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Christina Block

deutsche Gastronomin und Unternehmerin Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Christina Block (* 4. Mai 1973 in Hamburg)[1] ist eine deutsche Gastronomin und Unternehmerin. Die Tochter des Block-House-Gründers Eugen Block wurde durch einen öffentlich ausgetragenen Sorgerechtsstreit bekannt.

Leben und Karriere

Zusammenfassung
Kontext

Christina Block ist die Tochter von Eugen Block und dessen Frau Christa geb. Hauschild (1941–2023). Nach dem Abitur 1992 an der Sophie-Barat-Schule in Hamburg absolvierte Block eine Ausbildung zur Hotelfachfrau am Bayerischen Hof in München. Sie setzte ihre Gastronomieausbildung von 1995 bis 1999 mit Stationen in Paris, Atlanta und Peking fort. Von 1999 bis 2000 studierte Block Business Administration an der Edinburgh Business School. Am Alten Fischmarkt in Hamburg eröffnete sie 2001 „Prima Pane“, ein Geschäft für Ciabatte, Baguettes und Wraps. 2003 kam eine zweite Filiale hinzu. 2012 gab sie „Prima Pane“ zugunsten ihres Engagements im Familienunternehmen auf.[2] Seit 2011 ist sie gemeinsam mit ihren zwei Brüdern Gesellschafterin der Eugen Block Holding, die sich auf die Bereiche Systemgastronomie, Hotellerie und Lebensmittelproduktion spezialisiert hat.[3] 2019 holte der CDU-Spitzenkandidat Marcus Weinberg sie als Wirtschaftsexpertin in sein Kompetenzteam für den Wahlkampf der Bürgerschaftswahl in Hamburg 2020.[4][5] Seit 2016 ist sie Mitglied des Beirats des Hotelverbands Deutschland (IHA)[6] und seit 2020 stellvertretende Vorsitzende des Tourismusverbandes Hamburg e. V.[7][8][9] Zudem ist sie Mitglied des Bundesvorstands und des Hamburger Landesvorstands des Wirtschaftsrats der CDU.[10]

Seit 2021 ist Christina Block in einer Beziehung mit dem ehemaligen Fernsehmoderator Gerhard Delling.[11]

Sorgerechtsstreit und Kindesentführung

Von 2005 bis 2018 war sie mit dem gelernten Bankkaufmann und späteren Unternehmensberater Stephan Hensel verheiratet.[12] Das Paar lebt seit 2014 getrennt und hat vier Kinder. Hensel wohnte seit der Trennung im dänischen Gråsten. Die älteste Tochter zog nach ihrem 18. Geburtstag im Streit mit der Mutter 2021 zum Vater,[13] die zweitälteste Tochter lebt bei der Mutter. Zu den beiden jüngsten Kindern gibt es Auseinandersetzungen wegen des Sorgerechts.[14] Nach einem Besuch im August 2021 brachte der Vater die beiden Kinder nicht zur Mutter nach Deutschland zurück.

In der folgenden Auseinandersetzung vor Gericht in Hamburg wurde ihm das Wohnortbestimmungsrecht zugesprochen, wogegen Block Widerspruch beim Oberlandesgericht einlegte und im Oktober 2021 vorläufig das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekam. Zeitgleich wurde die Herausgabe der Kinder beschlossen. Dieser Beschluss wurde allerdings nicht umgesetzt, da dänische Gerichte die Vollstreckung der deutschen Entscheidung gegen den nachdrücklich erklärten Willen der Kinder für unzulässig erachteten. Dänemark erkennt als einziges EU-Land Gerichtsentscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Sorgerechtsstreitigkeiten nicht automatisch an, sondern behält sich eine eigene gerichtliche Überprüfung vor.[15]

