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supranationales Organ der Europäischen Union Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Europäische Parlament (inoffiziell auch Europaparlament oder EU-Parlament; kurz EP; lateinisch Parlamentum Europaeum) mit offiziellem Sitz in Straßburg ist das Parlament der Europäischen Union (Art. 14 EU-Vertrag). Seit 1979 wird es alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen, aber nicht gleichen[2] Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt. Damit ist das Europäische Parlament das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit. Zuletzt wurde das Parlament vom 6. bis 9. Juni 2024 gewählt. Das neu gewählte Parlament konstituiert sich am 16. Juli 2024.
Europäisches Parlament (EP)
Европейски парламент
Europski parlament Evropský parlament Europa-Parlamentet Europees Parlement European Parliament Euroopa Parlament Euroopan parlamentti Parlement européen Europäisches Parlament Ευρωπαϊκό Κοινοβούλιο Európai Parlament Parlaimint na hEorpav Parlamento europeo Eiropas Parlaments Europos Parlamentas Parlament Ewropew Parlament Europejski Parlamento Europeu Parlamentul European Európsky parlament Evropski parlament Parlamento Europeo Europaparlamentet | |
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Basisdaten | |
Sitz: | Straßburg, Brüssel |
Legislaturperiode: | fünf Jahre |
Erste Sitzung: | 17. Juli 1979 |
Abgeordnete: | 720 |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Letzte Wahl: | 6. bis 9. Juni 2024 |
Nächste Wahl: | 2029 |
Vorsitz: | • Präsidentin Roberta Metsola (PN/EVP) • 14 Vizepräsidenten |
Sitzverteilung: | Gesamt: 720 Sitze (Liste der Abgeordneten)
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Website | |
europarl.europa.eu | |
Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg | |
Seit der Gründung des Parlaments 1952 wurden seine Kompetenzen bei der EU-Rechtsetzung mehrmals deutlich erweitert, vor allem durch den Vertrag von Maastricht 1992 und zuletzt durch den Vertrag von Lissabon 2007, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Auch in Bezug auf die Bildung der Exekutive, also die Wahl der Europäischen Kommission, wurden die Rechte des Parlaments schrittweise ausgebaut. So müssen sich die Kandidaten für die EU-Kommission zunächst einer Anhörung im Europäischen Parlament stellen und ihre Eignung und Befähigung für das vorgeschlagene Amt unter Beweis stellen. Diese Anhörung führt in der Regel der entsprechende Ausschuss des Europäischen Parlaments durch und alle Anhörungen werden per Web-Stream über die Website des Europäischen Parlaments auch öffentlich gemacht. Erst nach der erfolgreich bestandenen Anhörung kann das Europäische Parlament (Plenum) den Kandidaten zum Mitglied der EU-Kommission wählen.
Im Europäischen Parlament fehlt der für viele Parlamente typische Gegensatz zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Anders als in den meisten nationalen Parlamenten, in denen die Regierungsfraktionen normalerweise loyal zur Regierung stehen und deren Gesetzentwürfe prinzipiell unterstützen, bilden sich im Europäischen Parlament je nach Abstimmungsthema wechselnde Mehrheiten. Dies bewirkt auch, dass die einzelnen Europa-Abgeordneten unabhängiger sind und mit Verhandlungsgeschick und Sachkenntnis größeren Einfluss auf die EU-Gesetzgebung haben, als es Abgeordneten nationaler Parlamente möglich ist.
Seit der Europawahl 2014 umfasst das Parlament maximal 750 Sitze zuzüglich des Präsidenten, also 751 Abgeordnete (Art. 14 Abs. 2 EU-Vertrag). Ab 2024 hat das Parlament 720 Mitglieder. Das Parlament hat in der Wahlperiode 2024 bis 2029 acht Fraktionen sowie 32 fraktionslose Abgeordnete. In ihren Heimatländern sind diese Abgeordneten Mitglieder in rund 200 verschiedenen nationalen Parteien, die sich auf europäischer Ebene großenteils zu Europaparteien zusammengeschlossen haben.
Präsidentin des Europäischen Parlaments ist seit Januar 2022 Roberta Metsola. Arbeitsorte des Europäischen Parlaments sind neben Straßburg auch Brüssel und Luxemburg. Regelungen zu Organisation und Arbeitsweise enthält die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.
Die Aufgaben des Europäischen Parlaments sind in Art. 14 EU-Vertrag beschrieben. Demzufolge wird das Parlament gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig, übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus und nimmt die politische Kontrolle wahr. Des Weiteren soll es beratend tätig werden und den Kommissionspräsidenten wählen.
