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Kabinett Hitler

deutsche Reichsregierung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Kabinett Hitler
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Das Kabinett Hitler, auch Hitlerregierung genannt, war die am 30. Januar 1933 gebildete[1] Koalitionsregierung des Deutschen Reiches, die Adolf Hitler nach seiner Ernennung zum Reichskanzler ab demselben Tag[2] bis zum 30. April 1945 leitete, als ihm ein weiterer nationalsozialistischer Reichskanzler folgte. Mit dem Beginn von Hitlers Reichskanzlerschaft wurde in den nachfolgenden Wochen die bis dahin seit 14 Jahren bestehende Weimarer Republik faktisch aufgelöst und die totalitäre Diktatur des Nationalsozialismus in Deutschland errichtet.

Schnelle Fakten Reichskanzler, Wahl ...

Die Schlüsselfigur für das Zustandekommen des Kabinetts Hitler war vor allem Franz von Papen, dessen Bestellung zum Kanzler ursprünglich noch am Tag der Vereidigung von einigen Ministern angenommen worden war.[1] Von Papen hatte seit Anfang Januar 1933 im Auftrag des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg hinter dem Rücken des amtierenden Reichskanzlers Kurt von Schleicher zwischen NSDAP und Deutschnationaler Volkspartei (DNVP) über eine gemeinsame Regierung vermittelt.[3] Er verfolgte dabei das sogenannte Einrahmungskonzept, nach dem Hitler zwar Reichskanzler wird und die NSDAP zwei Ministerposten erhält, jedoch durch zahlreiche Minister der DNVP sowie weitere nationalkonservative bis völkisch orientierte Politiker des rechten Rands – unter anderem vom Stahlhelm und Rechtskatholiken wie von Papen – „eingerahmt“ und damit in seinem Handlungsspielraum so eingeschränkt wird, dass er keine Gefahr darstellt (Von Papen: „Wir haben ihn uns engagiert. […] In zwei Monaten haben wir Hitler in die Ecke gedrückt, dass er quietscht.“). Diese Koalitionsregierung besaß im Reichstag keine Mehrheit und setzte daher zunächst die ab 1930 vorherrschenden Präsidialkabinette in Abhängigkeit von Reichspräsident Hindenburg fort.

Die gewaltsame Verfolgung der Kommunisten mit Hilfe der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 und die Reichstagsneuwahlen vom 5. März 1933 änderten die Lage: NSDAP und DNVP verfügten nunmehr über eine Mehrheit, doch nach der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes am 24. März 1933 – das der Regierung auf vier Jahre diktatorische Vollmachten einräumte – wurde auch der nationalkonservative Koalitionspartner DNVP überflüssig. Nach der Selbstauflösung der DNVP im Juni 1933 verließ deren Hauptrepräsentant Alfred Hugenberg das Kabinett, andere Mitglieder traten zur NSDAP über.

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Entwicklung

Zusammenfassung
Kontext

Auch wenn Hitler bis zum Ermächtigungsgesetz noch sachliche Beratung im Kabinett zuließ, was sich schon ab April 1933 änderte, gab es von Anfang an keine förmlichen Abstimmungen. In dem Maße, in dem Hitler seine Machtbasis außerhalb des Kabinetts aufbaute, ging ferner die Anzahl der Kabinettssitzungen zurück. Im Februar/März 1933 hatte es noch 31 Sitzungen gegeben, im April/Mai 1933 nur 16, und für den Rest des Jahres sowie für 1934 fanden insgesamt 42 Sitzungen statt. Zum letzten Mal kam das Kabinett Hitler am 5. Februar 1938 zusammen.[4] Hitler verfuhr mit den Ministern in isolierter Kommunikation, teils direkt, teils sogar indirekt über die Leiter von Reichs- oder Parteikanzlei. Sämtliche Minister wurden faktisch zu Befehlsempfängern des (ab August 1934) „Führers und Reichskanzlers“. Daneben unterhöhlten zahlreiche Sonderbeauftragte Hitlers die Tätigkeit der Minister.

Anfangs gehörten dem Kabinett nur drei NSDAP-Mitglieder an: Neben dem Reichskanzler Hitler der Innenminister Frick und Minister Göring ohne Geschäftsbereich. Goebbels („Volksaufklärung und Propaganda“) kam am 13. März hinzu. Im April trat Franz Seldte, der statt Theodor Duesterberg überraschend Arbeitsminister geworden war, der NSDAP bei. Hugenberg, Minister für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ernährung, trat bereits am 29. Juni 1933 zurück; er war von auswärtigen Beobachtern zunächst als der starke Mann des Kabinetts angesehen worden. Seine Partei hatte sich zwei Tage zuvor aufgelöst. Danach verblieben noch einige Parteilose (oder parteilos Gewordene) im Kabinett.

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Minister

Weitere Informationen Kabinett Hitler 30. Januar 1933 bis 30. April 1945 ...
*) 
persönlich bis zum Eintritt in die NSDAP DNVP-Mitglied
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Siehe auch

Literatur

  • Martin Will: Die Kabinettsbildung am 30. Januar 1933 vor dem Hintergrund des Verfassungswandels in der Spätphase der Weimarer Republik. In: Der Staat. Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches Öffentliches Recht. Band 43, 2004, S. 121–143.

Einzelnachweise

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