Block stellte 2022 in Dänemark einen Antrag auf Rückführung der gemeinsamen Kinder nach dem dänischen Kindesentführungsgesetz. Daraufhin habe im Februar 2023 ein Gericht festgestellt, dass die Kinder nicht gegen ihren Willen zurückgeführt werden könnten, unabhängig von der Frage ihrer (ggf.) widerrechtlichen Verbringung nach Dänemark.[15] Unstrittig ist, dass beide Kinder gegenüber verschiedenen Fachbeteiligten sowohl vor deutschen Gerichten als auch im Rahmen der Anhörungen in Dänemark konstant geäußert haben, beim Vater in Dänemark leben zu wollen.[16]

In der Silvesternacht 2023 wurde Stephan Hensel in Dänemark, wo sich die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in seiner Obhut befanden, von mehreren maskierten Tätern angegriffen. Die sechs Männer fuhren mit dem Jungen und dem Mädchen nach Süddeutschland, um sie an Christina Block zu übergeben.[17][18] Blocks Anwalt bestreitet eine Tatbeteiligung seiner Mandantin, diese habe „zu keinem Zeitpunkt dritten Personen einen Auftrag erteilt, ihre Kinder mit Gewalt aus Dänemark nach Hamburg zu verbringen“.[19] Gegen sie wurde am 4. Januar 2024 seitens der dänischen Strafverfolgungsbehörden ein europäischer Haftbefehl erlassen. Am 5. Januar entschied das Oberlandesgericht Hamburg in einer Eilentscheidung zugunsten des Vaters und verpflichtete Block, die Kinder an ihn zu übergeben. Noch am selben Tag brachten Anwälte diese nach Dänemark zurück.[20] Einige Monate nach der Rückführung der Kinder nach Dänemark hob die dänische Justiz den Haftbefehl gegen Frau Block wieder auf.[21]

Im Februar 2024 beschloss das Oberlandesgericht Hamburg in letzter Instanz, dass deutsche Gerichte im Sorgerechtsstreit nicht mehr zuständig seien, weil die Kinder ihren „inzwischen verfestigten Lebensmittelpunkt“ in Dänemark hätten.[22] Im August 2024 legte Block Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs im Sorgerechtsverfahren ein.[23] Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde mit Beschluss vom 9. April 2025 nicht zur Entscheidung an.[24][25][26] Im Mai 2025 sprach ein dänisches Gericht Hensel das alleinige Sorgerecht für beide Kinder zu und entzog der Mutter auch das Umgangsrecht.[27] Dieses Urteil wurde im November 2025 in letzter Instanz von einem Berufungsgericht in Viborg bestätigt.[28][29][30]

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg erhob im April 2025 Anklage beim Landgericht Hamburg gegen Block und Delling und fünf weitere Personen wegen schwerer Entziehung Minderjähriger, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen.[31] Am 11. Juli 2025 wurde die auf 37 Tage anberaumte Hauptverhandlung eröffnet. Blocks Anwälte behaupteten anfangs, Christina Blocks inzwischen verstorbene Mutter Christa habe die Entziehung der Kinder in Auftrag gegeben. Christina Block und ihr Partner Delling hätten nichts gewusst und seien unschuldig.[32] Während des Prozesses distanzierte sich Block von der Verdächtigung ihrer verstorbenen Mutter.[33] Der Prozess wird von zahlreichen Medien intensiv verfolgt[13] und brachte eine Reihe von Verwicklungen in internationalen Geheimdienstkreisen zu Tage.[34][35]

Im November wurde bekannt, dass der „Chef“ des mindestens achtköpfigen Entführungstrupps, David Barkay, bei der Hamburger Staatsanwaltschaft ausgesagt hat. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, soll er dabei Christina Block schwer belastet haben.[36][37][38][39][40]

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Veröffentlichungen

  • Verantwortung und Ehrlichkeit. In: Christian Bochmann, Friederike Driftmann (Hrsg.): Generation Verantwortung: Wenn Eigentum verpflichtet. Verlag Herder, Freiburg im Breisgau 2021, ISBN 978-3-451-38873-6, S. 133146.

Einzelnachweise

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