Das Parlament teilt sich die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der Europäischen Union, es nimmt also europäische Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen) an. In den meisten Politikfeldern gilt dafür seit dem Vertrag von Lissabon das sogenannte ordentliche Gesetzgebungsverfahren (Art. 294 AEU-Vertrag), bei dem Parlament und Rat der EU gleichberechtigt sind und jeweils in zwei Lesungen Änderungen an einem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Gesetzestext einbringen können. Bei Uneinigkeit müssen sich Rat und Parlament in dritter Lesung in einem Vermittlungsausschuss einigen. Auch um den hohen Zeitaufwand dieses Verfahrens zu umgehen, werden jedoch immer mehr Gesetzesvorschläge in informellen Trilogverfahren verhandelt, um dann bereits in erster Lesung beschlossen werden zu können: zwischen 2004 und 2009 etwa traf dies auf 72 % aller Gesetzesentwürfe zu, im Vergleich zu 33 % zwischen 1999 und 2004.[3]
Insgesamt ähnelt das Gesetzgebungsverfahren dem deutschen Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat. Allerdings besitzt das Europäische Parlament – anders als der Bundestag – kein eigenes Initiativrecht und kann daher keine eigenen Gesetzesvorlagen einbringen. Dieses Initiativrecht hat auf EU-Ebene nur die EU-Kommission, die nach Art. 225 AEU-Vertrag allerdings vom Europäischen Parlament zu dessen Ausübung aufgefordert werden kann.
In einer verbindlichen Erklärung aus dem Jahr 2010 haben sich die Parlamentarier mit der Kommission geeinigt, den geltenden europarechtlichen Vorschriften eine Interpretationshilfe zu geben, sodass in Zukunft auf Anstoß des Parlamentes die Kommission innerhalb von zwölf Monaten einen Gesetzentwurf vorlegen oder innerhalb von drei Monaten detailliert begründen muss, warum sie es nicht macht. Somit hat das Europäische Parlament erstmals ein zumindest eingeschränktes Initiativrecht.[4]
Neben dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gibt es noch andere Formen der Rechtsetzung in der EU, bei denen das Parlament weniger Mitspracherechte besitzt. Diese erstrecken sich nach dem Vertrag von Nizza heute jedoch nur noch auf einige bestimmte Politikbereiche. So muss das Parlament im Bereich der Wettbewerbspolitik lediglich konsultiert werden. Auch in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik hat es gemäß Art. 36 EUV kaum Mitspracherechte. Der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik muss das Parlament regelmäßig informieren und dafür sorgen, dass die Auffassungen des Parlaments „gebührend berücksichtigt werden“. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 besitzt das Europäische Parlament im Bereich der Gemeinsamen Handelspolitik das Recht, Abänderungsvorschläge zu Gesetzesentwürfen einzubringen sowie auf Ablehnung des jeweiligen Rechtsaktes.[5]
Nach dieser Eingliederung in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren bedürfen Verhandlungsergebnisse der Europäischen Kommission im Bereich der Gemeinsamen Handelspolitik der Genehmigung des Europäischen Parlaments, bevor zur Beschlussfassung durch den Europäischen Rat übergegangen werden kann.[6]
Das deutsche Bundesverfassungsgericht spricht dem Europäischen Parlament in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag vom 30. Juni 2009 nur eine eingeschränkte demokratische Legitimation zu und sieht seine Entscheidungskompetenzen bezüglich weiterer Schritte einer europäischen Integration dadurch begrenzt.[7]
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) entscheiden gemeinsam über den Haushalt der Europäischen Union (141,5 Mrd. Euro im Jahr 2010[8]). Die Europäische Kommission schlägt einen Haushaltsentwurf vor; im Haushaltsverfahren können dann Parlament und Ministerrat Änderungen beschließen. Sind sich beide einig, tritt der Haushaltsplan mit den Änderungen in Kraft. Gibt es zwischen Parlament und Rat Differenzen über den Plan, wird ein komplexes Verfahren mit gegenseitigen Konsultationen und Abstimmungen durchgeführt. Gibt es auch nach dieser politischen Feinabstimmung keine Einigkeit, wird als letztes Mittel der Vermittlungsausschuss eingeschaltet. In der politischen Praxis führt das in der Regel dann zu einem Kompromiss und einer Einigung. Im Einzelnen ist das Verfahren in Art. 314 AEU-Vertrag geregelt.
