem ehemaligen CDU-Mitglied Markus Wegner ins Rathaus einziehen und bis 1997 mit der SPD kooperieren. Anschließend regierte eine Koalition aus SPD und GAL. Nach den Wahlen im Oktober 2001 regierte eine Koalition von CDU, Partei Rechtsstaatlicher Offensive und FDP, die am 9. Dezember 2003 durch den Ersten Bürgermeister Ole von Beust (CDU) aufgekündigt wurde. Die Neuwahlen am 29. Februar 2004 endeten erstmals mit einer absoluten Mehrheit für die CDU. Die Partei Rechtsstaatlicher Offensive, die bei den vorigen Wahlen noch 19,4 % der Stimmen erhielt, und die ProDM/Schill von Ex-Innensenator Ronald Schill und Euro-Kritiker Bolko Hoffmann verpassten ebenso wie die FDP den Einzug in die Bürgerschaft. Die vor 2001 44 Jahre lang regierende SPD musste mit 30,5 % ihr schlechtestes Ergebnis nach 1945 hinnehmen, während die GAL deutlich zulegen konnte. Die absolute Mehrheit der CDU endete mit den Wahlen im Februar 2008 und es bildete sich eine Regierungskoalition aus CDU und GAL, die damit die erste Schwarz-grüne Landesregierung in Deutschland stellte. Ein zentrales politisches Projekt der Koalition, die Schulreform, scheiterte bei einem Volksentscheid am 18. Juli 2010. Noch während der Abstimmungszeit kündigte der Erste Bürgermeister Ole von Beust seinen Rücktritt zum 25. August 2010 an,[2] Nachfolger wurde der bisherige Innensenator Christoph Ahlhaus.[3] Der neue Senat Ahlhaus zerbrach schon am 28. November 2010 mit dem Rückzug der GAL aus der Koalition.[4] Bis zur Wahl eines neuen Ersten Bürgermeisters am 7. März 2011 nach den vorgezogenen Neuwahlen vom 20. Februar 2011 stellten die verbliebenen CDU-Senatoren einen Minderheitensenat.

Aktueller Senat

Peter Tschentscher, SPD: Erster Bürgermeister und Präsident des Senats, seit 28. März 2018

Katharina Fegebank, Bündnis 90/Die Grünen: Zweite Bürgermeisterin, seit 15. April 2015

Wahlergebnisse

Weitere Informationen Wahltermin, Wahlbet. ...

Zu detaillierteren Ergebnissen und Sitzverteilungen – auch der Bezirksversammlungen – siehe Wahlergebnisse in Hamburg.

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Themen der Politik

Zusammenfassung
Kontext

Die Themen der Politik, mit denen sich Bürgerschaft und Senat befassen, umfassen ein breites Spektrum. Sie reichen von außenpolitischen Themen über die Gesetzgebung des Bundes bis hin zu kommunalen Angelegenheiten, die gegebenenfalls auch in den Bezirksversammlungen thematisiert werden. Außerhalb der Verfassungsorgane widmen sich zudem die politischen Parteien der Hansestadt, aber auch andere Institutionen, Vereine, Verbände und bürgerlichen Interessengruppen unterschiedlichen Themenbereichen.

Beispiele einiger politischer Themen mit besonderem Bezug zu Hamburg:

Bildung und Wissenschaft

Finanzen und Haushalt

  • Aktuelle Verschuldung, beziehungsweise die Erreichung eines ausgeglichenen Staatshaushaltes
  • Finanzierung beziehungsweise Kostensteigerung bei Großprojekten, wie Elbphilharmonie (ab 2004) oder U-Bahn-Linie 4 (ab 2007)
  • Ein 2010 eingesetzter Parlamentarischer Untersuchungsausschuss „Elbphilharmonie“ zur Aufklärung der Bauverzögerungen und Kostensteigerungen
  • Die finanzielle Krise der Landesbank HSH Nordbank mit daraus resultierenden 2009 in Hamburg und Schleswig-Holstein eingesetzten Untersuchungsausschüssen

Stadtentwicklung und Umwelt

  • Stadtentwicklung unter dem Motto Wachsende Stadt (seit 2008 Wachsen mit Weitsicht)
  • Bau der HafenCity und weitere Entwicklung von Veddel, Wilhelmsburg bis Harburg unter dem Motto Sprung über die Elbe
  • Gentrifizierung von Stadtteilen
  • Zuschüttung des Mühlenberger Lochs für die Erweiterung des Airbus-Firmengeländes (2001–2003)
  • Bau des Kraftwerks Moorburg (2007)

Inneres und Justiz

Verkehr und Infrastruktur

  • Bau einer Straßenverbindung zwischen zwei Autobahnen im Hafen (Hafenquerspange/Hafenpassage) und Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße
  • Abschaffung der Straßenbahn (1978) und zwischenzeitlich geplante Einführung der Stadtbahn Hamburg
  • Privatisierung der Gas-, Strom- und Fernwärmeversorgung (HeinGas Hamburger Gaswerke GmbH zu E.ON Hanse 2003, Hamburgische Electricitäts-Werke zu Vattenfall 2002) und der Gegentrend der „Rekommunalisierung in Hamburg“

Volksentscheide und Wahlrecht

Wirtschaft und Hafen

Weitere Themen

Historische Themen

Europapolitik

Hamburg vertritt seine Interessen in der Europäischen Union durch Mitwirkung in verschiedenen Organen und Gremien, z. B. im Europäischen Parlament, dem Europäischen Ausschuss der Regionen und durch die Vertretung der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein bei der EU, dem sogenannten Hanse-Office.[5][6] Die Europapolitik Hamburgs wird durch die Senatskanzlei koordiniert. In der Hamburgischen Bürgerschaft ist für die europapolitischen Querschnittsthemen der Europaausschuss zuständig.[7]

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Siehe auch

Einzelnachweise

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