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freiwilliger Standard zur technischen Vereinheitlichung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine DIN-Norm ist ein unter Leitung des Deutschen Instituts für Normung (DIN) erarbeiteter freiwilliger Standard, in dem materielle und immaterielle Gegenstände vereinheitlicht sind. DIN-Normen entstehen auf Anregung und durch die Initiative interessierter Kreise (in der Regel die deutsche Wirtschaft), wobei Übereinstimmung unter allen Beteiligten hergestellt wird.
Auf internationaler Ebene erarbeitete Standards sind zum Beispiel ISO-Normen oder die europäischen Normen EN. Die Bedeutung der Abkürzung DIN als Deutsche Industrienorm ist veraltet.
DIN-Normen basieren auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung und dienen der Allgemeinheit. Sie werden im Prozess der Normung erarbeitet.
DIN-Normen sind Empfehlungen und können, müssen aber nicht benutzt werden. Grundsätzlich handelt es sich um „private Regelwerke mit Empfehlungscharakter“.[1] Als solche können sie hinter dem Stand der Technik zurückbleiben, haben aber die Vermutung für sich, dass sie den Stand der Technik abbilden. Diese Vermutung kann durch Sachverständigenbeweis widerlegt werden.[2]
Gelegentlich allerdings macht sich der Gesetzgeber das Vorhandensein zweckdienlicher Normen zunutze und legt die zwangsläufige Anwendung durch Gesetze oder Verordnungen fest. Natürlich steht es auch jedem frei, bei Ausschreibungen, Maschinenspezifikationen, Baubeschreibungen und technischen Festlegungen auf das vorhandene Normenwerk zurückzugreifen und die dort schriftlich fixierten Beschreibungen als Sollwerte zu benutzen.[3]
Die Gesamtheit der DIN-Normen bezeichnet man als Deutsches Normenwerk. Internationale und Europäische Normen, die vom DIN übernommen wurden, werden ebenfalls als DIN-Norm bezeichnet und sind Teil des Deutschen Normenwerkes.
Im Ersten Weltkrieg war es nötig, die Materialbeschaffung zu vereinheitlichen. Daher wurde im Mai 1917 der Normenausschuß für den Maschinenbau gegründet. Dieser wurde wenige Monate später am 22. Dezember 1917 in den Normenausschuß der deutschen Industrie (NDI) umbenannt, deren Arbeitsergebnisse fortan als Deutsche Industrie-Norm bezeichnet wurden.[4] Die entstandene Bezeichnung DI-Norm für die Arbeitsergebnisse des NDI wurde bald wieder verworfen. An ihre Stelle trat das Kurzzeichen DIN. Nach der erneuten Namensänderung Normenausschuß der Deutschen Industrie in Deutscher Normenausschuß im Jahre 1926 wurde DIN nicht mehr als Deutsche Industrie-Norm, sondern vorübergehend als das ist Norm gedeutet. Beide Deutungen sind überholt, wenn sie auch immer noch nicht vergessen sind. In manchen Kreuzworträtseln heißt es z. B. auch heute immer noch: Kurzzeichen für Deutsche Industrie-Norm = DIN. Heute gilt der Name DIN als Kennzeichen der Gemeinschaftsarbeit des DIN Deutsches Institut für Normung e. V.[5]
Die erste DIN-Norm erschien am 1. März 1918: „DIN 1 – Kegelstifte“ und galt bis 1992, als sie durch die europäische Norm EN 22339 ersetzt wurde. 1927 erschien die 3000. Norm, das Normenwerk umfasste im Jahr 1948 8200 Normen, im Jahr 2012 bereits 33.149 gültige DIN-Normen. Es gibt DIN-Normen zu vielen Themengebieten, unter anderem Maschinenbau, Bauwesen, Luft- und Raumfahrt, Informationstechnik, Umweltschutz, Feinmechanik, Optik und Dienstleistungen.