Außerdem übt das Parlament die parlamentarische Kontrolle über die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union aus. Hierfür kann es Untersuchungsausschüsse einrichten und gegebenenfalls Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben. Dies gilt auch in den Bereichen wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, wo Kommission und Rat exekutive Funktionen innehaben und die legislativen Mitbestimmungsrechte des Parlaments eingeschränkt sind. Damit das Parlament dieser Kontrollfunktion nachkommen kann, müssen die übrigen EU-Institutionen, also vor allem die Kommission, der Rat und die Europäische Zentralbank, dem Parlament regelmäßig Bericht über ihre Tätigkeiten erstatten; der Präsident des Parlaments nimmt auch an den Gipfeltreffen des Europäischen Rates teil. Außerdem können Europaabgeordnete schriftliche und mündliche parlamentarische Anfragen an die Kommission und den Rat richten. Während das Fragerecht gegenüber der Kommission in Art. 230 AEU-Vertrag eine ausdrückliche primärrechtliche Grundlage hat, beruht das Fragerecht gegenüber dem Rat auf einer 1973 gegebenen freiwilligen Erklärung des Rates, Fragen des Parlaments zu beantworten.[9]
Ein weiteres wirksames Mittel der parlamentarischen Kontrolle ist das Misstrauensvotum gemäß Art. 234 AEUV. Mit einer doppelten Mehrheit – zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und Mehrheit der Mitglieder – kann das Parlament der Kommission das Misstrauen aussprechen. Dann muss die gesamte Kommission geschlossen ihr Amt niederlegen.
Eine wichtige Rolle spielt das Parlament auch bei der Berufung der Kommission: Nach Art. 17 EU-Vertrag wählt das Parlament den Präsidenten der Europäischen Kommission. Das Vorschlagsrecht liegt dabei jedoch beim Europäischen Rat, der allerdings das Ergebnis der vorangegangenen Europawahl „berücksichtigen“ muss. Diese Bestimmung wurde bislang jeweils nur so weit ausgelegt, dass der vorgeschlagene Kandidat jeweils derjenigen europäischen Partei entstammt, die bei der Europawahl das beste Ergebnis erzielte; die wesentlichen Aushandlungen vor der Nominierung des Kommissionspräsidenten fanden zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten statt. Allerdings gab es immer wieder auch Vorschläge, dass die Europaparteien schon im Wahlkampf Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten ernennen sollen, um dadurch die Rolle des Parlaments gegenüber dem Europäischen Rat zu stärken. Entsprechende Versuche vor der Europawahl 2009 scheiterten jedoch aufgrund von Uneinigkeiten innerhalb der Europaparteien.[10] Bei der Europawahl 2014 nominierten die fünf großen europäischen Parteienfamilien (Konservative, Sozialdemokraten, Liberale, Grüne, Sozialisten) erstmals europaweite Spitzenkandidaten, die im Wahlkampf mehr oder weniger stark im Vordergrund standen.
Außer dem Kommissionspräsidenten bestätigt das Parlament ebenfalls die gesamte Kommission. Auch hier werden die Kandidaten durch den Europäischen Rat nominiert, wobei die Entscheidung traditionell weitgehend den nationalen Regierungen überlassen wird. Das Parlament prüft jedoch die Kompetenz und Integrität der einzelnen Kommissare in den jeweiligen Fachausschüssen und entscheidet dann im Plenum über die Ernennung der Kommission. Dabei kann es nur die Kommission als Ganzes annehmen oder ablehnen, nicht einzelne Mitglieder. Es kam bereits mehrfach vor, dass das Parlament den Rückzug einzelner als ungeeignet angesehener Kandidaten durchsetzte, indem es eine Ablehnung der Kommission als Ganzes androhte, etwa 2004 Rocco Buttiglione und 2009 Rumjana Schelewa.
Außerdem kann das Parlament durch ein Misstrauensvotum einen Rücktritt der Kommission erzwingen (Art. 234 AEU-Vertrag). Es benötigt dazu eine Zweidrittelmehrheit, was im Vergleich mit nationalen Parlamenten eine recht hohe Hürde ist und der Kommission eine relativ große Eigenständigkeit verleiht. Das Recht zum Misstrauensvotum zählt zu den ältesten Kompetenzen des Parlaments. Es wurde bislang noch nie angewendet, 1999 trat die Kommission Santer geschlossen zurück, nachdem das Parlament ein Misstrauensvotum angedroht hatte.
Bei der Ernennung anderer EU-Funktionsträger außerhalb der Europäischen Kommission hat das Parlament dagegen meist nur geringere Mitspracherechte. Bei der Ernennung der Direktoriumsmitglieder der Europäischen Zentralbank (EZB) muss es nach Art. 283 AEU-Vertrag vom Rat der Europäischen Union angehört werden, kann aber dessen Entscheidung nicht blockieren. Auch sonst hat das Europäische Parlament nur wenig formelle Kontrolle über die EZB, die dem EU-Vertrag nach in ihren Entscheidungen unabhängig sein soll. Ähnliches gilt für die Richter am Gerichtshof der Europäischen Union, an deren Wahl das Europäische Parlament nach Art. 253f. AEU-Vertrag überhaupt nicht beteiligt ist.
Jeder europäische Bürger hat das Recht, beim Europäischen Parlament Petitionen einzureichen, die im Petitionsausschuss verhandelt werden. Außerdem ernennt das Parlament den Europäischen Bürgerbeauftragten, der Bürgerbeschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der EU-Organe untersucht.
