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Feiertage in der DDR

Überblick über die Feiertage der ehemaligen DDR Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Feiertage in der DDR
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Die Feiertage in der Deutschen Demokratischen Republik wurden seit 1967 im gesamten Staatsgebiet einheitlich begangen.

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DDR – Schild um 1960 – „Es lebe der 1. Mai, der Kampftag der intern. Arbeiterklasse!“

Bis 1966 bestanden in fast allen Landesbereichen 14 Feiertage. Im Zusammenhang mit der Einführung der „Fünftagewoche“ wurden 1966/67 fünf Feiertage gestrichen, sodass – mit zweimaliger Ausnahme 1975 und 1985 – bis zur Wende im gesamten Land neun jährlich begangene Feiertage bestanden. Mit der Abschaffung des nicht in allen Landesteilen begangenen Reformationstags wurde damit auch nicht mehr wie heute in Deutschland zwischen bundeseinheitlichen (zum Beispiel Christi Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit) und regional begrenzten (zum Beispiel Fronleichnam, Buß- und Bettag) Feiertagen unterschieden.

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Gesetzliche Feiertage

Zusammenfassung
Kontext

Übersicht

Gesetzliche, arbeitsfreie Feiertage in der DDR waren:

Weitere Informationen Feiertag, Datum ...

Entwicklung

Auf der Grundlage von Festlegungen des VII. Parteitags der SED (17. bis 22. April 1967) wurden im Zusammenhang mit der Einführung der Fünftagewoche fünf Feiertage gestrichen.[2] Walter Ulbricht führte auf diesem Parteitag aus, dass die DDR zu den Ländern mit den meisten Feiertagen, von denen der größte Teil auf Werktage fiel, gehöre. Ohne die Streichung einiger Feiertage wäre ansonsten eine halbstündige Verlängerung der täglichen Arbeitszeit (in der DDR üblicherweise 8,75 Stunden) zur Kompensation des als Arbeitstag wegfallenden Sonnabends nötig gewesen.[3] Ursprünglich sollten auch Karfreitag und Pfingstmontag gestrichen werden, doch die Intervention des damaligen CDU-Vorsitzenden Gerald Götting bei Willi Stoph verhinderte das.[1]

Da die Verordnung am 28. August 1967 in Kraft trat, waren 1967 der Reformationstag sowie der Buß- und Bettag keine Feiertage mehr. Die Arbeitszeit von Karfreitag und Pfingstmontag war am Sonnabend nach Ostern bzw. Pfingsten nachzuholen. Diese Regelung wurde wenige Jahre später aufgehoben. Während der Ostermontag entfiel, war der Pfingstmontag ein klassischer Feiertag. Die freien Nachmittage am 24. Dezember (Heiligabend) und 31. Dezember (Silvester) mussten an einem Sonnabend Anfang Dezember vorgearbeitet oder durch einen Urlaubstag ausgeglichen werden.

Nach der politischen Wende in der DDR 1989 wurden die gestrichenen Feiertage (außer dem Tag der Befreiung) kurz vor Ostern 1990 wieder eingeführt;[4][5]

Ostermontag und Christi Himmelfahrt waren in den letzten Monaten der DDR somit wieder gesetzlich arbeitsfreie Feiertage. Der gleichfalls wieder eingeführte Reformationstag blieb gemäß Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet C – Sozialer Arbeitsschutz, Abschnitt III, Ziffer 3 bis zum Inkrafttreten landesrechtlicher Regelungen fortgeltendes Recht der DDR und damit gesetzlicher Feiertag in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

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Ehren- und Gedenktage

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Literatur

  • Hubert Schiepek: Der Sonntag und kirchlich gebotene Feiertage nach kirchlichem und weltlichem Recht: Eine rechtshistorische Untersuchung. 2003, S. 465

Einzelnachweise

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