Verfassungsgerichtshof des Saarlandes
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Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (auch Saarländischer Verfassungsgerichtshof) ist das Verfassungsgericht des Saarlandes. Das Gericht hat zugleich den Sonderstatus eines Verfassungsorgans (siehe: Verfassung des Saarlandes). Laut der Verfassung vom 15. Dezember 1947 ist der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes neben dem Landtag und der Landesregierung das dritte Organ des Volkswillens (Art. 97 SVerf). Die näheren Regelungen über den Verfassungsgerichtshof trifft das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof.
Verfassungsgerichtshof — VerfGH SL — | |
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Staatliche Ebene | Land |
Stellung | Verfassungsorgan |
Gründung | 1. August 1958[1] |
Hauptsitz | Saarbrücken, Saarland Saarland |
Vorsitz | Roland Rixecker (Präsident)
Rudolf Wendt (Vizepräsident) |
Website | verfassungsgerichtshof-saarland.de |
Der Sitz des Verfassungsgerichtshofes ist Saarbrücken.