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Vor 1979 (1952–1979) | ||
1. Wahlperiode (1979–1984) | ||
2. Wahlperiode (1984–1989) | ||
3. Wahlperiode (1989–1994) | ||
4. Wahlperiode (1994–1999) | ||
5. Wahlperiode (1999–2004) | ||
6. Wahlperiode (2004–2009) | ||
7. Wahlperiode (2009–2014) | ||
8. Wahlperiode (2014–2019) | ||
9. Wahlperiode (2019–2024) | ||
10. Wahlperiode (2024–2029) |
Das Europäische Parlament ist – ebenso wie ein nationales Parlament – nicht entlang nationaler Gruppen, sondern gemäß weltanschaulicher Fraktionen organisiert. Diese setzen sich aus Europaabgeordneten mit ähnlichen politischen Ansichten zusammen und entsprechen im Wesentlichen den europäischen politischen Parteien. Allerdings bilden häufig verschiedene Europaparteien eine gemeinsame Fraktion (beispielsweise die Fraktion der Grünen/EFA, die sich aus Europäischer Grüner Partei und Europäischer Freier Allianz zusammensetzt, oder die Fraktion Renew Europe (bis 2019 ALDE), die von der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa zusammen mit der Europäischen Demokratischen Partei gebildet wird), und in mehreren Fraktionen sind auch parteilose Abgeordnete vertreten. Zur Gründung einer Fraktion sind mindestens 23 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten (also sieben) erforderlich.[11]
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Unterhalb der Fraktionsebene organisieren sich die Abgeordneten zudem in sogenannten nationalen Delegationen, die jeweils die Mitglieder einer nationalen Partei umfassen. Sie entsprechen damit etwa den Landesgruppen im Deutschen Bundestag.
Da das Europäische Parlament – anders als nationale Parlamente – keine Regierung im traditionellen Sinn wählt, ist die Gegenüberstellung von Regierungskoalition und Oppositionsfraktionen hier weniger stark ausgeprägt. Statt Konfrontation werden meist Kompromisslösungen zwischen den großen Parteien gesucht. Dabei dominieren traditionell die beiden größten Fraktionen, die konservativ-christdemokratische EVP und die sozialdemokratische S&D, das Geschehen. Bis 1999 stellten die Sozialdemokraten die größte Fraktion, seither die EVP. Eine einzelne Fraktion hatte bisher noch zu keinem Zeitpunkt eine absolute Mehrheit im Europäischen Parlament, für diese informelle „Große Koalition“ aber gab es stets eine Mehrheit von 50 % bis 70 %.
Diese Konstellation wird zusätzlich dadurch gefördert, dass gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren für die Verabschiedung eines Beschlusses in zweiter Lesung eine absolute Mehrheit der gewählten (nicht der anwesenden) Mitglieder des Europäischen Parlaments notwendig ist. Da üblicherweise nicht alle Abgeordneten zu Plenarsitzungen anwesend sind, kann das Parlament faktisch nur durch eine Zusammenarbeit aus EVP und S&D die notwendigen Mehrheiten organisieren. Ein deutliches Kennzeichen für die Kooperation der großen Fraktionen ist auch ihre Vereinbarung, das fünfjährige Mandat des Parlamentspräsidenten untereinander aufzuteilen. Gleichwohl ist die Große Koalition nach wie vor nicht formalisiert, es gibt weder einen Koalitionsvertrag noch ein festes gemeinsames „Regierungsprogramm“. Im Arbeitsalltag des Europäischen Parlaments werden Entscheidungen meist mit wechselnden Mehrheiten aus verschiedenen Fraktionen getroffen, wenn auch fast immer ausgehend von einem Kompromiss zwischen EVP und S&D.
Die Praxis der Großen Koalition wurde jedoch wiederholt von den Mitgliedern der kleineren Fraktionen, insbesondere von Liberalen und Grünen, kritisiert. Während der Legislaturperiode 1999–2004 kam es infolge des Korruptionsskandals um die Kommission Santer vorübergehend zu einem Bruch der Großen Koalition und zu einer Kooperation zwischen EVP und Liberalen. 2004 – bei der Diskussion um die Ernennung von Rocco Buttiglione zum Justizkommissar – distanzierten sich EVP und Liberale wieder voneinander, sodass es – trotz der Differenzen zwischen EVP und Sozialdemokraten – letztlich zu einer neuen informellen Großen Koalition kam. Vor den Europawahlen 2009 kündigte Graham Watson, der Fraktionsvorsitzende der Liberalen, sein Ziel an, in der nächsten Legislaturperiode mit seiner Fraktion an einer stabilen Koalition mit EVP oder Sozialdemokraten teilzuhaben.[12] Allerdings erreichte keine solche „kleine“ Koalition bei den Wahlen eine Mehrheit.
