Vogt
Herrschaftlicher Beamter des Mittelalters und der frühen Neuzeit / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel befasst sich mit dem Amt Vogt. Zu weiteren Bedeutungen dieses Begriffs siehe Vogt (Begriffsklärung).
Der historische Begriff Vogt – auch Voigt, Voit oder Fauth – stammt von mhd. vog(e)t, voit, woith, vougt, von ahd. fogā̌t und letztlich lat. advocātus ‚Rechtsbeistand, Sachwalter, Anwalt‘, wörtlich ‚Hinzu-/Herbeigerufene‘, ab. Er bezeichnet allgemein einen herrschaftlichen, oft adeligen Beamten des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Im Französischen entspricht ihm bailli, im Englischen bailiff oder reeve.
Die ab dem 12. Jahrhundert urkundlich belegten Vögte von Weida, Gera, Plauen und Greiz waren spätestens 1343 namensgebend für das Vogtland.