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Diese Liste beschreibt die Verwaltungsgliederung des Erzstifts Salzburg insbesondere in der Zeit von 1649 bis zur Säkularisation des Erzstifts 1803.
Es bestanden folgende Zentralbehörden:
Unterhalb der Zentralbehörden bestanden bis zu 33 Pflegämter und Landgerichte (die auch Stadt- und Landgerichte sein konnten), oft zusammenfassend Pfleggericht genannt. An der Spitze der Pflegämter stand ein Pfleger, dem ein Landrichter nachgeordnet war. Bei den (kleineren) Landgerichten war der Landrichter der höchste Beamte. Wie im Heiligen Römischen Reich üblich war die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung nicht umgesetzt. Die Ämter waren sowohl erstinstanzliche Gerichte als auch Verwaltungs-, Polizei- und Steuerbehörden.
In der Landeshauptstadt Salzburg war ursprünglich ein Stadthauptmann der oberste landesherrliche Beamte gewesen. Seit dem frühen 17. Jahrhundert wurde diese Aufgabe vom Stadtsyndikus übernommen.
Unter Salzburger Landeshoheit stand auch der Besitz des Domkapitels, der hier nicht im Detail genannt ist. Das Domkapitel hatte reichen Grundbesitz im Kaiviertel und das Gebiet von Scheffau im Lammertal. Der Hauptbesitz lag im Lungau, wo das Domkapitel in den „befreiten Winkeln“ über eine ausgedehnte Niedergerichtsbarkeit verfügte.
Daneben gab es Salzburger Besitzungen in Bayern (u. a. im Chiemgau und Erdinger Land) und den habsburgischen Ländern, vor allem in Kärnten und der Steiermark. Da Salzburg hier aber keine Landeshoheit hatte bzw. umstritten war, gab es hier in der Regel keine Pflegämter. Es gab hierfür entsprechende Vizedomämter:
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