Das bei der Europawahl 2024 gewählte Parlament trat am 16. Juli 2024 erstmals zusammen. Es haben sich acht Fraktionen gebildet:
Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments nach nationalen Parteien.[13][14] Für eine Übersicht der Parlamentarier im Einzelnen siehe Liste der Mitglieder des 10. Europäischen Parlamentes.
Fraktion
Land |
Linke | S&D | Grüne/EFA | Renew | EVP | EKR | PfE | ESN | Ohne Fraktion |
Summe | |||||||||
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LE | 1 | ||||||||||||||||||
DB | 1 | ||||||||||||||||||
M | 1 | ||||||||||||||||||
ÖDP | 1 | 1 | |||||||||||||||||
K | 1 | ||||||||||||||||||
RKP | 1 | ||||||||||||||||||
IV | 1 | ||||||||||||||||||
PE | 1 | ||||||||||||||||||
McNamara | 1 | ||||||||||||||||||
SI | 2 | SVP | 1 | ||||||||||||||||
Kroatien | SDP | 4 | Možemo | 1 | HDZ | 6 | DP | 1 | 12 | ||||||||||
AS | 1 | ||||||||||||||||||
LP | 1 | LVZS | 1 | ||||||||||||||||
Luxemburg | LSAP | 1 | Gréng | 1 | DP | 1 | CSV | 2 | ADR | 1 | 6 | ||||||||
Malta | PL | 3 | PN | 3 | 6 | ||||||||||||||
NSC | 1 | ||||||||||||||||||
Österreich | SPÖ | 5 | Grüne | 2 | NEOS | 2 | ÖVP | 5 | FPÖ | 6 | 20 | ||||||||
Unabh. | 3 | ||||||||||||||||||
Bugalho | 1 | ||||||||||||||||||
PMP | 1 | UDMR | 2 | PNCR | 1 | ||||||||||||||
L | 1 | KD | 1 | ||||||||||||||||
REP | 1 | ||||||||||||||||||
NSi | 1 | ||||||||||||||||||
CatComú | 1 | ||||||||||||||||||
KDU-ČSL | 1 | ||||||||||||||||||
KDNP[18] | 1 | ||||||||||||||||||
Zypern | AKEL | 1 | DIKO | 1 | DISY | 2 | ELAM | 1 | Panayiotou | 1 | 6 | ||||||||
EU | 46 | 136 | 53 | 77 | 188 | 78 | 84 | 25 | 33 | 720 | |||||||||
Linke | S&D | Grüne/EFA | Renew | EVP | EKR | PfE | ESN | Ohne Fraktion | Summe |
Das Präsidium des Europäischen Parlaments wird von den Abgeordneten mit absoluter Mehrheit aus ihrer Mitte gewählt. Es besteht aus dem Parlamentspräsidenten, 14 Vizepräsidenten und fünf Quästoren.[20]
Der Parlamentspräsident vertritt das Parlament nach außen und leitet die Plenarsitzungen, wobei er aber auch von den Vizepräsidenten vertreten werden kann. Außerdem ist das Präsidium für die Verwaltung des Parlaments und seines Budgets zuständig. Die Quästoren, die im Präsidium nur eine beratende Stimme haben, übernehmen vor allem Verwaltungstätigkeiten, welche unmittelbar die Abgeordneten betreffen.
Die Präsidiumsmitglieder werden jeweils für eine halbe Legislaturperiode, also für zweieinhalb Jahre gewählt. Bis 1989 war die Wahl zum Präsidenten des Parlaments ein relativ stark umkämpfter Posten, der zum Teil dritte und vierte Wahlgänge erforderlich machte. Erst 1989 kam es zu einer Übereinkunft[21] zwischen der EPP und der PES hinsichtlich einer Aufteilung dieses Postens, der dann bis 1999 und wieder seit 2004 zwischen den beiden großen Fraktionen aufgeteilt wird, sodass das Parlament jeweils für die Hälfte der Legislaturperiode von einem Sozialdemokraten und für die andere Hälfte von einem EVP-Mitglied geleitet wird. Lediglich in der Periode 1999–2004 kam es stattdessen zu einer ähnlichen Vereinbarung zwischen EVP und der liberalen Fraktion ALDE. In der ersten Hälfte der Legislaturperiode 2009 bis 2014 war der Pole Jerzy Buzek (EVP) Parlamentspräsident, im Januar 2012 übernahm der Deutsche Martin Schulz, der seit 2004 Fraktionsvorsitzender der Sozialdemokraten war, das Amt. Die 14 Vizepräsidenten entstammten den Fraktionen EVP (5), S&D (5), ALDE (2) und Grüne/EFA (1), ein Vizepräsident war fraktionslos. Die fünf Quästoren waren Mitglieder der EVP (2), S&D, ALDE und GUE-NGL (je 1).