Das Normenwerk verändert sich ständig. Pro Jahr erscheinen über 2000 DIN-Normen neu. Spätestens alle fünf Jahre wird bei jeder Norm turnusmäßig überprüft, ob sie noch gebraucht wird und ob sie dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Die Norm bleibt dann entweder unverändert, wird zurückgezogen oder überarbeitet. Die älteste derzeit gültige Norm (Stand Juli 2019) ist die DIN 1289 „Feuergeschränk für Kachelöfen; Fülltür für Füllfeuerung“ mit dem Ausgabedatum April 1928. In zunehmendem Maße setzt sich das DIN-Normenwerk aus nationalen Übernahmen Internationaler und Europäischer Normen zusammen. Der Anteil der rein nationalen Normen nimmt dagegen ab. Heute gibt es nur noch knapp 25 % rein deutsche Normen.[3]
DIN-Normen können nationale Normen, Europäische Normen oder Internationale Normen sein. Welchen Ursprung und damit welchen Wirkungsbereich eine DIN-Norm hat, ist aus deren Bezeichnung zu ersehen. Jedes Normdokument verfügt über eine DIN-Nummer. Die DIN-Nummer setzt sich aus dem Kurzzeichen und der Zählnummer zusammen. Seit 2004 wird die DIN-Nummer im Nummernfeld oben mittig des Dokuments genannt, im Feld rechts daneben das „DIN“-Zeichen. Der Titel steht seit 2004 mittig auf der Titelseite der Norm. Bis 2004 war das Titelfeld oben mittig und das Nummernfeld oben rechts angeordnet. Wenn nicht eine Europäische oder Internationale Norm übernommen wird, steht als Kurzzeichen nur das Verbandszeichen des DIN. Auf das Verbandszeichen folgt eine höchstens sechsstellige Zahl. Diese Zählnummer hat keine klassifizierende Bedeutung.
An der Normnummer lässt sich erkennen, welchen Ursprung eine Norm hat.
Sind DIN-Normen hinter der Bezeichnung „DIN“ mit weiteren Buchstaben – außer „E“ oder „VDE“ – bezeichnet, dann haben diese ein eigenes Nummerierungssystem, zum Beispiel: DIN 1 Kegelstifte, aber DIN EN ISO 1 Referenztemperatur für geometrische Produktspezifikation und -prüfung.
Ein Normenteil wird mit Bindestrich notiert (Teil 1 der DIN EN 3 als DIN EN 3-1), früher wurde „Teil 1“ ausgeschrieben oder „T. 1“ abgekürzt, noch früher hießen die Teile „Blatt“ und die Normen „Normblatt“.
Das Ausgabedatum der Fassung wird nach einem Doppelpunkt notiert, z. B. DIN 1301–1:2002–10, auf der Titelseite jedoch ausgeschrieben: Oktober 2002.
Bis um 1969 behielt eine Norm bei geringfügigen Änderungen ihr Ausgabedatum bei, auf die Änderung wurde mit einem angehängten kleinen Malkreuz hingewiesen; so bedeutet „März 1953xx“, dass eine im März 1953 ausgegebene Norm zweimal geringfügig überarbeitet wurde. Diese „Kreuzausgaben“ sollten dem Anwender den Vorteil einer handschriftlichen Berichtigung bei nur geringfügigen Änderungen statt Neukauf bringen.
Bis 1940 hatten Normen einiger Fachgebiete zwischen dem Wort „DIN“ und der Nummer eine Buchstabenkennzeichnung, z. B. BERG für den Berg-, HNA für den Schiff-, LON für den Lokomotiv- und Kr für den Kraftfahrzeugbau. Nach der Einführung fünfstelliger Normnummern wurden für diese Fachgebiete vorzugsweise bestimmte Nummernbereiche vorgesehen, beispielsweise 70000 bis 79999 für den Kraftfahrzeugbau.
Das Einleiten von Normungsarbeiten kann von jedem Interessierten beantragt werden, indem ein begründeter Normungsantrag, möglichst mit konkreten Vorschlägen, formlos schriftlich gestellt wird. Ist ein Bedarf ermittelt und die Finanzierung gesichert, wird der Antrag zum Normungsprojekt und dieser einem Arbeitsgremium zugeteilt.[6]
Im Ausschuss treffen die interessierten Kreise aufeinander, wobei die Anzahl der Experten nicht höher als 21 sein soll, und erarbeiten auf Basis einer Normvorlage einen Norm-Entwurf. Dieses Dokument soll im Konsens entstehen. Der Norm-Entwurf wird veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat dann vier Monate Zeit, um zum Norm-Entwurf Stellung zu beziehen. In weiteren drei Monaten berät der Arbeitsausschuss die Stellungnahmen. Ein Schlichtungsverfahren regelt strittige Fälle. Nach der Verabschiedung der endgültigen Fassung durch den Ausschuss und die Prüfung durch das DIN wird das Ergebnis als DIN-Norm veröffentlicht.
Der Normungsprozess wird detailliert in der DIN 820-4 „Normungsarbeit – Geschäftsgang“ geregelt.
