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Falsbrunn

Gemeindeteil der Gemeinde Rauhenebrach im Landkreis Haßberge (Unterfranken, Bayern) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Falsbrunn ist ein Gemeindeteil der Gemeinde Rauhenebrach im Landkreis Haßberge (Unterfranken, Bayern).[3] Die Gemarkung Falsbrunn hat eine Fläche von 6,710 km². Sie ist in 421 Flurstücke aufgeteilt, die eine durchschnittliche Fläche von 15938,66 m² haben.[1][4]

Schnelle Fakten Gemeinde Rauhenebrach ...
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Filialkirche St. Bartholomäus und St. Wendelin
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Geografie

Das Kirchdorf liegt am linken Ufer der Rauhen Ebrach und ist unmittelbar von Acker- und Grünland umgeben. Die Kreisstraße HAS 29 führt nach Oberschwappach zur Staatsstraße 2274 führt entlang der Rauhen Ebrach nach Theinheim (1,1 km nordwestlich) bzw. nach Prölsdorf (2 km östlich). Die Kreisstraße HAS 24/BA 23 führt nach Kehlingsdorf (1,7 km südlich). Auf dem Weg dorthin steht die Kilianseiche, die seit 1935 als Naturdenkmal ausgezeichnet ist.[5]

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Geschichte

Zusammenfassung
Kontext

Der Ort wurde im Jahr 1278 als „Walsbrunnen“ bzw. als „Valsbrunnen“ erstmals schriftlich erwähnt. Das Bestimmungswort des Ortsnamens ist der Personenname Walah.[6] Laut dieser Urkunde trat Ludwig von Windheim die Burg Schönbronn und Falsbrunn an das Hochstift Würzburg ab. Dieses verkaufte nur zwei Jahre später beides an das Hochstift Bamberg. Im 16. Jahrhundert bestand Falsbrunn aus 22 Anwesen. Das Hochgericht hatte das bambergische Centamt Burgebrach. Die Dorf- und Gemeindeherrschaft und Grundherrschaft übte das bambergische Amt Schönbrunn aus. Lediglich ein Anwesen unterstand abweichend in der Grundherrschaft dem Kloster Michelsberg.[7] Der Boden galt als nicht sehr ergiebig, hauptsächlich wurde Hafer angebaut. Die Gemeinde besaß 2500 Morgen Waldgebiete und lebte hauptsächlich von Holzhandel und Verkauf von Pfählen und Brettern.[8]

Im Jahre 1802 kam Falsbrunn an das Kurfürstentum Bayern, von 1806 bis 1814 gehörte es zum Großherzogtum Würzburg. 1814 wurde dieses in das Königreich Bayern einverleibt. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) entstand die Ruralgemeinde Falsbrunn. Sie war in Verwaltung und Gerichtsbarkeit dem Landgericht Prölsdorf zugeordnet und in der Finanzverwaltung dem Rentamt Prölsdorf. 1819 erfolgte die Überweisung an das neu gebildete Landgericht Eltmann und dem Rentamt Zeil (1919 in Finanzamt Zeil umbenannt). Ab 1862 war das neu gebildete Bezirksamt Haßfurt (1939 in Landkreis Haßfurt umbenannt) für die Verwaltung zuständig. Die Gerichtsbarkeit lag weiterhin beim Landgericht Eltmann (1880 in Amtsgericht Eltmann umbenannt, seit 1959 Amtsgericht Haßfurt).[9] Die Gemeinde hatte 1964 eine Gebietsfläche von 6,676 km².[10]

Am 1. Juli 1972 wurde die Gemeinde Falsbrunn im Zuge der Gebietsreform in Bayern in die neugebildete Gemeinde Rauhenebrach eingegliedert.[11][12]

Baudenkmäler

In Falsbrunn gibt es acht Baudenkmäler:[13]

  • Katholische Filialkirche St. Bartholomäus und St. Wendelin
  • Marienstatue auf Inschriftsockel
  • Jagdgrenzstein
  • Wegkapelle
  • Friedhofskreuz und Steinkreuz
  • zwei Bildstöcke

Einwohnerentwicklung

Weitere Informationen Jahr, Einwohner ...
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Religion

Falsbrunn ist römisch-katholisch geprägt und bis heute nach St. Barbara und St. Laurentius (Theinheim) gepfarrt.[7][10]

Literatur

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Commons: Falsbrunn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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Fußnoten

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