Ein weiteres wichtiges Gremium für die Organisation des Europäischen Parlaments ist die Konferenz der Präsidenten, die sich aus dem Parlamentspräsidenten sowie den Vorsitzenden aller Fraktionen zusammensetzt. Die Konferenz der Präsidenten beschließt unter anderem über die Tagesordnung der Plenartagungen und über die Zusammensetzung der Parlamentsausschüsse.
Wie in Parlamenten üblich, spezialisieren sich die Abgeordneten, um Themen fachkundig behandeln zu können. Sie werden von den Fraktionen bzw. der Gruppe der Fraktionslosen in insgesamt 20 ständige Ausschüsse und drei Unterausschüsse entsandt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten.[22] Darüber hinaus hat das Parlament die Möglichkeit, nichtständige Ausschüsse sowie Untersuchungsausschüsse einzurichten. Die Vorsitzenden aller Ausschüsse bilden zusammen die Konferenz der Ausschussvorsitze, die der Konferenz der Präsidenten (d. h. der Fraktionsvorsitzenden) Vorschläge zur Arbeit der Ausschüsse und zur Aufstellung der Tagesordnung unterbreiten kann.
Die offiziellen Abkürzungen der Ausschüsse, die in der folgenden Liste aufgeführt sind, gehen im Allgemeinen auf die englische oder französische Bezeichnung zurück.
Bezeichnung | Abkürzung |
---|---|
Auswärtige Angelegenheiten | AFET |
Menschenrechte (Unterausschuss des AFET) | DROI |
Sicherheit und Verteidigung (Unterausschuss des AFET) | SEDE |
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten | EMPL |
Binnenmarkt und Verbraucherschutz | IMCO |
Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres | LIBE |
Entwicklung | DEVE |
Fischerei | PECH |
Haushalt | BUDG |
Haushaltskontrolle | CONT |
Industrie, Forschung und Energie | ITRE |
Internationaler Handel | INTA |
Konstitutionelle Fragen | AFCO |
Kultur und Bildung | CULT |
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | AGRI |
Petitionen | PETI |
Recht | JURI |
Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter | FEMM |
Regionale Entwicklung | REGI |
Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit | ENVI |
Verkehr und Tourismus | TRAN |
Wirtschaft und Währung | ECON |
Steuerfragen (Unterausschuss des ECON) | FISC |
Um Beziehungen zu Parlamenten von Drittländern zu unterhalten und mit den Informationsaustausch mit diesen zu befördern, wurden im Europäischen Parlament Delegationen eingerichtet.[23] Interparlamentarische Delegationen werden auf Vorschlag der Konferenz der Präsidenten gebildet. Die interparlamentarischen Treffen finden jeweils einmal im Jahr an einem der Arbeitsorte des Europäischen Parlaments und im jeweiligen Drittland statt.[23]
Eine spezielle Rolle spielen diese Delegationen im Beitrittsprozess eines Bewerberlandes zur Europäischen Union. Dieser wird durch einen Gemischten Parlamentarischen Ausschuss (GPA) verfolgt,[23] der sich aus einer Delegation des Europäischen Parlaments und einer Delegation aus dem Bewerberland oder aus dem assoziierten Land zusammensetzt.[23] Bei den Treffen unterrichten sich die Mitglieder der Delegationen über ihre Prioritäten und die Umsetzung der Assoziationsabkommen.[23]
Die Parlamentarische Versammlung EURO-NEST[24] kümmert sich um die Beziehungen der osteuropäischen Staaten, mit denen die EU über die Östliche Partnerschaft verbunden ist. Im Rahmen der Union für das Mittelmeer nimmt zudem eine Delegation des Europäischen Parlaments an der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM) teil.[23]
Auch bei der Parlamentarischen Versammlung der NATO ist eine Delegation des Europäischen Parlaments beteiligt.[23]
Neben diesen institutionalisierten Arbeitsformen gibt es auch informelle fraktionenübergreifende Zusammenschlüsse von Europaabgeordneten. Dies sind zum einen die sogenannten interfraktionellen Arbeitsgruppen, die den Austausch zu bestimmten Spezialthemen und den Kontakt mit der Zivilgesellschaft fördern sollen. In der Legislaturperiode 2009–2014 reichen diese vom Thema „Wasser“ über „Tibet“ oder „Reindustrialisierung“ bis zum „Jakobsweg“.[25] Die interfraktionellen Arbeitsgruppen erhalten bestimmte, etwa logistische Unterstützungen des Parlaments und müssen deshalb bestimmte Minimalanforderungen erfüllen, die in einer internen Regelung festgehalten sind. Sie sind jedoch anders als die Ausschüsse keine Organe des Parlaments.