Die Entwicklungsstufe bzw. der Status einer Norm wird im Titel angegeben. Vor einigen Jahren entfiel die farbige Differenzierung der Ausgaben entsprechend ihres Status (Gelb-, Rot-, Blau- und Weißdruck).
Man unterscheidet folgende Normenstufen:[7]
Norm-Vorlage und Normungsantrag: Für beides gilt, dass diese „jedermann stellen darf, der begründet sein muss und möglichst bereits einen konkreten Vorschlag enthalten sollte“;[7] sie sind keine Normenstufen, sondern den konkreten Normenstufen vorgelagerte Entstehungsschritte einer Norm.
Nach DIN 820-2:2008–05 unterscheidet man zwischen normativen und informativen Inhalten einer DIN-Norm. Normative Elemente sind die Festlegungen und der Anwendungsbereich der Norm. Zu den informativen Elementen zählen z. B. die Dokumentenkennzeichnung, der Entwicklungshintergrund und der Zusammenhang mit anderen Dokumenten. Früher wurden die informativen Teile als nicht zum Norminhalt gehörender Teil der Norm bezeichnet.
Beiblätter dürfen nur weitergehende Informationen zu einer DIN-Norm enthalten, aber keine zusätzlichen normativen Festlegungen.
Im Folgenden werden einige übliche Normenarten angegeben, diese schließen sich gegenseitig nicht aus.
Die aktuell gültigen Normen, aber auch Entwürfe und zurückgezogene Normen, lassen sich über die Webseite des Deutschen Instituts für Normung (DIN) recherchieren. Bei der DIN Media GmbH können DIN-Normen kostenpflichtig bestellt werden.
DIN-Norm unterliegen in der Regel urheberrechtlichem Schutz.[8] Seit 2003 sind sie nur noch dann als amtliche Werke vom Urheberrechtsschutz freigestellt, wenn sie in ihrem Wortlaut in einer Rechtsnorm abgedruckt werden (vgl. § 5 Absatz 3 Satz 1 UrhG).[9] Im privaten Bereich ist die Nutzung aber – wie bei anderen Veröffentlichungen auch – unter Umständen als Privatkopie (§ 53) genehmigungsfrei zulässig.
In Normen-Infopoints – zumeist Hochschulbibliotheken – können DIN-Normen kostenfrei eingesehen werden.[10] Manchmal fallen jedoch Gebühren für die Anmeldung in der Bibliothek an.
Normen-Sammlungen zu bestimmten Sachgebieten werden als DIN-Taschenbücher (Format DIN A5) in den Handel gebracht, zum Beispiel Taschenbuch 1 mit den Grundnormen zur Mechanischen Technik. Sie sind in vielen Bibliotheken verfügbar. Zu einigen Themenbereichen sind Loseblattsammlungen erschienen, die Normen im Originalformat oder verkleinert abgedruckt und zusätzlich noch Kommentierungen enthalten können.
In einem Online-Portal für Norm-Entwürfe des DIN[11] ist nach persönlicher Registrierung der kostenfreie Zugang zu vielen aktuellen Norm-Entwürfen während der Einspruchsfrist möglich; dabei besteht die Möglichkeit, online Stellungnahmen zu den Norm-Entwürfen abzugeben. Manche Normen werden jedoch ohne Veröffentlichung eines Norm-Entwurfs überarbeitet; in diesen Fällen kann gegen Entgelt ein Überarbeitungsmanuskript angefordert werden.
Die Datenbank NoRA (Normen-Recherche Arbeitsschutz) war ein breit angelegtes Rechercheinstrument für arbeitsschutzrelevante Normen. Sie wurde Ende 2023 abgeschaltet.[12] Die Datenbank war ein Angebot der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) und der DIN Software GmbH, produziert aus der DITR-Datenbank. Die monatlich aktualisierte Datenbank enthielt Informationen zu über 15 000 Normen und stand in Deutsch und Englisch kostenfrei zur Verfügung.[13] Das spezielle Suchwerkzeug ErgoNoRA fand Normen aus dem Bereich der Ergonomie. Zusatzangebote erlaubten Recherchen nach Normentwürfen und den kostenlosen Bezug des NoRA-Tickers.[14]
Für vier EN-Normen, die als DIN-EN-Normen kostenpflichtig bei DIN Media erhältlich sind,[15][16][17][18] entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 5. März 2024 in der Malamud-Entscheidung, dass diese kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen, da diese Normen Teile des Europäischen Unionsrechts sind.[19]
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