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Jagdgesellschaft

Gruppe von Jägern und Treibern in Ausübung der Jagd Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Jagdgesellschaft
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Jagdgesellschaft ist ein umgangssprachlicher Begriff für eine Gruppe von Jägern und Treibern in Ausübung der Jagd anlässlich einer Gesellschaftsjagd.

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Jagdgesellschaft in Mecklenburg

Jagdrecht

Eine Jagdgesellschaft ist die Gesamtheit der Pächter eines Jagdreviers sowie der Gesamtheit der Schützen und Treiber einer Gesellschaftsjagd[1], ansonsten kein Begriff des Jagdrechtes in Deutschland. Im Revierjagdsystem wird das Jagdausübungsrecht an Inhaber eines Jagdscheins vergeben. Je nach Größe des Reviers können sich mehrere Jäger die Pacht teilen, bleiben aber persönlich verantwortlich. Zusammenschlüsse von Jägern sind nicht jagdpachtfähig.[2]

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Geschichte

Zusammenfassung
Kontext

Steinzeit

Nur durch die Bildung von Jagdgesellschaften konnte sich der Mensch vom Sammler zum Jäger hin entwickeln und so sein Nahrungsspektrum erweitern. Erst als Nahrungsmitteluniversalist war es ihm möglich, Afrika zu verlassen und auch kältere Regionen zu erschließen. Dort war in den Wintermonaten kein ausreichendes, pflanzliches Nahrungsangebot vorhanden, und nur durch den zusätzlichen Verzehr von Fleisch wurde das Überleben möglich. Die gemeinschaftlich ausgeübte Jagd ermöglichte das erfolgreiche Erlegen ausreichend großer Beutetiere, die die Ernährung der Sippen sicherstellten.[3]

Jagdorden

Als Ritterorden organisierte Jagdgesellschaften werden als Jagdorden bezeichnet. Sie konnten je nach Mitgliedern und Regeln auch den Charakter von Adelsgesellschaften, informellen Netzwerken um einen Fürsten oder Verdienstorden annehmen. Bekannte Jagdorden waren:

Deutsche Demokratische Republik

Das Jagdwesen der Deutschen Demokratischen Republik wurde ausgeübt als einheitliche Organisation aller an der Jagd beteiligten etwa 40.000 Personen in 920 Jagdgesellschaften, die jeweils in drei bis fünf Jagdgebiete unterteilt waren. Die Bildung dieser Gesellschaften war gebunden an die Interessen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer Organisationen, wie z. B. der Nationalen Volksarmee und der VEB. Mitgliedschaft in einer Jagdgesellschaft galt als Auszeichnung. So war das Abzeichen für die Mitglieder der Jagdgesellschaft der NVA eine nichtstaatliche Auszeichnung der Nationalen Volksarmee.

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Literatur

Einzelnachweise

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