Darüber hinaus gibt es auch völlig von der Parlamentsinfrastruktur unabhängige fraktionenübergreifende Zusammenschlüsse von Europaparlamentariern, die bestimmte gemeinsame Positionen vertreten. Hierzu zählt etwa die Spinelli-Gruppe, die sich für den europäischen Föderalismus einsetzt und rund 100 Abgeordnete verschiedener Fraktionen umfasst.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in ihrer Arbeit von der Parlamentsverwaltung unterstützt: Das Generalsekretariat gliedert sich in zwölf Generaldirektionen (nicht zu verwechseln mit den Generaldirektionen der Europäischen Kommission) und den Juristischen Dienst. Es wird geleitet von einem Generalsekretär, seit Januar 2023 ist das der Italiener Alessandro Chiocchetti, der auf den Deutschen Klaus Welle folgte.[26][27]
Die politiknäheren Generaldirektionen befinden sich mit ihren Mitarbeitern in Brüssel, die übrigen in Luxemburg. Hier arbeiten mit ca. 3500 Mitarbeitern etwas mehr als zwei Drittel der insgesamt ca. 5000 Bediensteten, darunter viele Übersetzer und sitzungsferne Verwaltungsdienste. Sprecher des Europäischen Parlaments ist der Spanier Jaume Duch Guillot.
Neben der Unterstützung durch die Verwaltung haben die Abgeordneten die Möglichkeit, von ihrer monatlichen Sekretariatszulage persönliche Mitarbeiter zu beschäftigen, die im Europäischen Parlament als parlamentarische Assistenten bezeichnet werden.[28]
Insgesamt gibt es rund 1400 beim Parlament akkreditierte Assistenten.
Die Wahl zum Europäischen Parlament findet seit 1979 alle fünf Jahre statt. Die jüngste Wahl, die Europawahl 2024, fand am 6. bis 9. Juni 2024 statt.
Die Abgeordneten werden dabei für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Wahlberechtigt sind Bürger der Europäischen Union, entweder in dem Land ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland. Das genaue Wahlsystem wird in den einzelnen Mitgliedsländern durch jeweils nationale Regelungen bestimmt; vor der Europawahl 2004 mussten die Staaten jedoch eine Richtlinie umsetzen, die eine gewisse Vereinheitlichung des Wahlrechts bewirkte. So wird nun in allen Staaten nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, auch wenn dessen genaue Ausprägung je nach Land schwanken kann.
Trotz des stetig steigenden Einflusses des Europäischen Parlaments war die Wahlbeteiligung bei Europawahlen stets rückläufig: Während sie bei der ersten Direktwahl 1979 in den damaligen Mitgliedsstaaten noch durchschnittlich 63,0 % betrug, gingen 2009 nur noch 43,0 % der Wahlberechtigten zu den Urnen. In Deutschland sank die Beteiligung von 1979 bis 2009 von 65,7 % auf 43,3 %,[29] in Österreich von 67,7 % (1996, der ersten Europawahl des Landes) auf 46,0 % bei der Wahl 2009. Besonders hoch ist die Beteiligung an Europawahlen traditionell in Belgien und Luxemburg (um 90 %, in beiden Ländern herrscht Wahlpflicht) und in Italien (um 75 %), besonders niedrig ist sie in den Niederlanden und in Großbritannien (um 35 %). Auch in den meisten der zehn mittel- und osteuropäischen Ländern, die 2004 erstmals an der Europawahl teilnahmen, war die Wahlbeteiligung relativ niedrig. Am geringsten war sie in der Slowakei (2004 16,7 %, 19,6 % 2009). Einer der Gründe für die niedrige Wahlbeteiligung könnte die geringe Präsenz des Europäischen Parlaments und der europäischen Parteien in den Massenmedien sein. Da die Wahl nach Ländern getrennt stattfindet, konzentriert sich der Wahlkampf vor Europawahlen oft auf nationale statt auf europapolitische Themen; häufig wird die Europawahl so zu einem „Sympathiemesser“ für die jeweilige nationale Regierung.
