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Inspekteur des Heeres
oberster truppendienstlicher Vorgesetzter der Teilstreitkraft ,Heer' der Bundeswehr Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der Inspekteur des Heeres (InspH) ist der oberste truppendienstliche Vorgesetzte der Teilstreitkraft Heer der Bundeswehr. Er ist für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des Heeres verantwortlich. Unterstellt ist der Inspekteur des Heeres unmittelbar dem Generalinspekteur der Bundeswehr. Dem Inspekteur untersteht das Kommando Heer mit den unterstellten Divisionen (und Divisionsäquivalenten), das Amt für Heeresentwicklung und das Ausbildungskommando mit den unterstellten Ausbildungs- und Unterstützungseinrichtungen. Im Rahmen der bundeswehrweiten Konzeption ist er Mitglied des Militärischen Führungsrates unter dem Vorsitz des Generalinspekteurs.
Der Inspekteur und sein Stellvertreter bekleiden den Dienstgrad eines Generalleutnants.
Der bisher am längsten amtierende Inspekteur war Hans-Otto Budde, der das Amt 2211 Tage innehatte, die kürzeste Amtszeit entfiel auf Jörg Schönbohm, der nach nur 114 Tagen im Amt Anfang 1992 zum beamteten Staatssekretär im Verteidigungsministerium ernannt wurde.
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Inspekteure
Zusammenfassung
Kontext
Die Inspekteure des Heeres zwischen 1956 und heute waren:[1]

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