Die Zahl der Sitze, die bei den Europawahlen in den einzelnen Mitgliedstaaten verteilt werden, spiegelt nicht alle Wählerstimmen gleich wider: Größere Staaten haben grundsätzlich mehr Abgeordnete als kleinere Staaten, allerdings haben kleinere Staaten mehr Abgeordnete pro Einwohner als größere Staaten. Dieses Prinzip wird als „degressive Proportionalität“ bezeichnet. Es geht auf die Anfangszeit des Parlaments zurück und wurde seitdem beibehalten. Jedem Mitglied stehen mindestens 6, höchstens jedoch 96 Sitze zu. Nach dem im Vertrag von Lissabon ausgehandelten Schlüssel bilden dabei Deutschland als das bevölkerungsreichste und Malta als das bevölkerungsärmste Land der EU die Extremfälle: So entfallen auf Deutschland (83 Mio. Einwohner[30]) 96 Sitze, d. h. ein Sitz auf 811.000 Einwohner, auf Malta (0,4 Mio. Einwohner) 6 Sitze, d. h. ein Sitz auf 67.000 Einwohner. Im Durchschnitt kommt europaweit ein Sitz auf je rund 665.000 Einwohner. Allerdings umfasst diese Rechnung sämtliche Einwohner des Landes, also auch Nicht-EU-Ausländer, die bei Europawahlen kein Stimmrecht besitzen. Aufgrund des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums – das ohne eine Vertragsreform nicht automatisch zu einer Neuverteilung der Sitze führt – verändern sich die Relationen zudem im Lauf der Zeit. Außerdem berücksichtigt das System nicht die unterschiedliche Wahlbeteiligung in verschiedenen Ländern, die eine weitere Verzerrung des Stimmgewichts bewirkt. So benötigte etwa bei der Europawahl 2009 die italienische PdL rund 10,8 Millionen Stimmen für 29 Sitze (372.000 Stimmen pro Sitz), die slowakische KDH rund 90.000 Stimmen für 2 Sitze (45.000 Stimmen pro Sitz). Im Vergleich dazu kam die deutsche CDU mit rund 8,1 Millionen Stimmen auf 34 Sitze (238.000 Stimmen pro Sitz).
Die Regelung der degressiven Proportionalität soll gewährleisten, dass auch die Parteienvielfalt der kleineren Staaten im Europäischen Parlament repräsentiert wird, wofür eine gewisse Mindestgröße der nationalen Delegationen notwendig ist. Umgekehrt würde das Europäische Parlament bei einer entsprechenden Gewichtung der Wählerstimmen aus den großen Ländern eine nicht mehr arbeitsfähige Größe annehmen. Freilich widerspricht das Prinzip der degressiven Proportionalität dem Prinzip der Wahlgleichheit, dem zufolge grundsätzlich jede Wählerstimme das gleiche Gewicht haben soll. In Art. 14 EU-Vertrag ist folgerichtig bei den Wahlgrundsätzen auch nur angeführt: „Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.“ Diese Verteilung ist im Kern dem Prinzip der Staatengleichheit geschuldet, welche in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Grundsatz der Bürgergleichheit nach Art. 9 EU-Vertrag steht. Aus diesen Gründen wurden immer wieder Alternativen für das Europawahlrecht diskutiert, insbesondere die Einführung europaweiter Parteilisten, durch die die Sitzverteilung nach Ländern entfallen würde. Für eine solche Reform wäre jedoch eine Anpassung der EU-Verträge notwendig, die von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden müsste.
Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments legte im April 2011 einen konkreten Vorschlag für eine solche Wahlrechtsreform vor, durch die die nationalen Sitzkontingente zwar nicht abgeschafft, aber um weitere Sitze für gesamteuropäische Listen ergänzt werden sollen.[31][32]
Die Abstimmung über den Vorschlag im Europäischen Parlament wurde am 7. Juli 2011 jedoch erneut verschoben und in den Ausschuss zurückverwiesen worden. Umstritten ist vor allem, ob das Parlament um 25 zusätzliche Sitze erweitert werden soll, um die transnationalen EU-Abgeordneten aufzunehmen oder ob die Plätze von den nationalen Listen abgezogen werden.[33]
Bei der Europawahl 2014 gehörte erstmals auch Kroatien zur EU. Nach einem Ergebnis der Beitrittsverhandlungen erhielt Kroatien vom 1. Juli 2013 bis zur Europawahl 2014 zwölf Parlamentssitze.[34] Diese Sitze wurden zur Europawahl 2014 anderen Mitgliedsstaaten abgezogen, um auf die vertraglich festgelegte Anzahl von 751 Mandaten zu kommen. In diesem Zusammenhang wurde zwölf Staaten (darunter auch Kroatien selber) jeweils ein Sitz abgezogen; außerdem lief für Deutschland die Übergangsregelung aus, nach der es die drei Sitze, die es nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zu viel hatte, bis zur folgenden Europawahl behalten konnte.[35]
Mit dem per 31. Januar 2020 erfolgten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (dem sogenannten „Brexit“) änderte sich die Zahl der pro Mitgliedsland zugewiesenen Mandate. Von den 73 britischen Parlamentssitzen wurden 27 frei werdende Sitze auf die EU-Länder aufgeteilt. 46 Sitze wurden in Reserve gestellt für eine mögliche EU-Erweiterung.[36] Zur Europawahl 2024 wurden davon 15 Sitze verteilt, um den Änderungen in der Einwohnerzahl der einzelnen Länder gerecht zu werden.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Sitze pro Mitgliedstaat seit Gründung des Parlaments.